Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Diebstahlsanzeige, macht die Sinn?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Diebstahlsanzeige, macht die Sinn?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Suppenandy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.03.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 13:16    Titel: Diebstahlsanzeige, macht die Sinn? Antworten mit Zitat

Gestern rief mich mein Halbbruder an. es geht um ein Erbe un dem ich Alleinerbe bin und er einer und ein weiterer Halbbruder einen Anspruch auf einen Pflichteil haben.
Als erstes meinte er, ich müsse sofort aufhören das das Haus meiner Mutter auzuräumen, ansonsten solle ich überlegen das ich Beamte sei und meine Dienststelle das nicht gut finden würde.
Ist das eine i Nötigung?

Dann sagte er mir das er alle Unterlagen von mir hätte, was scheinbar auch stimmte, er hatte alle Verträge die ich mit meinen Eltern abgeschlossen hatte.
Dieser Bruder der mich anrief war seit bestimmt 20 Jahren nicht mehr bei meiner Mutter gewesen.
Der andere Schon ab und an.
Von diesen Unterlagen die die zwei jetzt haben sind bei meiner Mutter nichts mehr zu finden und sie war sehr sehr pedantisch in ihren Unterlagen.
Meine Mutter hat nir auch einmal erzählt das meine Schwägerin sie beschäftigt hätte und mein Bruder sich sehr lange im Büro aufgehalten hätte und danach sehr ungehalten geworden wäre.
Sie Können nur durch Diebstahl an die Unterlagen gekommen sein, was kann ich tun , was für Möglichkeiten habe ich?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Wächter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ist das eine i Nötigung?




240 StGB>Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. <

Zitat:
Dieser Bruder der mich anrief war seit bestimmt 20 Jahren nicht mehr bei meiner Mutter gewesen.
Der andere Schon ab und an.


Was mit Erben nun nix zu tun hat. Die Erbansprüche ändern sich nicht von gutem und bösen Erben.
_________________
Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Suppenandy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.03.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 16:36    Titel: Das sit mir klar das das Erbrecht nix mit dem Besuchen zutun Antworten mit Zitat

Es ging mir darum das nur einer den Zugriff auf die Dokumente haben konnte!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.