Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - sittenwidrige Mithaftung /Darlehensbürge Ehefrau
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

sittenwidrige Mithaftung /Darlehensbürge Ehefrau

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Teufelsteffi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.01.2005
Beiträge: 30
Wohnort: Norderstedt

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 22:09    Titel: sittenwidrige Mithaftung /Darlehensbürge Ehefrau Antworten mit Zitat

Hallo,
etwas kompliziert, aber ich hoffe, ich kann den Fall einigermaßen verständlich schildern.
Lachen Lachen
1994 wollte Ehemann eine Whg. kaufen, ein Darlehen hat er nicht alleine bekommen, sondern die Ehefrau musste mit unterzeichnen. Ehefrau war zu diesem Zeitpunkt schon sehr lange Arbeitsunfähig (vorher Putzfrau in TZ) und wurde kurz danach auch ausgesteuert. (Seit dem Arbeitslos, kurz vor Frührente)
Ehemann kam mit Darlehensvertrag nach hause, Ehefrau sollte Unterschreiben "sie würde schon keine Waschmaschine kaufen" und legte Ihr diverse Unterlagen zur Unterschrift vor.
Ehemann kaufte noch weiter Whg. und eröffnete 2001 ein Sonnenstudio. Ehefrau unterschrieb nichts mehr, nur diesen einen Tag bei sich zu hause.
Ehemann eröffnete 2001/2002 die Privatinsolvenz, Sonnenstudio wurde zu gemacht, Whg. wurden Zwangsversteigert.
Ehemann ist 2008 verstorben, Insolvenz in Ruhephase beendet.
Ehefrau bekam 2008 Post von der Bank, Sie hätte Darlehensverträge unterschrieben und muss nun zahlen. Ehefrau beantwortete das Schreiben mit den Worten, dass Sie Zahlungsunfähig ist.
2009 bekommt Ehefrau Post vom Inkassounternehmen, mit Forderungen für 4 Kredite.
In einem Antwortschreiben teilte sie dem Unternehmen mit, dass Sie nur 1 Vertrag unterzeichnet hat und keine möglichkeit zur Zahlung hat, da das Einkommen nicht ausreichen würde.
Ehefrau hat nichts in der Hand, Ehemann scheint die Darlehensverträge vernichtet zu haben, da keine Duplikate vorlagen.
Dies hat Ehefrau dem Inkassounternehmen mitgeteilt und Kopien erhalten.
Ehefrau war nie in eine der Filialen der Bank, die die Forderungen hat, hat nur 1x Unterschrieben. Dumm gelaufen, am besagten Tag hat der Ehemann der Ehefrau scheinbar 2 Anträge zur Unterschrift vorgelegt, was diese nicht wusste - sie hat ja keine "Waschmaschine gekauft" Verlegen

Wieso die anderen Anträge ebenfalls Ihre Unterschrift tragen ist ihr ein Rätsel, eine rechtsverbindliche Vollmacht zum Abschluss von Darlehensverträgen wurde nie erteilt.
Auf ein gemeinsames Kto ist das Geld nie gegangen, Ehefrau war auch nie bei einem Notar um Urkunden mit zu unterschreiben.
Das Erbe wurde abgelehnt.

Inwiefern muss die Ehefrau für die Darlehen aufkommen?. Kann man in diesem Fall sagen, dass die Verträge sittenwidrig zustande gekommen sind?
Das Inkassounternehmen hat kurze Frist vorgegeben zu Stellungsnahme, sollte die Ehefrau einen Anwalt aufsuchen? Sie bekommt nur Witwenrente, wie können Anwaltskosten getragen werden, wann kann Proßesskostenbeihilfe beantragt werden?

Ich hoffe es kommen einige hilfreiche Antworten, hierfür schon einmal vielen Dank!
teufelsteffi
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 09:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das Thema "Ehegattenbürgschaft" hatten wir schon mehrfach. Einfach einmal mit der Suchfunktion suchen.

Generell gibt es eine klare Rechtsprechung des BGH das allein die Mittellosigkeit des bürgenden Ehegatten alleine keine Sittenwidrigkeit schafft. Die Bürgschaft soll in diesem Fall Vermögensverschiebungen zwischen den Ehepartnern vorbeugen.

Sittenwidrig wird die Bürgschaft, wenn der Bürge kein eigenes Interesse am Kredit hat und nur unter Ausnutzung der emotionalen Bindung an den Partner zur Bürgschaft gedrängt wird. Dies ist bei Finanzierung gemeinsam genutzter/besessener Immobilien und der Finanzierung der Firma aus der beide Ehepartner ihren Lebensunterhalt ziehen, typischerweise nicht der Fall.

Verträge, die der Bürge nicht unterzeichnet hat, sind nicht zustandegekommen. Liegen hier Verträge mit gefälschten Unterschriften vor, so müsste der Bürge die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft unter Verweis, darauf, nicht gebürgt zu haben, zurückweisen. In einem Gerichtsverfahren würde der Richter die Echtheit der Unterschrift dann per graphologischem Gutachten klären lassen.

Unabhängig von all dem: Das Inkasso-Büro will Geld sehen und sich nicht vor Gericht streiten. Maximal bekommt das Inkasso-Büro den nicht pfändbaren Teil der Rente. Viel ist das nicht. Hier hilft, mit dem Inkasso-Büro zu sprechen und einen Vergleich anzubieten, dass gegen die Zahlung eines (kleinen) Teilbetrags die restliche Forderung erlassen wird. Hierbei kann eine Schuldnerberatung helfen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Jim Panse
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.12.2005
Beiträge: 211

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hmm, ich denke, die Ausführungen zur Ehegattenbürgschaft führen hier nicht weiter, da nicht für das Darlehen gebürgt, sondern gesamtschuldnerisch zumindest ein Darlehen mit dem nun verstorbenen Ehepartner aufgenommen wurde.
Dennoch dürfte die Schuldnerberatung der richtige Weg sein.

Gruß
JP
_________________
in dubio pro leo!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Teufelsteffi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.01.2005
Beiträge: 30
Wohnort: Norderstedt

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 07:36    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen dank ersteinmal...
unter Ehegattenbürgschaft konnte ich leider nichts finden Traurig

Meines erachtens nach ist genau der Punkt gegeben. Die Ehefrau hat nur unterschrieben, weil der Ehemann sie dazu gedrängt hat. Die Kredidt die noch offen sind haben nichts mit dem Geschhäft zu tun, einzig mit Wohnungen.
Diese Wohnungen waren im Grundbruch nur auf den Ehemann eingetragen, der Ehemann hat Kaufverträge alleine unterschrieben. Die Ehefrau wollte keine Wohnungen.
Das Erbe wurde ausgeschlagen.

Schuldnerberatung wäre vllt. gut, aber die Wartezeiten sind zu lang und wie gesagt, da ich der Meinung bin, dass der Ehemann die Ehefrau "genötigt" hat zu unterschreiben ist ein Anwalt vllt. die bessere Lösung.??

LG
teufelstffi
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.