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recht.de :: Thema anzeigen - grad der behinderung/ verfahren - auswirkung beamt. lehrer
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grad der behinderung/ verfahren - auswirkung beamt. lehrer

 
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paul-kiel
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 23:26    Titel: grad der behinderung/ verfahren - auswirkung beamt. lehrer Antworten mit Zitat

ich bin laie auf dem gebiet, daher habe ich diese frage(n) in dieses forum gestellt...
bei einer erkrankung (cluster kopfschmerzen) besteht die möglichkeit, einen grad der behinderung von 10% bis zu 80% anerkannt zu bekommen.
WIE IST DIE RECHTSLAGE -bei einem beamten lehrer- ?

bei den folgenden fragen:
welche auswirkungen ergeben sich auf
- die stundenverpflichtung?
- den sonstigen arbeitsalltag
- die besoldung?
- die beförderungsmöglichkeiten?
- die pensionsansprüche?
- besteht die möglichkeit einer reversibilität des statuses auch bei
dieser (nach jetztigem wissensstand unheilbaren) krankheit?

herzlichen dank für aufklärung!
paul
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Niemand2000
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 07:36    Titel: Antworten mit Zitat

versuch dich mal im SGB IX und in der rahmenintegrationsvereinbarung schlau zu machen, vielleicht findet sich da eine lösung??? habt ihr eine schwerbehindertenvertretung, an die ihr euch wenden könnt???
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paul-kiel
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

ob wir eine (schwer)behindertenvertretung haben, weiß ich (noch) nicht.
danke zunächst!!
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Niemand2000
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

Eine recht gute Quelle sich zu informieren wäre auch http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_article.php/_c-588/_nr-1/_lkm-832/i.html. So viel ich weiß, sendet diese Stelle auch Informationsmaterial zu.
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mondbein
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 20.05.2006
Beiträge: 129
Wohnort: Rheinland-Pfalz

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 15:33    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.h-baer.de/index.htm

Wenn du etwas Spezielles wissen willst, kannst du den Herrn Bär fragen, der weiß alles - er hat mich auch immer exzellent beraten!
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roger2102
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.06.2006
Beiträge: 800

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 15:45    Titel: Re: grad der behinderung/ verfahren - auswirkung beamt. lehr Antworten mit Zitat

paul-kiel hat folgendes geschrieben::
bei einer erkrankung (cluster kopfschmerzen) besteht die möglichkeit, einen grad der behinderung von 10% bis zu 80% anerkannt zu bekommen.
WIE IST DIE RECHTSLAGE -bei einem beamten lehrer- ?


Die Anerkennung eines Behinderungsgrades, deshalb auch keine Prozentzahlen nach dem Grad, nach den Bestimmungen des SGB IX hat auf die unten benannten Fragestellungen erstmal keine unmittelbaren Auswirkungen. Schwer behinderte Menschen iS des § 2 (2) SGB IX sind demnach (erstmal) nicht anders zu behandeln, als andere Beamte, Angestellte, Arbeiter etc. auch. Wegen des SGB IX insgesamt mal hier klicken. Besonderes Augenmerk dabei auf § 2 und den Einordnungen (wg. 10 bis 80).

paul-kiel hat folgendes geschrieben::
bei den folgenden fragen:
welche auswirkungen ergeben sich auf
- die stundenverpflichtung?
- den sonstigen arbeitsalltag
- die besoldung?
- die beförderungsmöglichkeiten?
- die pensionsansprüche?
- besteht die möglichkeit einer reversibilität des statuses auch bei
dieser (nach jetztigem wissensstand unheilbaren) krankheit?
herzlichen dank für aufklärung!
paul


Zum anderen genießen schwer behinderte Menschen einen besonderen Schutz, der durchaus auch Auswirkungen auf die tägliche Arbeit haben können. Daher durchaus auch Änderungen bei der Lehrverpflichtung, steht in den jeweiligen LVVO'en und ist abhängig vom Grad der Behinderung. Beförderung erfolgt nach Art. 33 (2) GG: Es gibt kein Benachteiligungsverbot, aber eben auch kein Rechtsanspruch, nur Anspruch auf ermessensfehelerhafte Entscheidung bzw. Einbeziehung in den Beförderungskorridor. Pensionsanspruch nur insoweit von Belang, wenn bspw. aufgrund der Erkrankung dauerhaft Teilzeitbeschäftigung aufgenommen wird oder vorzeitiger Ruhestandseintritt ohne oder mit Feststellung dauerhafter Dienstunfähigkeit eintritt. Gleiches gilt für die Besoldung.

Ansonsten hat Niemand2000 ja bereits einen guten Tipp gegebn, wo man weitere Informationen erhält. Eine Schwerbehindertenvertretung gibt es im öD eigentlich immer, einfach mal bei den Kollegen oder beim PR nachfragen bzw. gockeln. (edit mondbein: genau, den findet man nämlich hierbei gleich als erste Suchtreffer).

Gruß roger2102

kiel, steht doch bestimmt für S-H, deshalb wegen der LVVO mal klick
_________________
"Pistole: eines der wichtigsten Navigationsmittel der modernen Luftfahrt."
(Jerry Lewis, am. Komiker u. Regisseur, 1926-)
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paul-kiel
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 17:50    Titel: HERZLICHEN DANK ;-) Antworten mit Zitat

vielen, herzlichen dank!
ihr habt mir SEHR weitergeholfen!
VLG
paul
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