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Verfasst am: 26.02.09, 14:24 Titel: Überteerung von Grundstücken durch Gemeinde
Dürfen Gemeinden beim Bau von öffentlichen Straßen einfach private Grundstsücke überteeren, ohne dass sie die Grundstückseigentümer darüber informieren muss, dass sie seine Grundstücke überteeren?
Bzw. wenn sie es einfach überteert, hat dann ein Grundstückseigentümer ein Recht auf eine Ausgleichszahlung?
Verfasst am: 26.02.09, 19:19 Titel: Re: Überteerung von Grundstücken durch Gemeinde
Zitat:
Dürfen Gemeinden beim Bau von öffentlichen Straßen einfach private Grundstsücke überteeren, ohne dass sie die Grundstückseigentümer darüber informieren muss, dass sie seine Grundstücke überteeren?
Nein!
Zitat:
Bzw. wenn sie es einfach überteert, hat dann ein Grundstückseigentümer ein Recht auf eine Ausgleichszahlung?
Einfach nur Geld nehmen und rechtlich alles beim Alten lassen, dürfte nicht gehen. Je nach Fall kann ein Beseitigungsanspruch bestehen oder ein Übernahmeanspruch gegen Entschädigung (Baugesetzbuch oder Straßengesetz des Bundeslandes) _________________ Erich Bauer
http://www.rechtsbeistand-bauer.de/
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