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Vorgehensweise falsch bei meinem Unfall?

 
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Unbreakable
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.03.2009
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 17:17    Titel: Vorgehensweise falsch bei meinem Unfall? Antworten mit Zitat

Hi Leute,

folgendes...

Eines morgens wollte ich wie gewohnt auf die Arbeit fahren... stieg in mein Auto ein... lies den Motor an... fuhr ein kleines stück... plötzlich fällt das Gartentörchen (nicht ordnungsgemäß angebracht) meines Kollegen auf mein Auto da ich nicht direkt gebremst hat hat dieses einige kratzer und beulen an meinem auto hinterlassen.

Er sagte mir es steht mir frei wie ich vor gehe...

Ich ging zu meinem Gutachter des Vertrauens... dieser schätzte den schaden auf 2000 slotis (z.b.) ... Nun ließ ich den schaden weg machen ... bezahlte die rechnung schon aus meiner kasse... (hatte so viele slotis da)... dem gutachter wieder gezeigt das der schaden behoben ist der machte dann bilder und so...musste alles schnell gehen da ich das Auto in zahlung geben wollte gegen ein neues... so nun hab ich mein neues auto und die gegnerische versicherung wollte aber noch das auto begutachten... nur et is ja jetzt nicht mehr da ... dann redete der kollege mir noch ein (ein erfahrener versicherungssaufmann) das mein vorgehen nicht okay war ... den die andere versicherung hätte ja einen gutachter gehabt der billiger wäre... und wer mich denn beraten hätte... das der keine ahnung hätte der mich beraten hatte... nur ich hab jetzt schon 3 unfällte gehabt an denen ich nicht schuld war ...( meine einzigsten Sehr glücklich)... und bei denen bin ich genau so vor gegangen und das war nie ein problem ... kann ja sein das der mir nur angst machen will ... weil der ja den gutachter mit bezahlen musste ... hat noch sowas gesagt wer bestellt bezahlt ... und das ich das vorher mit der gegnerischen versicherung abklären muss ...
Quasi war es scheisse von mir laut seiner meinung das...

Ich ein Gutachter geholt habe...
Den Schaden weg machen lies ohne das die andere Versicherung gucken konnte vorher...
Und das ich mein Auto verkauft habe ...


Was sagt ihr dazu habe ich mich richtig verhalten?
Wie ist die Rechtslage? Sehr glücklich
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Versicherungsmensch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

Erstmal sage ich, dass wir hier im Verkehrsrecht falsch sind. Smilie
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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Lackschleifer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 248
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 18:01    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat: Wie ist die Rechtslage?


----> § 249 BGB..... Cool
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Unbreakable
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.03.2009
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 08:55    Titel: Antworten mit Zitat

Habe ich denn Falsch gehandelt`?
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Lackschleifer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 248
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 09:51    Titel: Antworten mit Zitat

....nö...nach gängiger Rechtsprechung nicht......
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