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Verfasst am: 06.03.09, 21:51 Titel: Immobilien für Ausländer und Mithaberschaft
Hallo an Spezies
Mein Schwiegervater( der in Ausland wohnt)und Ich möchten in Deutschland Immobile kaufen.Das Geld soll zusammengelegt werden.Ich möchte nicht im Grundbuch stehn sondern nur ein nachweiss haben dass ich da mitinvestiert habe und er ohne mich die Immobilie nicht verkaufen darf und die Miete soll an mich überwiesen werden.
Kann man solche Paiere bei Anwalt oder Notar machen lassen?
Danke _________________ garik
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 06.03.09, 23:14 Titel:
Solche Vereinbarungen kann ein Rechtsanwalt entwerfen oder ein Notar beurkunden. Der Kaufvertrag über die Immobilie muss ohnehin notariell beurkundet werden. Problematisch könnte das vorgesehene Verkaufsverbot sein, aber auch dafür dürfte sich voraussichtlich eine Lösung finden lassen.
Der Schwiegervater wird Alleineigentümer.
Gari trägt im Grundbuch 3.Abt. den Geldbetrag als Grundschuld ein, den er einbringt.
Es kann im Grundbuch, 2. Abt. ein Veräußerungs- und Belastungsverbot eingetragen werden.
Die Mieteinnahmen können per Abtretung geregelt werden, oder aber durch Eintrag eines Nießbrauchrechts.
Detaillierte Auskunft gibt es beim Notar.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Noch eine Frage:
Kann der Schwiegervater beim Notar auch ein Schreiben machen lassen dass ich für Ihn in Deutschland alles geshcäftliches regeln kann z.B Wohnung suchen,vermieten,Konto verwalten u.s.w....???? _________________ garik
Der Schwiegervater kann dem Schwiegersohn eine Vollmacht erteilen. Die Vollmacht kann von einem Notar beurkundet werden.
Das bietet natürlich die höchste Rechtssicherheit. Zum Vermieten, d.h. Mietverträge schliessen, kündigen, Mieten einziehen usw. reicht auch eine Vollmacht, die nicht vor einem Notar beurkundet wurde. Bei der Bank dürfte eher eine notarielle Vollmacht nötig sein um ein Konto (in fremdem Namen) zu eröffnen. Der Schwiegervater kann aber auch bei der Bank eine Kontovollmacht hinterlegen, das kostet keine Notargebühren.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
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