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Angenommen die Mitarbeiter wollten mit einem Streik wirklich Staatshilfe erzwingen. Wäre das möglicherweise eine Nötigung von Verfassungsorganen wie Bundesregierung Bundestag?
P.S.: Bitte nach Verfassungsrecht verschieben falls sinnvoll.
Nein, ein derart weite Auslegung des Gewaltbegriffs (nur Gewalt oder Drohung damit ist im §105 StGB überhaupt genannt) wäre nicht mit der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbar. Der Begriff der Gewalt ist nach Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts sogar ganz im Gegenteil sehr eng auszulegen, siehe die Entscheidungen zu Sitzblockaden. Auch eine derart weite Auslegung des "empfindlichen Übels" aus dem normalen Nötigungstatbestand wird wohl kaum die Zustimmung aus Karlsruhe finde, zumal wohl sogar die Voraussetzung vorlägen, unten denen die IG Metall zum Streik aufrufen dürfte (neben Tarifverhandlungen, geht das durchaus auch z.B. bei Stellenabbau).
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