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Inkassoforderung unberechtigt, da nie Rechnung erhalten

 
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silver123
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Anmeldungsdatum: 09.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 16:34    Titel: Inkassoforderung unberechtigt, da nie Rechnung erhalten Antworten mit Zitat

Hallo liebe Rechtsexperten,

ich habe folgenden Sachverhalt zu schildern:

Ich hatte einen Vertrag bei einem Internetprovider, den ich außerordentlich gekündigt habe. Der Internetprovider hat mir nach vielen Emails, Telefonaten und Briefen im Oktober 2008 angeboten, mich aus dem bestehenden Vertrag gegen eine Gebühr von 69,95 Euro freizukaufen. Da ich jedoch noch die Septemberrechnung (19,99 Euro) beglichen hatte, ohne eine Leistung von dem Internetprovider in Anspruch nehmen zu können, habe ich dem Internetprovider mitgeteilt, dass ich nur mit einem Freikaufsbetrag von 49,96 Euro (= Differenzbetrag) einverstanden bin. Daraufhin hat mich der Internetprovider nochmals gebeten, bevor sie meinen Vertrag kündigen, Ihnen zu bestätigen, dass ich mit einem Freikaufsbetrag in Höhe von 69,95 Euro einverstanden bin. Ich habe Ihnen wieder geschrieben, dass ich nur mit einem Freikaufsbetrag von 49,96 Euro einverstanden bin. Anschließend wurde mein Vertrag seitens des Internetproviders gekündigt.

Meines Erachtens liegt hier eine Annahme meines Angebots in Höhe von 49,96 Euro vor, welches der Internetprovider durch schlüssiges Handeln (Kündigung meines Vertrages) akzeptiert hat?

Und nun wird´s richtig bunt:

Im Vorfeld hatte ich dem Internetprovider bereits die Einzugsermächtigung für mein Konto entzogen. Anfang November wurden mir jedoch die 69,95 Euro ungerechtfertigt abgezogen. Ich erhielt dafür noch nicht einmal eine Rechnung von Internetprovider.

Daraufhin habe ich die Buchung rückgängig gemacht und dem Internetprovider mitgeteilt, dass sie ungerecht-fertigt auf mein Konto zugegriffen haben (1. keine Einzugsermächtigung, 2. keine Rechnung, 3. falscher Betrag) und habe sie gebeten, mir erstmal überhaupt eine Rechnung zu schicken und zwar über einen Betrag von 49,96 Euro, welchen ich dann begleichen würde. Seitens des Internetproviders kam keine Reaktion auf meine Email.

Etwas später bekam ich eine Email, dass das Lastschriftverfahren leider fehlgeschlagen ist und ich doch den offenstehenden Betrag inklusive noch ein paar Gebühren in Höhe von 9,60 für das fehlgeschlagene Lastschriftverfahren entrichten soll.

Ich habe daraufhin zum Sachverhalt Stellung genommen und dem Internetprovider mitgeteilt, dass sie mir doch bitte erst mal überhaupt eine Rechnung zuschicken sollen und zwar über einen Betrag von 49,96 Euro, welchen ich dann begleichen würde. Seitens des Internetproviders kam keine Reaktion auf meine Email.

Wieder etwas später bekam ich eine Email mit einer Mahnung über den Betrag von 69,95 Euro.

Ich habe daraufhin zum Sachverhalt Stellung genommen und dem Internetprovider wiederholt mitgeteilt, dass sie mir doch bitte erst mal überhaupt eine Rechnung zuschicken sollen und zwar über einen Betrag von 49,96 Euro, welchen ich dann begleichen würde. Seitens des Internetproviders kam erst mal keine Reaktion auf meine Email.

Drei Monate später und zwar Ende Februar 2009 bekam ich eine Email von dem Internetprovider in der stand, dass sie mir in Kürze die Rechnung noch mal zusenden werden. Vom Betrag stand erst mal nichts in der Mail.

Natürlich kam die gewünschte Rechnung nicht, sondern Anfang März 2009 bekam ich eine Rechnung vom Inkasso-Büro über ca. 135 Euro und der Androhung eines Rechtsanwalts, falls ich nicht bezahle.

Natürlich werde ich nicht bezahlen!!!

Ich habe nun wieder an den Internetprovider geschrieben und noch mal komplett den Sachverhalt so wie hier beschrieben und sämtlichen Schriftverkehr nachgewiesen. Das Inkassobüro hab ich gleich auf cc gesetzt.

Meine Frage an euch? Wie ist meine Rechtslage? Kann überhaupt eine Forderung abgetreten werden, wenn ich nie eine Rechnung erhalten habe? Ich habe ja dem Internetprovider mehrfach aufgefordert mir eine zu schicken! Und wie sieht es mit dem Betrag von 49,96 Euro aus? Kann ich diesen durchsetzen, weil der Internetprovider schlüssig gehandelt hat?
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kiheinou
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.04.2006
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 05:21    Titel: Re: Inkassoforderung unberechtigt, da nie Rechnung erhalten Antworten mit Zitat

silver123 hat folgendes geschrieben::
wie sieht es mit dem Betrag von 49,96 Euro aus? Kann ich diesen durchsetzen, weil der Internetprovider schlüssig gehandelt hat?
Dazu müstest Du beweisen können, was Du wann an den ISP geschrieben hast, sonst sagt der, er habe nie irgendeine Nachricht von Dir erhalten und so wie ich Deinen SV lese, scheint es ja wirklich so, als seien Deine Nachrichten ins Nichts verschwunden, sonst hätte Dir Dein ISP ja eine auf sie zugeschnittene Antwort geschickt. Du hättest, um sicherzugehen, Deine Nachrichten per Einschreiben schicken sollen und dann noch einen Zeugen dabeihaben, der sieht, was Du in den Umschlag steckst und wie Du es abschickst, sonst behauptet Dein ISP, er habe zwar einen Brief von Dir erhalten, aber da stand nichts von 49,96 oder Kündigung drinnen.

Andererseits muß Dein ISP auch beweisen können, daß er Dir Zahlungsaufforderungen mit Fristsetzung und Mahnungen geschickt hat, sonst hat er auch keinen Anspruch auf die 69,95 (außer deren Fälligkeit geht aus dem Vertrag hervor, den Du ursprünglich unterschrieben hast) oder die Eintreibungskosten.
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silver123
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 07:47    Titel: Antworten mit Zitat

ich kann genau darstellen, was ich wann an den ISP geschicht habe. habe denen ja auch den kompletten sachverhalt inklusive einfügen meiner und ihrer mails geschickt. die kommunikation verlief also meist per email und wenn eine mail nicht angekommen wäre, hätte ich eine systemmeldung bekommen. außerdem habe ich ja auf eine mail sogar drei monate später eine nachricht von denen erhalten, in der stand, dass mir in kürze die rechnung zugehen wird. aber nichts passierte. es kam das inkasso-schreiben.
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kiheinou
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.04.2006
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 07:50    Titel: Antworten mit Zitat

silver123 hat folgendes geschrieben::
ich kann genau darstellen, was ich wann an den ISP geschicht habe...wenn eine mail nicht angekommen wäre, hätte ich eine systemmeldung bekommen.
Du kannst behaupten, dass Du etwas geschickt hast, aber Du mußt es beweisen können. Es ist recht einfach die Dateien eines email-Programms so zu manipulieren, dass es so aussieht, als habe man eine email abgeschickt, die tatsächlich nie rausging oder auch nur das Datum oder den Inhalt der im sent-mail-folder gespeicherten emails zu ändern und was u.U. eine delivery failure notice des servers angeht, so behauptest Du nur keine bekommen zu haben, vielleicht kam wirklich keine oder sie kam, aber Du hast sie gelöscht.
Nützlich wäre es, wenn Dein ISP in seiner Nachricht ausdrücklich erwähnt hätte, dass er eine email von Dir bekommen hat, aber selbst dann könnte der Inhalt Deiner ursprünglichen email angezweifelt werden.
Guck mal hier nach, wie es für Dich mit der Beweiskraft von emails aussieht: http://www.online-werberecht.de/emailbeweis.html
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