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Kaution - Schaden

 
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hugo123
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.08.2007
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 14:46    Titel: Kaution - Schaden Antworten mit Zitat

Hallo,

nehmen wir an, dass ein Mieter in seiner Wohnung ein verstopftes Abwasserrohr hatte. Dies wurde auch repariert. Er ist 3 monate später ausgezogen. Er hat nie eine Rechnung oder sonstiges erhalten. Nun zieht der Vermieter 8 Monate nachher bei der Nebenkostenabrechung diese Rechung einfach ab. Darf er das, ohne dass der Vermieter informiert wurde? Rechnungen müssen doch nach erbrachter Leistung gestellt werden u. nicht 8 Monate später?

Danke
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pcwilli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ist es erwiesen das der Mieter die Schuld an der Verstopfung trägt ? ?
Oder hat der Mieter ohne Erlaubnis einfach einen Handwerker bestellt.

Normal können solche offenen Schäden nur 6 Monate nach Eintritt des Schadens geltend gemacht werden.

Nur ich sehe es so das der Vermieter vielleicht die Rechnung auch erst später bekommen hat und somit die ganze Sache noch in den 6 Monaten liegt. (Es ist einfach nur eine Vermutung die stimmen kann aber nicht muss) Winken
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Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

Naja. Acht Monat sind acht Monate. Auch wenn der Vermieter die Rechnung z.B. im fünften Monat erhalten hätte, würde die Forderung daraus für den Mieter erst fällig, wenn sie auch ihm gegenüber geltend gemacht wurde. Wenn der Vermieter damit bis zum achten Monat wartet, ist sie verjährt.
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Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Motz
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Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 350

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Er hat nie eine Rechnung oder sonstiges erhalten

Daher gehe ich davon aus, dass der Mieter nicht der Auftraggeber war. Der Vermieter kann aber nur dann den Mieter in Haftung nehmen, wenn er beweisen kann, dass diese Verstopfung vom Mieter verursacht wurde.
Die Verjährungsfrist von 6 Monaten ist bereits abgehandelt.
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