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Haushalt führen und noch zuzahlen?

 
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Moalboal
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.01.2008
Beiträge: 9
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 21:52    Titel: Haushalt führen und noch zuzahlen? Antworten mit Zitat

Person A verdient z.B. 1700 €, ist verheiratet mit Person B, die Rentner mit 750 €/Monat ist. Beide leben in einem gemeinsamen Haushalt in Gütergemeinschaft. Person B führt den Haushalt und gibt an Person A von der Rente noch 500 € ab, sodass Person A 2200 € im Monat zur Verfügung hat. A kommt für die Kosten des Haushaltes auf (Miete/Versicherung/Strom/Essen usw) - was vielleicht ca. 1200 € ausmacht. Die restlichen 1000 € gehen für den privaten Gebrauch von Person A drauf. (Unterstützung der Sippschaft von A, religiöse Aktivitäten von A, Auto von A (+ dieses vielleicht so mit 400 € abzahlen/Monat) , Reisen von A).
Will B mitreisen, muß B für die Reisen selbst aufkommen.

Von den verbliebenen 250 € der Person B, muß B noch die eigene Sterbeversicherung von 50 €/Monat sowie noch eine weitere, persönliche Versicherung zahlen, sodaß B weniger als 200 € zum eigenen Verbrauch verbleiben.

Nun wüßte ich gern, ob der Person B nicht mehr als nur 200 €/Monat zustehen, da sie ja den Haushalt führt. Gibt es hier Richtlinien/Empfehlungen oder vielleicht auch ein Urteil ?

Mit freundlichem Gruß -Micha-
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Holzschuher
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

B sollte die 500 Euro Rente nicht mehr einfach abgeben, das ist das Einkommen des B!! Dem/der B stehe also grundsätzlich erstmal die eigenen Einkünfte zu!

Die Frage auf die Sie abzielen, ist ggf. die des Taschengeldes, wenn z.B. nur einer arbeitet bzw. Einkünfte hat, der andere aber nicht. Das ist aber hier nicht der Fall.

Natürlich muss man sich dann aber ggf. neu unterhalten über die Verteilung von Kosten; das Verhältnis 700 zu 500 bzgl. der Beteiligung an den Kosten halte ich jedenfalls nicht für "gerecht", v.a. da B den Haushalt führt.
_________________
Gruß
Peter H.
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Franz Königs
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

Eheleute sind verpflichtet, durch ihre Einkünfte den angemessenen Unterhalt der Familie sicherzustellen. Ist einem Ehegatten die Führung des Haushalts überlassen, erfüllt er in der Regel bereits durch die Haushaltsführung seine Verpflichtung, zum Unterhalt der Familie angemesssen beizutragen. Eine Verpflichtung eines Ehegatten, aus seinen Einkünften Zahlungen an den anderen Ehegatten, der selbst über hohe Einkünfte verfügt, zu dessen freier Verfügung zu leisten, kennt das Gesetz nicht.

Edit: Holzschuher war 2 Minuten schneller Weinen . Die beiden Beiträge passen aber meiner Meinung nach gut zueinander Winken .
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Moalboal
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.01.2008
Beiträge: 9
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für Eure Antwort.

Wenn nun die zwei Eheleute bereits ihre "Silberne" feierten (und immer noch (relativ?) glücklich zusammen leben), könnte vielleicht dieses Glück in die Brüche gehen, wenn nun plötzlich eine(r) der Beiden unerwartete Ansprüche stellt? Hier könnte ungeschicktes Argumentieren vielleicht mehr kaputt machen, als das Akzeptieren von nur 200 € von B? Andererseit könnte ich mir vorstellen, dass das Leben an der Seite eines Knausers, zumindest mir, auf Dauer nicht gefallen würde.

Mit freundlichem Gruß -Micha-
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 09:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Zitat:
Hier könnte ungeschicktes Argumentieren vielleicht mehr kaputt machen,


...sicher, v.a. wenn es ggf. um einen Mann geht, der es als selbstverständlich ansieht, dass die Ehefrau "kostenlos" den Haushalt führt, etc..

Wenn aber eine Basis (der Kommunikation) zwischen den beiden gegeben ist, kann man das doch ansprechen; ggf. muss man eben etwas feinfühliger, geschickter an die Sache ran gehen. Das braucht u. U. auch etwas Zeit.

Klar ist auch, dass es B selbst wollen muss, also das Gespräch zu suchen. Ungeschickt wäre es insbesondere, wenn offensichtlich wird, dass Dritte ggf. den A für einen Knauser halten oder meinen, B würde zu kurz gehalten und A das auch noch mitbekommt, dass B von dritter Seite "beeinflusst" wurde o.ä..
_________________
Gruß
Peter H.
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Moalboal
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.01.2008
Beiträge: 9
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

Nun, das hier angesprochene Ehepaar frönt dem Rollentausch - demnach wäre B der Rentner. Du hast recht, Holzschuher, das die Einmischung von Dritten aus durchaus fatal sein kann, was ich auch unterlassen werde.

Für mich war nur interessant zu wissen, ob es für solche Fälle irgendwelche Schriften, Urteile oder Nachlesbares gibt, denn in vielen Ehen gibt es "Unterdrückte" die sich damit vielleicht aus ihren Schneckenhäusern heraus trauen, wenn sie etwas Text vorweisen können.
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