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Recht am eigenen Bild - auch bei Urlaubsfotos im Ausland

 
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derjensen
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 10:45    Titel: Recht am eigenen Bild - auch bei Urlaubsfotos im Ausland Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich hoffe, ich habe die passende Kategorie erwischt. Folgende Frage:

Eine Person macht in einem Land X, welches das Recht am eigenen Bild, so wie im deutschen Recht verankert, nicht kennt, ein Foto von 2 Personen (ohne diese zu fragen). Ein klassisches Urlaubsbild, auf dem die beiden "Einheimischen" gut zu erkennen sind.

Die Person lädt nun das Bild in einer deutschen Fotocommunity [edit - flipmow] hoch, um es dort in der Galerie zu zeigen.

Ist das, ganz allgemein gesehen, eine Verletzung dieses Rechtes am eigenen Bild? Was wird einer Bewertung zu Grunde gelegt? Sollte man das Bild in jedem Fall wieder entfernen?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten!
Jens
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 10.03.09, 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich weiss leider nicht, ob das "Recht am eigenen Bild" auch für Ausländer gilt, wenn die Veröffentlichung in einem Land erfolgt, dass dieses Recht dem abgebildeten zuspricht.

Wir unterstellen jetzt einfach mal, dass er dieses Recht für sich beanspruchen kann. Dann kommt es darauf an, was genau auf dem Bild zu sehen ist. Wurde z.b. eine Strandbar fotografiert, bei der zufällig 2 Einheimische am Rand irgendwo zu sehen sind, besteht eher kein Recht am eigenen Bild. Wenn allerdings die 2 formatfüllend zu sehen sind und die Bar nur Nebensache ist, käme der Paragraf zum Zug.

Ich will gar nicht wissen, wieviele Leute im Internet auf Fotos zu sehen sind, von denen sie gar nichts wissen. Gerade die Streetfotografie bei Amateuren dürfte in 99% der Fälle das Recht am eigenen Bild verletzen.

In der Praxis sind solche Fotos aber nur schwierig, bis überhaupt nicht aufzufinden. Die Wahrscheinlichkeit, dass man ein Bild von sich im Internet findet, dass von einem Fremden gemacht worden ist, liegt nahe Null.

ps: Wenn es sich um Personen der Zeitgeschichte handelt, gilt das Recht am eigenen Bild übrigens nicht. (bei Politikern, Promis etc.)

lg flipmow
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann mir nicht vorstellen, daß der fotografierte Ausländer, der gegen eine Veröffentlichung durch einen Landsmann nach seinem nationalen Recht nicht das geringste unternehmen könnte, nun in DE gegen den Deutschen klagen kann, der genau dasselbe tut wie der theoretische Landsmann. Eine solche Klage ist in meinen Augen rechtsmißbräuchlich.
(Der nächste Schritt wäre ja dann wohl, daß ein Rumäne einen Holländer vor einem griechischen Gericht nach dänischem Recht verklagt, weil der Holländer das Foto des Rumänen in eine französische Bildcommunity, deren Server in Russland stehen, hochgeladen hat und die Bilder nun in Dänemark (s. "nach dänischem Recht" Winken) abrufbar sind. Cool)
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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