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Gültigkeit theoretische Prüfung

 
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bluju
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.04.2007
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 17:06    Titel: Gültigkeit theoretische Prüfung Antworten mit Zitat

Hallo,

möglicherweise gehört die Frage auch ins Verwaltungsrecht - evt. verschieben.

Ein Führerscheinneuling besteht im April 2008 seine theoretische Prüfung der Klasse B,
anschließend im Juni die praktische Prüfung und nimmt am begleitenden Fahren teil.

Weiterhin wird im Oktober 2008 eine weitere theoretische Prüfung für den Führerschein der Klasse A abgelegt. Wegen der Witterungsverhältnisse kommt es bis heute nicht zu einem praktischen Prüfungstermin?

Ab welchen Termin läuft die Jahresfrist, in der die praktische Prüfung abgelegt sein muss?

Zur Info: Diese Frage konnte das zuständige Straßenverkehrsamt nicht mit Sicherheit beantworten.

Gruß
iM@c
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 09.03.09, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde im "schlimmsten Fall" davon ausgehen, dass die 12 Monate auf den Tag genau berechnet werden.

Beispiel:

Erfolgreiche theoretische Prüfung abgelegt am 15.10.2008. Die Frist würde dann um 0:00 Uhr am 16.10.2008 zu laufen beginnen.

Mit Ablauf des 15.10.2009 würde dann die Frist ablaufen.

Ich vermute aber, dass die Frist erst mit Ablauf des Monats, in dem die theoretische Prüfung erfolgreich abgelegt wurde, beginnt. Fristende wäre dann in diesem Beispiel der 31.10.2009 regulär und wegen Samstag dann vermutlich der 2.11.2009.

Habe allerdings keinen Kommentar hier liegen für dieses Gesetz. Das Gesetz an sich gibt auf den ersten Blick nichts näheres her.

edit: Nach § 31 VwVfG und §§ 187 BGB ff. trifft ersteres anscheinend zu.

lg
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bluju
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.04.2007
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antwort.

Entscheidend ist die Frage, ob die theoretische Prüfung der Klasse B von April 2008 noch irgendwas mit der Jahrefrist zu tun hat?

Meines Wissens ist die theoretische Prüfung der Klasse A eine komplett separate Prüfung, mit Fragen der Klasse B plus Zusatzfragen das Motorrad betreffend

Der logische Menschenverstand sollte sagen, dass die Frist erst ab Oktober 2008 läuft.
Weiß es jemand?
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Jens L
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

iM@c hat folgendes geschrieben::
Entscheidend ist die Frage, ob die theoretische Prüfung der Klasse B von April 2008 noch irgendwas mit der Jahrefrist zu tun hat?

Nein hat sie nicht, da ja eine eigene theoretische Prüfung für A gemacht wurde. Anders wäre es, wenn nur eine kombinierte Theorieprüfung für A+B abgelegt worde wäre.
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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Mount'N'Update
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.09.2007
Beiträge: 1177
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 21:15    Titel: Antworten mit Zitat

§18 FeV hat folgendes geschrieben::
(2) Die praktische Prüfung muß innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit. Der Zeitraum zwischen Abschluß der praktischen Prüfung oder - wenn keine praktische Prüfung erforderlich ist - zwischen Abschluß der theoretischen Prüfung und der Aushändigung des Führerscheins darf zwei Jahre nicht überschreiten. Andernfalls verliert die gesamte Prüfung ihre Gültigkeit.

_________________
Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 09.03.09, 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

Mount'N'Update hat folgendes geschrieben::
§18 FeV hat folgendes geschrieben::
(2) Die praktische Prüfung muß innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit. Der Zeitraum zwischen Abschluß der praktischen Prüfung oder - wenn keine praktische Prüfung erforderlich ist - zwischen Abschluß der theoretischen Prüfung und der Aushändigung des Führerscheins darf zwei Jahre nicht überschreiten. Andernfalls verliert die gesamte Prüfung ihre Gültigkeit.


Soweit war der TE schon bei Erstellung des Themas Cool
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Mount'N'Update
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.09.2007
Beiträge: 1177
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 21:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ist mir irgendwie entgangen. Verlegen

Und wo liegt dann das Problem? Die Vorschrift ist doch eindeutig, oder nicht? Frage
_________________
Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
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