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Betrieb verlangt die älteren Ausfertigungen der Zeugnisse

 
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H0mer
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Anmeldungsdatum: 18.10.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 17:55    Titel: Betrieb verlangt die älteren Ausfertigungen der Zeugnisse Antworten mit Zitat

Hi, mein Rechtsanwalt hat mehrere Änderungen in meinem Arbeitszeugnis erwirkt. Während dieser Zeit habe ich mehrere Zeugnisse von der Firma erhalten. Allerdings immer mal mit Rechtschreibfehlern oder gelochtem Seitenrand.
Nun möchte der Betrieb alle Zeugnisse die vor dem letzten ausgestellt wurden zurück haben. Zu welchem Zweck ist das für Betriebe dann noch wichtig?
Auch will ich ja nicht das allererste Zeugnis zurückgeben, wenn ich dann nur noch mit einem fehlerhaften dastehe.
Mein Anwalt hat inzwischen das Mandat niedergelegt. Ich muss also selbst zusehen ein neues von der Firma anzufordern. Gibt es da gewisse Fristen, die man einhalten muss, in denen man dem Betrieb informieren muss Rechtschreibfehler o. ä. zu korrigieren. Z. B. 1 Monat nach erhalt der letzten Fassung?

Wäre für Antworten sehr dankbar!
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kdM
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Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

Mach doch nicht gleich einen neuen thread auf, der alte
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=998397&highlight=#998397
war doch noch gut.
_________________
„Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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H0mer
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Anmeldungsdatum: 18.10.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

k, aber ist halt wieder nen anderes Thema.
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kdM
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Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 21:51    Titel: Re: Betrieb verlangt die älteren Ausfertigungen der Zeugniss Antworten mit Zitat

Na, wenn das so ist...

H0mer hat folgendes geschrieben::
Gibt es da gewisse Fristen, die man einhalten muss, in denen man dem Betrieb informieren muss Rechtschreibfehler o. ä. zu korrigieren. Z. B. 1 Monat nach erhalt der letzten Fassung?

Wäre für Antworten sehr dankbar!



http://www.recht.de/archiv/viewtopic.php?p=316135
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„Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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H0mer
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Anmeldungsdatum: 18.10.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 17:34    Titel: Antworten mit Zitat

danke für den Link. Also habe ich wenn im Ausbildungsvertrag unter Zeugnis kein Zeitraum angegeben ist, nach dem der Anspruch verwirkt ist, die gesetztliche Verjährungsfrist von 3 Jahren?
Zu welchem Zweck wollen Betriebe eigentlich die älteren Zeugnisse wieder? Was sollen die denn jetzt damit noch anfangen können? Muss man die Zeugnisse rausgeben?
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

H0mer hat folgendes geschrieben::
danke für den Link. Also habe ich wenn im Ausbildungsvertrag unter Zeugnis kein Zeitraum angegeben ist, nach dem der Anspruch verwirkt ist, die gesetztliche Verjährungsfrist von 3 Jahren?


Du hast den Abschnitt mit dem verwirken unterschlagen.

Zeugnissansprüche verwirken in meinen Augen nach 6-12 Monate.


Ansonsten warum der AG die alten Entwürfe zurück haben will ist doch völlig wurscht, er will halt, das kann man ablehnen und sich bis zum Sankt-Nimmerleinstag streiten oder sie einfach kopieren ( Winken ) und sie ihm zurück geben.

MfG
Matthias
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H0mer
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Anmeldungsdatum: 18.10.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Zeugnissansprüche verwirken in meinen Augen nach 6-12 Monate.


Gilt das nicht nur dann, wenn man sich mit dem Klage einreichen oder überhaupt dem Anfordern eines qualifizierten Arbeitszeugnisses Zeit lässt? Oder auch während eines laufenden Rechtsstreits?

Zitat:
Hast du das neueste Zeugnis schon, dass, was das reguläre sein soll und was in Ordnung ist?


ja, seit ca. 2 Wochen habe ich es schon. Es ist allerdings gar nicht in Ordnung, da es Rechtschreibfehler und eben den gelochten Seitenrand enthält.

Was ich auch merkwürdig finde ist der Satz: " Herr... erledigt die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

müsste das nicht normalerweise "erledigte" heissen?

Ich werde auf jedenfall um Abänderung dieser Sachen bitten, eigentlich aber wollte ich auch noch andere Formulierungen abändern lassen.
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kdM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 22:00    Titel: Antworten mit Zitat

H0mer hat folgendes geschrieben::

Was ich auch merkwürdig finde ist der Satz: " Herr... erledigt die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

müsste das nicht normalerweise "erledigte" heissen?

Ich werde auf jedenfall um Abänderung dieser Sachen bitten, eigentlich aber wollte ich auch noch andere Formulierungen abändern lassen.



Nach § 109 Abs. 2 GewO muss das Zeugnis klar und verständlich formuliert sein (Grundsatz der Zeugnisklarheit). Deshalb darf das Zeugnis keine Formulierungen enthalten, die eine andere als die aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer treffen. Weiterhin muss das erteilte Zeugnis Leistung und Sozialverhalten des Arbeitnehmers bei wohlwollender Beurteilung zutreffend wiedergeben (Grundsatz der Zeugniswahrheit). Der weitere notwendige Zeugnisinhalt bestimmt sich nach dem Zeugnisbrauch. Dieser kann nach Branchen und Berufsgruppen unterschiedlich sein. Lässt ein erteiltes Zeugnis hiernach übliche Formulierungen ohne sachliche Rechtfertigung aus, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Ergänzung.

Die Auslassung eines bestimmten Inhalts, der von einem einstellenden Arbeitgeber in einem Zeugnis erwartet wird, kann nach Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12. August 2008 - 9 AZR 632/07 - ein unzulässiges Geheimzeichen sein. Vielleicht zählt das fehlende "e" ja auch dazu. Ironie Smiley

Ich bringe gerade Deinem Ex-Anwalt, der, wie Du ja bereits hier mitteiltest, sein Mandat mit der Begründung unterschiedlicher Auffassungen über die Gestaltung eines Arbeitszeugnisses niedergelegt hat, ein gewisses Maß an Verständnis entgegen.

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„Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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H0mer
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Anmeldungsdatum: 18.10.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ironie Smiley


also kann er das so lassen, wenn er will?

weisst du wie das mit der Verwirkung ist?
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