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Spediteur D1 soll Ware von Hannover nach Zürich transportieren.
D1 beauftragt den deutschen Spediteur D2, der die Waren mit dem LKW nach Zürich transportiert. D1 rechnet sodann mit dem Auftraggeber (Sitz in Hannover) ab und berechnet für die Transportleistung ohne Umsatzsteuer.
Ist dies richtig ?
Ort der Lieferung (teilweise) in BRD, aber stfrei nach § 6 und § 4 Nr. 3 a aa ????
Ort der Lieferung (teilweise) in BRD, aber stfrei nach § 6 und § 4 Nr. 3 a aa ????
Also das geht schonmal gar nicht. Ort der Lieferung kann es nur einen geben und dieser liegt entweder im Inland oder ebend nicht. Kommt man trotzdem darauf, daß es mehrere Orte der Lieferung gibt, dann gibt es auch mehrere (bewegte) Lieferungen.
So. Ob die Umsatzsteuer für die Speditionsleistung korrekt ist, das müßte ich noch prüfen.
Vielleicht ist jemand anderes schneller?
Mit freundlichen Grüßen
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
Also die Transportleistung ist keine Lieferung, sondern eine sonstige Leistung. Es ist der § 3b UStG anzuwenden (Beförderungsleistung). Damit ist der inländische Streckenanteil steuerbar, der ausländische nicht.
Allerdings ist die Beförderung gemäß § 4 Nr. 3 UStG steuerfrei (unter Vorbehalt des § 4 Nr. 3 Satz 2 UStG).
Mit freundlichen Grüßen
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
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