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Aufwandsentschädigung für Trainer

 
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Mister
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 10:55    Titel: Aufwandsentschädigung für Trainer Antworten mit Zitat

Hallo,
hoffe jemand kann mir zu der Rechtslage etwas sagen:

Ein Sportverein zahlt seinen Trainern / Übungsleitern eine Pauschale halbjährlich aus.
Alles ohne schriftliche Abmachung. Die Trainer / Übungsleiter führen ihre Tätigkeit jedes Jahr weiter aus.............

Mangels Mitgliedern hat Trainer A (ohne Lizens) sich mit dem Mannschaftsrest
(5 Kinder.) mit dem Verein xy zu einer Spielgemeinschaft zusammengetan.
Mangels Mitgliedern hat Trainer B (mit c-Lizens) sich mit dem Mannschaftsrest
(5 Kinder) mit dem Verein xy ebenfalls zu einer Spielgemeinschaft zusammenschließen wollen.

Einen Tag bevor die zutreffende Frist endete, sagte der Verein xy die Spielgemeinschaft zu Trainer B ab.
Trainer B hat darauf hin eine Spielgemeinschaft mit Verein abc angestrebt, ( damit der Mannschaftsrest weiterhin in einer Mannschaft trainieren kann und nicht " zerfällt ")
Da die Frist bereits vorbei war, war es nur noch möglich den Mannschaftsrest mit einer Gastspielerlaubnis bei Verein abc spielen zu lassen.

Trainer A und B trainierten jeweils ihren Mannschaftsrest bei den anderen Vereinen.

Nun weigert sich der Heimatverein Trainer B die Übungsleiterpauschale, die er bisher immer erhalten hat, auszuzahlen mit folgender Begründung:
Anders als Trainer A, hat Trainer B nur eine Gastspielerlaubnis für seine Spieler erhalten und deshalb sei es im Ermessen des Verein abc eine Pauschale zu zahlen.

(Anmerkung: Der Heimatverein erhält für Trainer B eine Pauschale von 50 Euro/Monat, da dieser die C-Lizens besitzt)

Wie sieht hier die Rechtslage aus?
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