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faith47 Interessierter
Anmeldungsdatum: 01.05.2006 Beiträge: 16
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Verfasst am: 09.03.09, 11:41 Titel: Zweitwohnsitzsteuer |
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Hallo,
ich hätte eine Frage bezüglich der Zweitwohnsitzsteuer.
Wenn die Aufforderung zur Zahlung noch rechtzeitig eingeht, aber der Steuerbescheid erst, wenn die Steuer verjährt ist, besteht dann trotzdem eine Steuerzahlungspflicht?
Vielen Dank.
faith. |
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Ronald FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.11.2004 Beiträge: 3478 Wohnort: Dresden
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Verfasst am: 09.03.09, 13:00 Titel: Re: Zweitwohnsitzsteuer |
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faith47 hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
ich hätte eine Frage bezüglich der Zweitwohnsitzsteuer.
Wenn die Aufforderung zur Zahlung noch rechtzeitig eingeht, aber der Steuerbescheid erst, wenn die Steuer verjährt ist, besteht dann trotzdem eine Steuerzahlungspflicht?
Vielen Dank.
faith. |
Wenn ein Steuerbescheid erst nach "Verjährung" der Steuer eingeht, kann er nicht mehr wirksam eine Steuer festsetzen. Wenn keine Steuer festgesetzt werden kann, ergibt sich auch keine Zahlungsverpflichtung.
Aber - was verstehst Du unter "Verjährung"? Wann tritt diese Deiner Meinung nach ein?
Mit freundlichen Grüßen
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952) |
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faith47 Interessierter
Anmeldungsdatum: 01.05.2006 Beiträge: 16
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Verfasst am: 09.03.09, 13:10 Titel: |
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Ich darf ja nur allgemein formulieren, also versuch ich es mal
Die Zweitwohnsitzsteuer verjährt nach 3 Jahren (wurde schon durch persönl. Rechtsberatung erklärt). Sie ist am 31.12.2008 verjährt. Die Aufforderung die Mietnachweise zu schicken kam Anfang Dezember 2008, der Steuerbescheid ging vor zwei Tagen ein. Die Steuer ist also verjährt, der Steuerbescheid kam nach Ende der Verjährungsfrist.
Ich weiß nicht, ob eine Steuerpflicht vorliegt. |
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Ronald FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.11.2004 Beiträge: 3478 Wohnort: Dresden
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Verfasst am: 09.03.09, 13:22 Titel: |
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faith47 hat folgendes geschrieben:: | Die Zweitwohnsitzsteuer verjährt nach 3 Jahren (wurde schon durch persönl. Rechtsberatung erklärt). |
Hm. Das glaube ich nicht so ohne weiteres. Grund: Für Steuern (da zähle ich auch die Zweitwohnsitzsteuer dazu) gibt es eine "Verjährung" bzw. Festsetzungsfrist von 4 Jahren. Also dürfte diese Steuer erst am 31.12.2009 verjähren.
Aber da kann ich mich ja nochmal schlaumachen...
Mit freundlichen Grüßen
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faith47 Interessierter
Anmeldungsdatum: 01.05.2006 Beiträge: 16
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Verfasst am: 09.03.09, 13:26 Titel: |
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Vielen Dank für die Antwort.
Das wäre jetzt natürlich das Schlüsseldatum 31.12.2008 oder 31.12.2009...Die Anwaltskanzlei, mit der telefoniert wurde meinte, dass die Zweitwohnsitzsteuer am 31.12.2008 verjährt ist, da Steuer für den Zeitraum von August 2004 bis Dezember 2004 fällig geworden wäre.
Achso, das wären dann ja 4 Jahre. Ach ich blick bei dem ganzen Steuerkram nicht durch.
Aber dann wäre die Steuer ja definitiv verjährt, d.h. eine Steuerpflicht würde dann ja nicht mehr bestehen, oder? |
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Raiden FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.10.2007 Beiträge: 759
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Verfasst am: 09.03.09, 19:42 Titel: |
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Zur Fristwahrung ist es uninteressant wann der VA tatsächlich bekannt gegeben wird. Es reicht aus wenn der VA den Bereich des FA vor Ablauf der Frist verlassen hat!
Des Weiteren verjähren Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erst nach 5 Jahren. _________________ MfG Raiden
Niveau ist keine Handcreme |
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jurico FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 03.08.2005 Beiträge: 6123 Wohnort: Chemnitz
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Verfasst am: 10.03.09, 08:24 Titel: |
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Vielleicht sollte man vorher mal klären, um welches Bundesland es sich handelt. Schließlich ist die Zweitwohnsitzsteuer / Zweitwohnungsteuer eine kommunale Aufwandsteuer. Maßgeblich sind die Regelungen des jeweiligen Landes-Kommunalabgabengesetzes, das in der Regel auf die Vorschriften der Abgabenordnung verweist.
Raiden hat folgendes geschrieben:: | Des Weiteren verjähren Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erst nach 5 Jahren. |
Möglicherweise meint hier einer die Festsetzungsverjährung und ein anderer die Zahlungsverjährung. |
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Raiden FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.10.2007 Beiträge: 759
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Verfasst am: 10.03.09, 08:27 Titel: |
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Zitat: | Möglicherweise meint hier einer die Festsetzungsverjährung und ein anderer die Zahlungsverjährung. |
Mit der Festsetzungsverjährung kann man aber keine Verjährung der Zahlungsverpflichtung begründen _________________ MfG Raiden
Niveau ist keine Handcreme |
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häschen Gast
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Verfasst am: 10.03.09, 08:33 Titel: |
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faith47 hat folgendes geschrieben:: | Die Aufforderung die Mietnachweise zu schicken kam Anfang Dezember 2008, der Steuerbescheid ging vor zwei Tagen ein. Die Steuer ist also verjährt, der Steuerbescheid kam nach Ende der Verjährungsfrist. |
Unterbricht die Anforderung von Nachweisen nicht die Verjährung? |
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Ronald FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.11.2004 Beiträge: 3478 Wohnort: Dresden
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Verfasst am: 10.03.09, 08:37 Titel: |
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Raiden hat folgendes geschrieben:: | Zitat: | Möglicherweise meint hier einer die Festsetzungsverjährung und ein anderer die Zahlungsverjährung. |
Mit der Festsetzungsverjährung kann man aber keine Verjährung der Zahlungsverpflichtung begründen |
Indirekt schon. Denn wenn kein Steuerbescheid ergehen kann / darf, kann sich auch keine Zahlungsverpflichtung ergeben. Wenn sich keine Zahlungsverpflichtung ergibt, muß sie auch nicht verjähren.
Selbstverständlich muß man bei einem Steuerbescheid, welcher nach Ablauf der Festsetzungsfrist ergeht, Einspruch einlegen. Aber das ist doch wohl klar...
Mit freundlichen Grüßen
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Raiden FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.10.2007 Beiträge: 759
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Verfasst am: 10.03.09, 08:41 Titel: |
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Die Wörter "ergehen" und "eingehen" sind u.U. etwas irreführend. Wie erwähnt ist die Frist der Verjährung gewahrt, wenn der Bescheid das FA rechtzeitig verlässt. In solchen Fällen wird dann i.d.R durch PZU zugestellt. _________________ MfG Raiden
Niveau ist keine Handcreme |
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Raiden FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.10.2007 Beiträge: 759
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Verfasst am: 10.03.09, 16:37 Titel: |
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Zitat: | Selbstverständlich muß man bei einem Steuerbescheid, welcher nach Ablauf der Festsetzungsfrist ergeht, Einspruch einlegen. Aber das ist doch wohl klar... |
Muss man? (Frage ist ernst gemeint )
Ist ein VA, welcher eine verjährte Steuer festsetzt, nichtig oder rechtswidrig? _________________ MfG Raiden
Niveau ist keine Handcreme |
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Ronald FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.11.2004 Beiträge: 3478 Wohnort: Dresden
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Verfasst am: 10.03.09, 17:00 Titel: |
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Raiden hat folgendes geschrieben:: | Zitat: | Selbstverständlich muß man bei einem Steuerbescheid, welcher nach Ablauf der Festsetzungsfrist ergeht, Einspruch einlegen. Aber das ist doch wohl klar... |
Muss man? (Frage ist ernst gemeint )
Ist ein VA, welcher eine verjährte Steuer festsetzt, nichtig oder rechtswidrig? |
Ja, man muß.
Der VA, welcher eine "verjährte" Steuer festsetzt, ist nicht aus diesem Grund nichtig. Er ist nur rechtswidrig.
Siehe AEAO zu § 125, Nr. 2:"Fehler bei der Anwendung materiellen Rechts führen i. d. R. nicht zur Nichtigkeit, sondern nur zur Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes."
Verletzt wurde das materielle Recht des Ablaufes der Festsetzungsfrist.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
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