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ich hab folgende Frage hinsichtlich INSPIRE Richtlinie:
In der INSPIRE Richtlinie 2007/2/EG steht folgendes:
Im KAPITEL II unter METADATEN, Artikel 5
(4) Die Durchführungsbestimmungen zu diesem Artikel werden
gemäß dem in Artikel 22 Absatz 2 genannten Regelungsverfahren
bis zum 15. Mai 2008 erlassen. Sie müssen den
einschlägigen bestehenden internationalen Normen und Nutzeranforderungen
Rechnung tragen, insbesondere in Bezug auf
Gültigkeitsmetadaten.
Die Mitgliedstaaten erzeugen die in Artikel 5 beschriebenen
Metadaten gemäß folgendem Zeitplan:
a) Metadaten zu den Geodatensätzen, die die in den
Anhängen I und II aufgeführten Themen betreffen, bis
spätestens zwei Jahre nach dem Zeitpunkt des Erlasses der
Durchführungsbestimmungen gemäß Artikel 5 Absatz 4;
Die Verordnung zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG gibt es nun vom 3. Dezember 2008.
Meine Frage nun - Müssen die Metdaten nun bis 15 Mai 2010 wie es die Richtlinie vorsieht erfasst werden oder bezieht man sich auf die 2 Jahre nach der Verordnung, also dann Dezember 2010?
Da ich mich erst seit kurzem damit befasse - ist die Frage zulässig, dass eine Verordung über einer Richtlinie steht bzw. umgekehrt?
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