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Trennung( Kostenaufteilung)

 
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blick1984
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Anmeldungsdatum: 11.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 15:25    Titel: Trennung( Kostenaufteilung) Antworten mit Zitat

Guten tag, Ich und meine Freundin haben uns getrennt, haben eine Wohnung Seit August 2008 zusammen Sie hat von 660€ Miete immer nur 150€ Bezahlt war auch so ok... bis auf Februar und März da hat Sie mir noch nichts bezahlt.

(Miete würde von meinen Konto abgebrucht deshlab sollte Sie es an mich Zahlen)

jetzt Trennen wir uns möchte naträglich von Ihr die Miete von februar und März bekommen aber diesmal 330€ und halt für April Mai Juni auch je 330€ wegen Kündigungsfrist.

ist das ok? weil Sie will nicht Zahlen!
das wo die nur 150€ bezahlt hat kann ich ja jetzt nicht so einfach den rest verlagen denke ich mal deshlab muss das nicht aber Feb. bis Juni finde ich schon oder ?
mfg
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

Sind beide gemeinsam Mieter, teilen sich beide die Kosten auch jeweils zur Hälfte, ausser es gibt eine Vereinbarung. Das könnte hier der Fall sein. Wenn dem so ist, muss die Ex auch nur 150 pro Monat zahlen und nicht mehr. Die andere Möglichkeit wäre, es gibt einen Untermietvertrag zwischen dem Mieter und der Ex und dort würden dann 150,- Euro als Mietzahlung vereinbart sein, dann muss dies auch bis zum Ende des Mietvertrages gezahlt werden. Untermietverträge können auch mündlich oder konkludente Handlung abgeschlossen werden.
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blick1984
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Anmeldungsdatum: 11.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ja stehen beide im Mietvertrag
das mit den 150 war mündlich gesagt weil die damals das geld nicht hatte..
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, das könnte schon eine Vereinbarung zur Aufteilung der Kosten sein. Muss aber nicht.
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