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Person A, bereits wegen Betrug vorbestraft, hat eine Vorladung von der Polizei. Ihm wird vorgehalten sich in ein Hotel eingemietet zu haben, ohne die Rechnung zu bezahlen.
Wie soll er sich verhalten. Die Aussage verweigern? Oder offensiv die Tat einräumen und den Schaden beim Hotel zu begleichen und anbieten freiwillig an eine gemeinnützige Einrichtung einen Betrag, zb. 1000 € zu zahlen? Wird dann das Verfahren eventuell eingestellt? Im Augenblick kann er keinen Stress von Seiten der Justiz gebrauchen.
Ihm wird vorgehalten sich in ein Hotel eingemietet zu haben, ohne die Rechnung zu bezahlen.
Zu Recht?
teddybaer0807 hat folgendes geschrieben::
Wird das Verfahren eventuell eingestellt?
Möglich. Garantiert ist es aber nicht.
Was A genau tun soll, kann und darf ihm unser Forum nicht sagen. Grundsätzlich lässt sich aber festhalten, dass Schadenswiedergutmachung, Entschuldigung und Reue sich gut machen.
Die Tatsache, dass es bereits eine Vorstrafe gibt, macht eine Einstellung natürlich nicht unbedingt wahrscheinlicher. Wenn viel auf dem Spiel steht(also z.B. noch eine Bewährung offen ist), wäre es nicht das falscheste, mal einen Anwalt zu konsultieren. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
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