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Zweitwohnsitzsteuer

 
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faith47
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.05.2006
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 11:41    Titel: Zweitwohnsitzsteuer Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hätte eine Frage bezüglich der Zweitwohnsitzsteuer.

Wenn die Aufforderung zur Zahlung noch rechtzeitig eingeht, aber der Steuerbescheid erst, wenn die Steuer verjährt ist, besteht dann trotzdem eine Steuerzahlungspflicht?

Vielen Dank.

faith.
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 13:00    Titel: Re: Zweitwohnsitzsteuer Antworten mit Zitat

faith47 hat folgendes geschrieben::
Hallo,

ich hätte eine Frage bezüglich der Zweitwohnsitzsteuer.

Wenn die Aufforderung zur Zahlung noch rechtzeitig eingeht, aber der Steuerbescheid erst, wenn die Steuer verjährt ist, besteht dann trotzdem eine Steuerzahlungspflicht?

Vielen Dank.

faith.


Wenn ein Steuerbescheid erst nach "Verjährung" der Steuer eingeht, kann er nicht mehr wirksam eine Steuer festsetzen. Wenn keine Steuer festgesetzt werden kann, ergibt sich auch keine Zahlungsverpflichtung.

Aber - was verstehst Du unter "Verjährung"? Wann tritt diese Deiner Meinung nach ein?

Mit freundlichen Grüßen

Ronald
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"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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faith47
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.05.2006
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ich darf ja nur allgemein formulieren, also versuch ich es mal Winken

Die Zweitwohnsitzsteuer verjährt nach 3 Jahren (wurde schon durch persönl. Rechtsberatung erklärt). Sie ist am 31.12.2008 verjährt. Die Aufforderung die Mietnachweise zu schicken kam Anfang Dezember 2008, der Steuerbescheid ging vor zwei Tagen ein. Die Steuer ist also verjährt, der Steuerbescheid kam nach Ende der Verjährungsfrist.

Ich weiß nicht, ob eine Steuerpflicht vorliegt.
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

faith47 hat folgendes geschrieben::
Die Zweitwohnsitzsteuer verjährt nach 3 Jahren (wurde schon durch persönl. Rechtsberatung erklärt).


Hm. Das glaube ich nicht so ohne weiteres. Grund: Für Steuern (da zähle ich auch die Zweitwohnsitzsteuer dazu) gibt es eine "Verjährung" bzw. Festsetzungsfrist von 4 Jahren. Also dürfte diese Steuer erst am 31.12.2009 verjähren.

Aber da kann ich mich ja nochmal schlaumachen...

Mit freundlichen Grüßen

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faith47
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.05.2006
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 13:26    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antwort.
Das wäre jetzt natürlich das Schlüsseldatum 31.12.2008 oder 31.12.2009...Die Anwaltskanzlei, mit der telefoniert wurde meinte, dass die Zweitwohnsitzsteuer am 31.12.2008 verjährt ist, da Steuer für den Zeitraum von August 2004 bis Dezember 2004 fällig geworden wäre.
Achso, das wären dann ja 4 Jahre. Mit den Augen rollen Ach ich blick bei dem ganzen Steuerkram nicht durch.
Aber dann wäre die Steuer ja definitiv verjährt, d.h. eine Steuerpflicht würde dann ja nicht mehr bestehen, oder?
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Raiden
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Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 759

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

Zur Fristwahrung ist es uninteressant wann der VA tatsächlich bekannt gegeben wird. Es reicht aus wenn der VA den Bereich des FA vor Ablauf der Frist verlassen hat!

Des Weiteren verjähren Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erst nach 5 Jahren.
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jurico
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Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 08:24    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht sollte man vorher mal klären, um welches Bundesland es sich handelt. Schließlich ist die Zweitwohnsitzsteuer / Zweitwohnungsteuer eine kommunale Aufwandsteuer. Maßgeblich sind die Regelungen des jeweiligen Landes-Kommunalabgabengesetzes, das in der Regel auf die Vorschriften der Abgabenordnung verweist.

Raiden hat folgendes geschrieben::
Des Weiteren verjähren Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erst nach 5 Jahren.

Möglicherweise meint hier einer die Festsetzungsverjährung und ein anderer die Zahlungsverjährung. Winken
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Raiden
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Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 759

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 08:27    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Möglicherweise meint hier einer die Festsetzungsverjährung und ein anderer die Zahlungsverjährung.


Mit der Festsetzungsverjährung kann man aber keine Verjährung der Zahlungsverpflichtung begründen Winken
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MfG Raiden

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häschen
Gast





BeitragVerfasst am: 10.03.09, 08:33    Titel: Antworten mit Zitat

faith47 hat folgendes geschrieben::
Die Aufforderung die Mietnachweise zu schicken kam Anfang Dezember 2008, der Steuerbescheid ging vor zwei Tagen ein. Die Steuer ist also verjährt, der Steuerbescheid kam nach Ende der Verjährungsfrist.


Unterbricht die Anforderung von Nachweisen nicht die Verjährung?
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 08:37    Titel: Antworten mit Zitat

Raiden hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Möglicherweise meint hier einer die Festsetzungsverjährung und ein anderer die Zahlungsverjährung.


Mit der Festsetzungsverjährung kann man aber keine Verjährung der Zahlungsverpflichtung begründen Winken


Indirekt schon. Denn wenn kein Steuerbescheid ergehen kann / darf, kann sich auch keine Zahlungsverpflichtung ergeben. Wenn sich keine Zahlungsverpflichtung ergibt, muß sie auch nicht verjähren.

Selbstverständlich muß man bei einem Steuerbescheid, welcher nach Ablauf der Festsetzungsfrist ergeht, Einspruch einlegen. Aber das ist doch wohl klar...

Mit freundlichen Grüßen

Ronald
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Raiden
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Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 759

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 08:41    Titel: Antworten mit Zitat

Die Wörter "ergehen" und "eingehen" sind u.U. etwas irreführend. Wie erwähnt ist die Frist der Verjährung gewahrt, wenn der Bescheid das FA rechtzeitig verlässt. In solchen Fällen wird dann i.d.R durch PZU zugestellt.
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Raiden
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Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 759

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Selbstverständlich muß man bei einem Steuerbescheid, welcher nach Ablauf der Festsetzungsfrist ergeht, Einspruch einlegen. Aber das ist doch wohl klar...


Muss man? (Frage ist ernst gemeint Sehr glücklich )

Ist ein VA, welcher eine verjährte Steuer festsetzt, nichtig oder rechtswidrig?
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MfG Raiden

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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

Raiden hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Selbstverständlich muß man bei einem Steuerbescheid, welcher nach Ablauf der Festsetzungsfrist ergeht, Einspruch einlegen. Aber das ist doch wohl klar...


Muss man? (Frage ist ernst gemeint Sehr glücklich )

Ist ein VA, welcher eine verjährte Steuer festsetzt, nichtig oder rechtswidrig?


Ja, man muß.

Der VA, welcher eine "verjährte" Steuer festsetzt, ist nicht aus diesem Grund nichtig. Er ist nur rechtswidrig.

Siehe AEAO zu § 125, Nr. 2:"Fehler bei der Anwendung materiellen Rechts führen i. d. R. nicht zur Nichtigkeit, sondern nur zur Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes."

Verletzt wurde das materielle Recht des Ablaufes der Festsetzungsfrist.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald
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