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yuri74 Interessierter
Anmeldungsdatum: 23.01.2009 Beiträge: 17
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Verfasst am: 09.03.09, 17:01 Titel: urheberrecht im internet |
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hallo,
wenn ich in einem öffentlichen forum bilder poste(persönlich oder nicht) dann habe ich doch so etwas wie urheberrecht darauf, oder?
d.h., sollte diese bilder jemand ohne mein einverständnis kopieren und woanders veröffentlichen kann ich denjenigen doch über meinen anwalt abmahnen lassen?
habe mal gehört, das sowas bei Internetauktionshaus [Name geändert] schon öfters vorgekommen ist...
gruss, yuri74 |
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Gammaflyer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 09.03.09, 17:09 Titel: Re: urheberrecht im internet |
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yuri74 hat folgendes geschrieben:: | wenn ich in einem öffentlichen forum bilder poste(persönlich oder nicht) dann habe ich doch so etwas wie urheberrecht darauf, oder? |
Wenn es die eigenen sind(man eben also tatsächlich die Urheberrechte hat), dann ja. Hat man sie selbst irgendwo "geklaut" oder die Nutzungsrechte bereits exklusiv jemand anderem übertragen, dann hat man natürlich keine Rechte (mehr) daran.
yuri74 hat folgendes geschrieben:: | d.h., sollte diese bilder jemand ohne mein einverständnis kopieren und woanders veröffentlichen kann ich denjenigen doch über meinen anwalt abmahnen lassen? |
Ja. Zumindest bei weiterer Verbreitung. Das Kopieren(also z.B. durch Herunterladen) dürfte fast immer durch eine legale Privatkopie möglich sein.
yuri74 hat folgendes geschrieben:: | habe mal gehört, das sowas bei Internetauktionshaus [Name geändert] schon öfters vorgekommen ist... |
Das ist es in der Tat. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
Zuletzt bearbeitet von Gammaflyer am 09.03.09, 17:20, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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flipmow Gast
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Verfasst am: 09.03.09, 17:14 Titel: |
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Wichtig ist bei der Veröffentlichung, dass man entweder selbst Urheber ist (nur dann hat man "Urheberrechte") oder die Erlaubnis des Urhebers zur Veröffentlichung in diesem Forum hat (dann darf man selbst nicht abmahnen, weil man kein Urheber ist).
Je nach abgebildetem Motiv kämen noch andere Dinge in Betracht (z.b. Recht am eigenen Bild).
Um welche Art von Bildern geht es denn?
ps: bitte keinen Link zu den Fotos einstellen.
lg flipmow |
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yuri74 Interessierter
Anmeldungsdatum: 23.01.2009 Beiträge: 17
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Verfasst am: 09.03.09, 17:23 Titel: |
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danke, es folgt kein link. bin ja schon mit meinem eröffnungspost ins fettnäpfchen getrampelt...
es sind persönlich bilder, also kann man wohl von urheberrecht sprechen.
gruss, yuri74 |
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flipmow Gast
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Verfasst am: 09.03.09, 17:34 Titel: |
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Urheber ist man nur dann, wenn man die Bilder SELBST erstellt hat. Liegt dies hier vor? |
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Gammaflyer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 09.03.09, 17:36 Titel: |
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Genau das ist die Frage.
Ich bin beim Antworten geistig auch schon über das "persönlich" gestolpert. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
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yuri74 Interessierter
Anmeldungsdatum: 23.01.2009 Beiträge: 17
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Verfasst am: 09.03.09, 17:50 Titel: |
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ja, die bilder wurden von mir selbst erstellt. |
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flipmow Gast
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Verfasst am: 09.03.09, 18:03 Titel: |
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Gegen eine unerlaubte Veröffentlichung kann man per Abmahnung und per Honorarforderung vorgehen. Ob man im Zweifel vor Gericht allerdings ein Honorar bei privaten Schnappschüssen eines Laien zugesprochen bekommt, ist fraglich.
An der Abmahnung verdient man zumindest nichts ... nur der Anwalt |
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Richard Gecko FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 09.03.09, 18:30 Titel: |
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Das Urheberrecht beim Veroeffentlichen reicht nicht, wenn es z.B. Portraits (nicht von einem selbst) sind. Dann benoetigt man auch noch das Einverstaednis des Abgebildeten. |
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nordlicht02 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.12.2006 Beiträge: 6040
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Verfasst am: 09.03.09, 18:41 Titel: |
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yuri74 hat folgendes geschrieben:: | ja, die bilder wurden von mir selbst erstellt. |
Jetzt kommt's nur noch darauf an, was auf den Bildern zu sehen ist.
Sollten andere Personen erkennbar abgebildet sein ohne unter den Begriff "Beiwerk" zu fallen, dürfen Sie als Urheber/Fotograf die Bilder auch nicht ohne Weiteres veröffentlichen/verbreiten. Dazu bräuchten Sie von der abgebildeten Person ein Nutzungsrecht nach § 22 Kunsturhebergesetz, Ausnahmen: § 23 KUG
flipmow hat folgendes geschrieben:: | An der Abmahnung verdient man zumindest nichts ... nur der Anwalt |
Deshalb bevorzuge ich auch immer das lizenzanaloge Honorar
edit: zu langsam - das kommt dabei raus, wenn man zwischendurch auch noch telefoniert _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen. |
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