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Verfasst am: 10.03.09, 02:44 Titel: Inhalt aus Internet-Paket nach Österreich gestohlen
Hallo !!
Bei einem Käufer aus Österreich ist das versicherte EU-Paket angekommen. Nach Öffnung sei angeblich nur ein Teil der Ware im Paket gewesen. Ich habe es selbst gepackt und es war alles dabei. Seitens des Paketdienstes muss der Käufer nun bei seiner Postfiliale in Österreich einen Schadensantrag o.ä. ausfüllen lassen, was sie ihm allerdings verweigern, da das Paket augenscheinlich nicht beschädigt war. Der Paketdienst aus Deutschland braucht aber diese Meldung, da angeblich sonst nichts unternommen werden kann. Der Käufer schaltet nun auf stur und will fast 150,- € ersetzt haben...., natürlich von mir.
Ich muss dazu sagen, daß ich seit dem 1.3.09 gewerblich ( bis dahin privat ) angemeldet bin.
Kann mir bitte jemand schreiben, ob ich als gewerblicher Verkäufer in solch einem Fall Ersatz leisten muss.....
Kann ja auch sein, daß mich der Käufer nur "abzocken" will. Er kann ja eigentlich behaupten was er will.
Ich persönlich gehe von einem Diebstahl auf dem Postweg aus, oder eben, daß der Käufer nicht ehrlich ist.
Wie ist hier die Rechtslage..??
Verfasst am: 10.03.09, 23:27 Titel: Re: Inhalt aus Internet-Paket nach Österreich gestohlen
Hallo,
zunächst zum Nachlesen, es besteht nach deutschen Recht zwischen privatem Käufer und gewerblichem Verkäufer ein Verbrauchsgüterkauf nach § 474 Abs. 2 BGB. -> Der gewerbliche Verkäufer trägt das Versandrisiko.
Die nächste Frage wäre, ob eine Versandversicherung geltend gemacht werden kann. Wer kann hier was nachweisen? Der Verkäufer, mit Einpack- und Versandzeugen dass die Ware komplett eingepackt und verschickt wurde? Der Käufer mit Auspackzeugen, dass die Ware unvollständig ankam? Was steht in den AGB des Versandunternehmens?
Grundsätzlich muss nach deutschem Recht der gewerbliche Verkäufer bei Transportschäden dem privaten Käufer die Zahlung erstatten, er ist aber zu keiner Ersatzlieferung verpflichtet - passende Paragraphen weiß ich dazu leider keine.
Ansonsten würde ich einmal diese Suchbegriffe im Netz suchen: Transportschaden, Diebstahl + Postweg. Zum Thema gibt es viele Beiträge.
Ob und inwieweit evtl. noch Östereichisches Recht zur Anwendung kommen könnte und Änderungen verursachen, weiß ich nicht.
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