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Pendlerpauschale (Bus u, Bahn zur Beruffschule)
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FloridaMan
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Anmeldungsdatum: 09.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 19:21    Titel: Pendlerpauschale (Bus u, Bahn zur Beruffschule) Antworten mit Zitat

Hallo,

mein Fall ist etwas komplizierter.

1) Ich habe für meine Stadt eine Monatskarte um mit den Bussen zu fahren. Diese nutze ich um zur Arbeit zu kommen (sind ca. 13 km). Bisher habe ich noch nicht drüber nachgedacht ob ich dafür etwas wieder bekomme? Zahle dafür etwa 45 Euro im Monat.

Ich habe im August 08 eine Ausbildung angefangen. Ich bin bald 18 Jahre alt. Nun habe ich 6 Wochen Schule gehabt (jeweils 2 Wochen in 3 Blocks). Ich muss zur Berufsschule immer 60km fahren, plus 15km um zum Bahnhof zu kommen (ist in der Monatskarte von oben drin). Eine Wochenkarte mit dem Zug kostet mich 36,80 Euro und das ist ziemlich viel für mich. Bekomme ich da evtl. etwas durch die Pendlerpauschale wieder?

Ich schätze das mein Vater ca. 3.000 - 4.000 Euro im Monat verdient, könnte es damit schwierigkeiten geben? Ich bekomme knapp 500 Euro ausgezahlt.

Wie ist die Rechtslage? Ich weiß das ich keine verbindliche Rechtsberatung bekomme, ich möchte einfach eure Meinungen dazu hören.
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suwi
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Anmeldungsdatum: 30.10.2007
Beiträge: 454

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

Bekommen deine Eltern für dich noch Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag?
Wenn ja, dann ist damit -leider- alles abgegolten.
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Raiden
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Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 759

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 19:33    Titel: Antworten mit Zitat

Was hat die Pendlerpauschale mit Kindergeld zu tun?
_________________
MfG Raiden

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FloridaMan
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Anmeldungsdatum: 09.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

ja Kindergeld bekommen meine Eltern schon für mich, aber ist das wirklich ausschlaggebend? Schließlich ist das Kindergeld ja nicht zum Bahnfahren da, sondern grundlegegende Nahrungsmittel zu kaufen, oder?
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Raiden
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Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 759

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 19:50    Titel: Antworten mit Zitat

Die Pendlerpauschale steht jedem Berufspendler zu!

Sofern von Deinem Lehrlingsgehalt aber keine Lohnsteuer einbehalten wird, kannst Du auch nichts von der Steuer abziehen.
_________________
MfG Raiden

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FloridaMan
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Anmeldungsdatum: 09.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

Okay, Lohnsteuer zahlt man ja erst ab ca. 7600 Euro, oder? Dann hat sich das Thema also für mich also erledigt. Gibt es da keine Möglichkeiten für mich?

Wenn nicht, verstehe ich das System nicht. Wenn man mehr verdient und Lohnsteuer zahlt kann man Pendlerpauschale beantragen, aber Azubis die ja nicht so viel bekommen bekommen nichts? Wahrscheinlich habe ich das jetzt etwas falsch verstanden.
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Raiden
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Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 759

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

Im Bezug auf das Steuerrecht ist es relativ einfach, wer keine Steuer zahlt, kann keine zurück bekommen Winken
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MfG Raiden

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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 20:14    Titel: Antworten mit Zitat

FloridaMan hat folgendes geschrieben::
... Gibt es da keine Möglichkeiten für mich?
...

Doch, mit den Eltern sprechen. Bei einer Erstausbildung sind die Eltern Ausbildungsunterhaltspflichtig. Von dem Ausbildungsunterhalt ist in der Regel das Einkommen des Unterhaltsberechtigten abzuziehen. Die Höhe des Ausbildungsunterhalt richtet sich nach der Leistungsfähigkeit der Eltern. Richtwert könnte die Düsseldorfer Tabelle sein.

Zu weiteren Diskussion verschiebe ich den Thread ins Familienrecht. Winken
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suwi
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Anmeldungsdatum: 30.10.2007
Beiträge: 454

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

Raiden hat folgendes geschrieben::
Was hat die Pendlerpauschale mit Kindergeld zu tun?


Ist die Frage wirklich ernst gemeint?

Beides- Kindergeld und Pendlerpauschale- sind Regularien der Einkommenssteuer. Nur, wer ESt.zahlt, kann in den Genuss von Steuererleichterungen kommen. Ist ja wohl logisch.

Wenn Eltern für ein Kind noch den Steuerfreibetrag(=Kindergeld) bekommen, dann sind sie diesem Kind zum Unterhalt verpflichtet. Dazu gehört eben auch die Fahrkarte, neben Essen, Wohnen usw.

Kindergeld wird immer wieder verstanden als Bonus, als Sozialleistung. Das ist es in der Regel NICHT! (für Besserverdiener gar nicht, für Eltern mit weniger Einkommen zur zu einem kleinenTeil)

Das *Kind* kann seine eigenen Fahrtkosten steuerlich geltend machen (über "Pendlerpauschale"), wenn es eigenes zu versteuerndes Einkommen hat.

Solange das über die ELtern geht ("Kindergeld") ist mit eben diesem "Kindergeld" alles abgegolten, was das Kind so kostet.
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Raiden
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Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 759

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ist die Frage wirklich ernst gemeint?


Ja, zu 100%

Zitat:
Das *Kind* kann seine eigenen Fahrtkosten steuerlich geltend machen (über "Pendlerpauschale"), wenn es eigenes zu versteuerndes Einkommen hat.


Korrekt!
Das war die Frage des TE. Und das hat, wie ich erwähnte, nichts mit Anspruch auf Kindergeld bei den Eltern zu tun!
_________________
MfG Raiden

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suwi
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Anmeldungsdatum: 30.10.2007
Beiträge: 454

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 08:01    Titel: Antworten mit Zitat

Raiden hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Das *Kind* kann seine eigenen Fahrtkosten steuerlich geltend machen (über "Pendlerpauschale"), wenn es eigenes zu versteuerndes Einkommen hat.


Korrekt!
Das war die Frage des TE. Und das hat, wie ich erwähnte, nichts mit Anspruch auf Kindergeld bei den Eltern zu tun!


Doch, denn wenn das Kind eigenes zu versteuerndes Einkommen hat (und seine eigene "Pendlerpauschale" ansetzen kann), dann erhalten die ELtern mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein Kindergeld (=Kinderfreibetrag) mehr für eben dieses Kind. Im Umkehrschluss: wenn die ELtern noch Kindergeld erhalten, hat das Kind sehr wahrscheinlich KEIN eigenens zu versteuerndes Einkommen und kann ergo KEINE eigene Pendlerpauschale geltend machen. Ich sehe da aber einen eindeutigen Zusammenhang.
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Raiden
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Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 759

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 08:16    Titel: Antworten mit Zitat

"Sehr wahrscheinlich" ist mit dem bekannten Blick in die Glaskugel zu vergleichen.

Der TE ist unter 18, folglich besteht Anspruch auf Kindergeld / Kinderfreibetrag.

Und Ihre ursprüngliche Antwort

Zitat:
Bekommen deine Eltern für dich noch Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag?
Wenn ja, dann ist damit -leider- alles abgegolten.


ist irreführend und falsch, da die PP beim Arbeitnehmer niemals durch Kindergeld bei den Eltern abgegolten sein kann.
_________________
MfG Raiden

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häschen
Gast





BeitragVerfasst am: 10.03.09, 08:23    Titel: Antworten mit Zitat

FloridaMan hat folgendes geschrieben::
Okay, Lohnsteuer zahlt man ja erst ab ca. 7600 Euro, oder?
8.004,-

Zitat:
Wenn nicht, verstehe ich das System nicht. Wenn man mehr verdient und Lohnsteuer zahlt kann man Pendlerpauschale beantragen, aber Azubis die ja nicht so viel bekommen bekommen nichts? Wahrscheinlich habe ich das jetzt etwas falsch verstanden.


Ja, da liegt tatsächlich ein Denkfehler vor.
Steuerpflichtige kriegen vom Finanzamt keine Fahrkosten erstatttet, sie müssen lediglich den Anteil ihres Gehalts, den sie für Arbeitswege aufwenden, nicht versteuern.

Wenn also jemand überhaupt keine Steuern zahlt, dann kann er auch keine Steuern für den Teil seines Gehalts sparen, den er für Fahrten zur Arbeit/ Berufsschule aufwendet.

Edit: jehört dette nich eher in det Steuerforum?
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suwi
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.10.2007
Beiträge: 454

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 08:51    Titel: Antworten mit Zitat

Raiden hat folgendes geschrieben::
.....ist irreführend und falsch, da die PP beim Arbeitnehmer niemals durch Kindergeld bei den Eltern abgegolten sein kann.


Okay,

aber der TE ist kein Arbeitnehmer mit steuerpflichtigem Einkommen. Er ist nach wie vor Kind seiner Eltern. Jene erhalten Kindergeld und letztlich ist damit doch alles abgegolten, inklusiver der Fahrtaufwendungen des Kindes, oder?
Ich lerne gern dazu, deshalb frage ich.
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 09:08    Titel: Antworten mit Zitat

suwi hat folgendes geschrieben::
Raiden hat folgendes geschrieben::
.....ist irreführend und falsch, da die PP beim Arbeitnehmer niemals durch Kindergeld bei den Eltern abgegolten sein kann.


Okay,

aber der TE ist kein Arbeitnehmer mit steuerpflichtigem Einkommen.


Doch. Hat er selbst geschrieben.

suwi hat folgendes geschrieben::
Er ist nach wie vor Kind seiner Eltern.


Sind wir das nicht alle?

suwi hat folgendes geschrieben::
Jene erhalten Kindergeld und letztlich ist damit doch alles abgegolten, inklusiver der Fahrtaufwendungen des Kindes, oder?


Nein. Oder in gewissem Sinne doch ja. Jedoch nur in Bezug auf die Eltern. Ich möchte damit darstellen, daß die Eltern keine Kosten des Kindes bzw. für das Kind bei ihrem eigenen Einkommen absetzen können.

Das Kind, welches ein "ganz normaler" Steuerpflichtiger ist, kann seine Aufwendungen, die in Zusammenhang mit seinen Arbeitseinkünften stehen, von diesen (einkünfte- bzw. einkommens-)mindernd absetzen.

Ob und in welcher Höhe es sich steuerlich auswirkt, steht auf einem anderen Blatt.

suwi hat folgendes geschrieben::
Ich lerne gern dazu, deshalb frage ich.


Aber gern doch...

Mit freundlichen Grüßen

Ronald
_________________
Vielen Dank für positive Bewertungen...

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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