Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Tauschring steuerfrei?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Tauschring steuerfrei?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
carn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 16:18    Titel: Tauschring steuerfrei? Antworten mit Zitat

Bisher ginge ich davon aus, dass Tauschringe und aehnliches eigentlich genauso steuerrechtlich behandelt wuerden, wie wenn halt den Wert der ausgetauschten Waren entsprechende Geldbetraege geflossen waeren.
Dass das bisher aber die Finanzaemter nicht wirklich interessiert, weil es um Kleinbetraege geht.

Also wenn A B die Haare schneidet und B A dafuer 50 Broetchen liefert, dann muessten sie eigentlich beide das in Bezug auf Umsatzsteuer oder Einkommensteuer angeben, aber das Finanzamt interessiert das nicht, weil sowas im allgemeinen nur einen geringen Teil des Einkommens von A und B ausmacht.

Hingegen wenn ein Autokonzern mit einem Stromkonzern die Lieferung von X Autos fuer Y kwh Strom vereinbart und der Stromkonzern die Autos unter den Mitarbeitern aufteilt im Tausch dagegen, dass die halt in den Kraftwerken arbeiten, dann bin ich mir sicher, dass das Finanzamt sich melden wuerde.

Jetzt habe ich hier
http://www.sieben-sterngedanken.de/seiten/tauschhandel-nachbarschaftshilfe-tauschringe-tauschboersen.html
gelesen, dass
"Tauschhandel ist ein altbewährtes Konzept - weder durch Religion noch durch weltliche Macht zwangseingeführt wie das (Kredit)Geld - und kann nicht besteuert werden, hilft dem sozialen Gefüge und macht Spaß."
ie Währung eines Tauschrings ist Vertrauen. Und was bringt der Tauschhandel?

"1. Schuldenfreies und steuerfreies Geben und Nehmen.
Der (Aus-) Tausch von Waren und Leistungen zwischen den Menschen ohne das anrüchige Euro-Schuldgeld (oder Euro-gedecktes Regio-Geld) fördert soziale Kontakte und macht unabhängig."

Wenn das stimmt, dann liegt die Nichtbesteuerung nicht an der Groesse, sondern an irgendwas anderem. Nur was ist mir nicht klar, denn der Unterschied Nachbarschaftshilfe - Schwarzarbeit liegt scheinbar laut wiki http://de.wikipedia.org/wiki/Nachbarschaftshilfe
darin dass bei einem Geld fliesst beim anderen nicht:
"Neben der „echten“ gibt es auch vorgebliche Formen der Nachbarschaftshilfe, mit der sogenannte Schwarzarbeit verdeckt werden soll. Hier wird zwar Hilfe erbracht, aber die Gegenleistung erfolgt in Geld und „am Finanzamt vorbei“."

Das wuerde formal dafuer sprechen, dass die Konzerne obiges machen koennten, aber das 2 Konzerne und die Mitarbeiter des einen Konzerns Autos und Strom im Wert von Millionen Euro als "Nachbarschaftshilfe" unter einander tauschen, waere ein bischen seltsam.

Dass man sich fuer Nachbarschaftshilfe kennen muss, waere ebenfalls kein Hinderrungsgrund, denn mit den eingesparten Steuern und Abgaben koennten man leicht ein paar Parties veranstalten und dann koennte man behaupten man kennt sich.

Also warum duerfen der Baecker und der Friseur was, was der Autobauer und der Stromproduzent nicht duerfen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
towel day
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 1162

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 17:14    Titel: Re: Tauschring steuerfrei? Antworten mit Zitat

carn hat folgendes geschrieben::
Also warum duerfen der Baecker und der Friseur was, was der Autobauer und der Stromproduzent nicht duerfen?
Dürfen sie nicht. Zumindest nicht ohne Staatsbeteiligung.

Wenn der Friseur dem Bäcker im Wert von 25 € die Haare schneidet und er dafür Frühstücksbrötchen im Wert von 25 € bekommt, dann hat sowohl der Bäcker als auch der Friseur eine Einnahme i.H.d. Wertes der Gegenleistung, also i.H.v. 25 €.

Dass irgendein Esotheriker das anders sieht, hat darauf keinen Einfluss.

Ob das FA das Tauschgeschäft mitkriegt, steht nochmals auf einem andern Blatt.
_________________
Gruß

towel day

zerfrettelter Grundwanzling
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
carn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 08:34    Titel: Re: Tauschring steuerfrei? Antworten mit Zitat

towel day hat folgendes geschrieben::

Wenn der Friseur dem Bäcker im Wert von 25 € die Haare schneidet und er dafür Frühstücksbrötchen im Wert von 25 € bekommt, dann hat sowohl der Bäcker als auch der Friseur eine Einnahme i.H.d. Wertes der Gegenleistung, also i.H.v. 25 €.


Warum nur die haelfte?

Wenn der Baecker dem Friseur 25 Euro gibt fuers Haareschneiden und dieser kauft dann fuer diese 25 Euro Broetchen, dann haben beide Einnahmen von 25 Euro gehabt.

towel day hat folgendes geschrieben::

Dass irgendein Esotheriker das anders sieht, hat darauf keinen Einfluss.

Ob das FA das Tauschgeschäft mitkriegt, steht nochmals auf einem andern Blatt.


Dann ist meine urspruengliche Einschaetzung korrekt, dass diese Tauschringe eigentlich eine Art Steuerhinterziehung sind und es dem Finanzamt einfach bisher egal ist?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ronald
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 08:39    Titel: Re: Tauschring steuerfrei? Antworten mit Zitat

carn hat folgendes geschrieben::
towel day hat folgendes geschrieben::

Wenn der Friseur dem Bäcker im Wert von 25 € die Haare schneidet und er dafür Frühstücksbrötchen im Wert von 25 € bekommt, dann hat sowohl der Bäcker als auch der Friseur eine Einnahme i.H.d. Wertes der Gegenleistung, also i.H.v. 25 €.


Warum nur die haelfte?



Wo steht was von der Hälfte? Geschockt

Mit freundlichen Grüßen

Ronald
_________________
Vielen Dank für positive Bewertungen...

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
carn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 08:40    Titel: Re: Tauschring steuerfrei? Antworten mit Zitat

Ronald hat folgendes geschrieben::
carn hat folgendes geschrieben::
towel day hat folgendes geschrieben::

Wenn der Friseur dem Bäcker im Wert von 25 € die Haare schneidet und er dafür Frühstücksbrötchen im Wert von 25 € bekommt, dann hat sowohl der Bäcker als auch der Friseur eine Einnahme i.H.d. Wertes der Gegenleistung, also i.H.v. 25 €.


Warum nur die haelfte?



Wo steht was von der Hälfte? Geschockt

Mit freundlichen Grüßen

Ronald


Nirgendwo. Verlegen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ronald
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 08:45    Titel: Re: Tauschring steuerfrei? Antworten mit Zitat

carn hat folgendes geschrieben::
Ronald hat folgendes geschrieben::
carn hat folgendes geschrieben::


Warum nur die haelfte?



Wo steht was von der Hälfte? Geschockt


Nirgendwo. Verlegen


Ist ja gut. Kopf-Streichel-Smilie
_________________
Vielen Dank für positive Bewertungen...

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ulli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2007
Beiträge: 541

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

und was ist mit der USt?

Haare schneiden: 19%
Brötchenverkauf 7%

also nicht nur ESt-Hinterziehung - auch USt-Hinterziehung!

wir sind ja nicht mehr in der Steinzeit, wo ggf. ein Leistungsaustausch das übliche war!
Erst durch Einführung eines Tauschmittels = Geld wurde alles aufgebläht - und davon leben viele - ich zum Beispiel!

Ulli
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ronald
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 10:44    Titel: Antworten mit Zitat

ulli hat folgendes geschrieben::
und was ist mit der USt?

Haare schneiden: 19%
Brötchenverkauf 7%

also nicht nur ESt-Hinterziehung - auch USt-Hinterziehung!


§ 19 UStG ? Man kann ja nicht wissen...
_________________
Vielen Dank für positive Bewertungen...

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
carn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

Es bleibt immer noch die Frage, ob ein Tauschring die Steurfreiheit ueber Nachbarschaftshilfe erreichen kann. Laut http://de.wikipedia.org/wiki/Nachbarschaftshilfe finden sich die Regelungen im Arbeitnehmerueberlassungsgesetz

http://bundesrecht.juris.de/a_g/BJNR113930972.html

Laut http://www.aus-innovativ.de/themen/leiharbeit_3895.htm :

"Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 AÜG umfasst die Fälle der sog. „Nachbarschaftshilfe“."

§ 1 Erlaubnispflicht
...
(3) Dieses Gesetz ist mit Ausnahme des § 1b Satz 1, des § 16 Abs. 1 Nr. 1b und Abs. 2 bis 5 sowie der §§ 17 und 18 nicht anzuwenden auf die Arbeitnehmerüberlassung

1. zwischen Arbeitgebern desselben Wirtschaftszweiges zur Vermeidung von Kurzarbeit oder Entlassungen, wenn ein für den Entleiher und Verleiher geltender Tarifvertrag dies vorsieht,"

Und jetzt steh ich irgendwie auf dem Schlauch, was hat das mit Nachbarschaftshilfe zu tun?
Und woraus ergibt sich die Steuerfreiheit, denn § 1 hat den Titel "Erlaubnispflicht"?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Vorwitzig
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.01.2007
Beiträge: 958

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 18:17    Titel: Antworten mit Zitat

Was ist beim Dienstleistungstausch zwischen zwei Unternehmern?

Wände streichen gegen Laminatboden verlegen (Material wird jeweils gestellt) in den Privatwohnungen. Ist das ertragssteuerlich relevant? Sind die als Gegenleistung empfangenen Dienstleistungen vom Empfänger jeweils bei der Einkommensteuer zu versteuern? Wie sind sie zu bewerten? Handelt es sich überhaupt um einlagefähige Rechtsgüter?
_________________
Irren ist menschlich.

Ist das Leben schön Sommer-Smilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

@ Carn,

im FDR-Archiv gibt es den Thread: "Ist das Schwarzarbeit? (vom 31.01.07)".

In dem Thread wurde schon einmal über "Tauschringe" diskutiert.Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Questor
Gast





BeitragVerfasst am: 10.03.09, 18:33    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist ganz einfach. Ich war auch mal in so einem Ding drin. Steuerfrei ist das, wenn....

1. Die ausgetauschten Dienstleistungen in kleinem Rahmen ablaufen
2. Die dienstleistungen nicht regelmäßig sind
3. Die Dienstleistung nicht außerdem gewerbsmäßig durchgeführt werden.

Friseur darf nicht die Haare schneiden, aber eine Privatperson, die das kann und kein Geld dafür nimmt.
Bäcker darf keine Brötchen "verschenken", wenn er selber noch backt, aber Hausfrau darf Brötchen für jemand anders mitbacken.
Maler darf nicht renovieren, wenn er dies noch gewerbsmäßig tut - aber Privatperson darf beim renovieren helfen.

Auskunft damals das Finanzamt, weil die auch nicht sicher waren, als die Tauschringe auftauchten
Nach oben
towel day
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 1162

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Vorwitzig hat folgendes geschrieben::
Was ist beim Dienstleistungstausch zwischen zwei Unternehmern?

Wände streichen gegen Laminatboden verlegen (Material wird jeweils gestellt) in den Privatwohnungen. Ist das ertragssteuerlich relevant? Sind die als Gegenleistung empfangenen Dienstleistungen vom Empfänger jeweils bei der Einkommensteuer zu versteuern? Wie sind sie zu bewerten? Handelt es sich überhaupt um einlagefähige Rechtsgüter?
Ich versuch es mal: Der Unternehmer, der zuerst leistet (Wände streicht), erwirbt als Gegenleistung für die Dienstleistung eine Forderung (Anspruch auf Verlegen des Laminats). Da diese Forderung privat ist, wird sie sofort ins PV entnommen, was zur Gewinnrealisierung führt.

Der zweite Unternehmer hat eine private Verbindlichkeit (Gegenleistung für`s Wändestreichen). Diese erfüllt er, in dem er mit einer betrieblichen Forderung (Entgelt fürs Laminatverlegen) aufrechnet. Damit entnimmt er diese Forderung auch aus dem BV mit der Folge der Gewinnrealisierung.

Bewertet wird das Ganze mit dem gemeinen Wert, analog § 6 Abs. 6 EStG.
_________________
Gruß

towel day

zerfrettelter Grundwanzling
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
carn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 05:40    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
@ Carn,

im FDR-Archiv gibt es den Thread: "Ist das Schwarzarbeit? (vom 31.01.07)".

In dem Thread wurde schon einmal über "Tauschringe" diskutiert.Winken


Danke, hatte nach Tauschring gesucht, aber der Thread erwaehnt nur Tauschboersen.

Aber ganz klar ist es mir immer noch nicht:
http://www.wdr.de/tv/service/geld/inhalt/20050127/b_5.phtml
"Was sagt das Finanzamt dazu?

In der Regel nichts. Denn Mitglieder von Tauschringen wird in der Regel keine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt. „Taler“ oder „Talente“ werden schließlich nicht zum Horten erwirtschaftet, sondern zum Ausgeben."


Die Gwinnerzielungsabsicht haengt nicht davon ab, ob der Gewinn gehortet oder ausgegeben werden soll. Ansonsten haetten auch im Besitz von Aktionaeren befindliche Autokonzerne keine Gewinnerzielungsabsicht, denn das Geld soll ja auch nicht gehortet werden sondern ausgegeben werden, z.b. fuer weitere Maschienen, Angstellte, Rechnungen die beim Aufbau einer Welt-AG anfallen oder einfach ein paar Yachten.

Gewinnerzielungsabsicht liegt doch dann vor, wenn man irgendetwas tut in der Hoffnung, dass Aufwand geringer ist als Ertrag.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gewinnerzielungsabsicht
"Gewinnerzielungsabsicht ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Er bedeutet, dass bei der ausgeübten Tätigkeit, etwa eines Gewerbes, die Absicht besteht, einen Überschuss der Einnahmen gegenüber den Ausgaben zu erzielen, damit die Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können."

(Am Rande, was ist das fuer eine bekloppter wiki-satz, die Absicht einen Ueberschuss der Einnahmen gegenueber den Ausgaben entsteht nicht, weil man Steuern zahlen will, dann haette es unserer Staat erheblich einfacher.)
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewinn
"Der Gewinn ist das positive Betriebsergebnis. Er ergibt sich als Unterschied zwischen Aufwand und Ertrag und zwar entweder als Periodengewinn (Gewinn in einer bestimmten Rechnungsperiode) oder als Stückgewinn, d. h. als Gewinn je Leistungseinheit."

Aber eine Gewinnerzielungsabsicht liegt auch bei den Tauschringen vor, denn die Betiligten bieten Taetigkeiten an, die sie gut beherrschen(wenig Aufwand), um dafuer Taetigkeiten anzufordern, die sie weniger gut oder gar nicht beherrschen(viel Ertrag).
Z.b. ein Behinderter der uebersetzt, damit jemand fuer ihn einkauft, erzielt Gewinn - er macht etwas mit fuer ihn wenig Aufwand, damit jemand anders etwas fuer ihn macht, was fuer ihn mit viel Aufwand verbunden waere, somit hat er einen Gewinn in Form von weniger Arbeitsaufwand.

Die Mitarbeiter und Fuehrung eines Autokonzern machen nichts anderes, fuer sie waere es mit viel Aufwand verbunden eigene Kraftwerke hinzustellen, leicht ist es fuer sie Autos herzustellen, sie machen etwas das sie mit wenig Aufwand verbunden ist, um etwas zu bekommenwas sie selber nur mit viel Aufwand oder gar nicht bewerkstelligen koennten.

Unterscheiden tut es sich meiner Ansicht nur darin, dass eben der Gewinn im ersteren Fall ziemlich klein und schwerer zu quantifizieren ist(geht aber auch, der Behinderte spart sich die Kostn fuer eine Haushaltshilfe).

"Mehr als ein Austausch von Waren und Dienstleistungen

Die meisten Tauschbörsen haben über den Austausch von Waren und Dienstleistungen hinaus auch eine soziale Komponente. Unentdeckte Talente sollen entdeckt und Leistungen, die auf dem freien Markt nicht genügend gewürdigt werden, eine Aufwertung bekommen. Körperlich Behinderte etwa können Hilfe beim Einkauf bekommen. Dafür haben sie andere Fähigkeiten, für die es einen Bedarf gibt, zum Beispiel Übersetzungen schreiben, Telefontätigkeiten etc.

Zudem entstehen durch Tauschgeschäfte oft Freundschaften, die über die reine Tauschhandlung hinausgehen. Der Wittener Tauschring nennt sich aus diesem Grund „Tausch- und Aktivitätenbörse Witten“. "

Naja, zwischen Autokonzernen und Stromkonzernen, bzw. deren Leitungen entstehen auch leicht Freundschaften oder auch "Freundschaften" wenn man Gueter im Wert von Millionen miteinander austauscht. Und der Zweck des freien Marktes ist auch unentdeckte Talente freizulegen, denn wer das schafft, kann im allgemeinen stinkend reich werden
. Mal zynisch z.b. wurde auf dem freien Markt vor 20 jahren nicht das Talent genug gewuerdigt, dass chinesische Arbeiter darin haben fuer Hungerloehne halbwegs anstaendige Wegwerfqualitaet produzieren zu koennen. Aber die Aufdeckung dieses Talentes hat der freie Markt inzwischen hervorragend hinbekommen.

Was ich damit sagen will, ist, dass dieses ganze Talente aufdecken und soziale Komponente etwas moralisches ist, was natuerlich nicht prinzipiell falsch, aber durch welche Gesetze ergibt sich daraus eine steuerliche Andersbehadlung?

questor hat folgendes geschrieben::

1. Die ausgetauschten Dienstleistungen in kleinem Rahmen ablaufen
2. Die dienstleistungen nicht regelmäßig sind
3. Die Dienstleistung nicht außerdem gewerbsmäßig durchgeführt werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe
"Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein „freier Beruf“ ist."
Sobald jemand im Tauschring ist, der z.b. Streichen anbietet und das einigermassen oft macht, werden 2 und 3 erfuellt sein, denn er macht es regelmaessig, zum Zweck der Gewinnnerzielung(er wird es nur oefters machen wenn er weniger aufwendet als er im Tauschring dafuer eintauschen kann) und es ist kein freier Beruf.
Und zwar auch dann wenn der betreffende kein hauptberuflicher Maler ist.

Der Punkt 1 muss natuerlich nicht erfuellt sein.

Es scheint also daraufhinauszulaufen, dass es eben im kleinen Rahmen stattfinden muss, damit es steuerfrei ist.
Nur ist das so, weil es den Gesetzen entspricht oder weil es sich fuer die Fiananzaemter nicht lohnt wegen solchen Kleinbetraegen aktiv zu werden?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 07:12    Titel: Antworten mit Zitat

Siehe Tauschkreis und Tausch in den Geschäftsbüchern.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.