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Urheberrecht bei Erstellung eines neuen Wörterbuchs?

 
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Petra_44
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 59
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 11:56    Titel: Urheberrecht bei Erstellung eines neuen Wörterbuchs? Antworten mit Zitat

Hallo liebe Wissende,

ich habe da mal eine Frage, die mir schon länger im Kopf herumspukt. Mit den Augen rollen Und zwar: Wie ist das eigentlich mit dem Urheberrecht, wenn man ein neues Wörterbuch erstellen möchte?

Man müsste ja logischerweise die Wörter zuvor in anderen Wörterbüchern nachschlagen. Auch wenn man das nicht macht, wird dieses neue Wörterbuch ja weitgehend identisch mit bereits bestehenden Wörterbüchern sein. Es ändern sich nur wenige Wörter im Lauf der Zeit (z.B. Personalcomputer -> PC bzw. Computer) und es kommen auch nicht so arg viele neue Wörter hinzu (z.B. simsen, downloaden, Flatrate, etc.)

Der überwiegende Teil der Wörter bleibt gleich (Hund, Katze, Maus) und wird sich in jedem vernünftigen Wörterbuch finden lassen.

Wie kann man also vermeiden, Ärger wegen einer Urheberrechtsverletzung zu bekommen, wenn man ein neues Wörterbuch herausgibt? Frage

Schöne Grüße

Petra
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 17:04    Titel: Re: Urheberrecht bei Erstellung eines neuen Wörterbuchs? Antworten mit Zitat

Petra_44 hat folgendes geschrieben::

Wie kann man also vermeiden, Ärger wegen einer Urheberrechtsverletzung zu bekommen, wenn man ein neues Wörterbuch herausgibt? Frage

Indem man selbiges
Petra_44 hat folgendes geschrieben::

Man müsste ja logischerweise die Wörter zuvor in anderen Wörterbüchern nachschlagen.

unterlässt.
Ganz einfach. Winken

Natürlich sind die Wörter einer Sprache nicht grundsätzlich schützbar(von Phantasiesprachen vielleicht abgesehen), aber eine explizite Zusammenstellung(wie eben z.B. in einem bestimmten Wörterbuch), die sich entsprechend zurückverfolgen ließe, wohl schon.
Außerdem besteht das Wesen eine Wörterbuchs ja nicht nur aus Aufzählung sondern ggf. auch Erläuterung von Wörtern.
Wenn man jetzt nicht in der Lage ist, ein Wörterbuch ohne Abkupfern zu erstellen, sollte man es lieber bleiben lassen.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!


Zuletzt bearbeitet von Gammaflyer am 09.03.09, 18:19, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 18:10    Titel: Antworten mit Zitat

"Nachschlagen" kann einem ja niemand untersagen, zumal auf einzelne Einträge kein Urheberrecht bestehen dürfte.

Und ob man einfach gedankenlos das ganze Werk kopiert, das finden die Verlage meist durch erfundene Einträge (wie die legendäre Steinlaus) heraus, die in keinem anderen seriösen Werk vorkommen - tauchen die auch in einem anderen Nachschlagewerk auf, weiß der Verlag, daß von ihm kopiert wurde und die teure Abmahnung geht raus...
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Questor
Gast





BeitragVerfasst am: 09.03.09, 18:18    Titel: Re: Urheberrecht bei Erstellung eines neuen Wörterbuchs? Antworten mit Zitat

Petra_44 hat folgendes geschrieben::
Hallo liebe Wissende,

Wie kann man also vermeiden, Ärger wegen einer Urheberrechtsverletzung zu bekommen, wenn man ein neues Wörterbuch herausgibt? Frage

Schöne Grüße

Petra
Indem man ein Wörterbuch entwickelt, in dem ausschließlich Worte drin sind, die in anderen Wörterbüchern nicht zu finden sind.
ein Wörterbuch, in dem nur Worte drin sind, die in den anderen schon stehen - was soll das?
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