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Welche Strafe und welche folge
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Paddy1603
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.02.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 21:03    Titel: Welche Strafe und welche folge Antworten mit Zitat

Hallo,

Ich bin 19 und meine freundin 17.
Im November letzten jahres haben meine freundin und ich eine nicht sehr kluge und alters entschprechende handelung getan.

Folgende sache:

Meine Jetztige freundin hat im november letzten jahre ein 16 mittlerweile 17 jahre alten jungen per internet chat kennen gelernt.zu dieser zeit war ich nicht mit ihr in einer beziehung,was die sache für mich ein wenig schwerer macht ..

sie haben also öfters telefoniert und sich dann letzt endlich getroffen wo der andere junge mann sie "an gegrabbelt hat" und was mir persöhnlich nicht grade sehr gefallen hat und ihr diese sache zum 3ten mal passiert ist. also ahbe ich versucht mit ihm darüber zu reden,wieso er da sgemahct hat und ihn dann gleich drauf aufmerksam gemahct das sie nichts von ihm will.ich wusste es daher weil sie zu dieser zeit meine beste freundin war und wir uns alles erzählt haben. dann kam dieser tag an dem sie ihn angerufen hat das er doch bitte zu ihr kommen mag und so was ...

und irgend wie habe ich dabei nicht nachgedacht ich hatte eine kleine handliche eisenstange in der hand und habe ausdem hinterhalt einmal "so halb" auf sein rücken gehauen. so nach dem es eigentlich geklärt war gingen wir noch mal zu ihm und ich meinte er soll mir sein handy geben sonst würde ich ihn noch mal schlagen. diese sache wurde heute wieder aufgewühlt nach dem meine freundin ein brief von der polizei bekommen hat sie möchte bitte zur aussage kommen. und dort muss sie es auch sagen das ich da auch bei war weil ich das alles ja gemahct habe.

ich bin ziemlich verzweifelt wegen der sache weil ich nicht gerne in das gefängnis möchte! und ich will um gottes willen nicht das meiner freundin irgend was deswegen passiert.

Meine Frage mit was muss ich rechnen was ich bekomme? also welche strafe,welche geldbuse ?

mfg paddy

danke im vorraus für die hilfe !
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

Was mir spontan einfällt:

gefährliche Körperverletzung(Eisenstange): Mindesststrafe ein halbes Jahr Knast
Nötigung(Ziel war es ja, ihn von seinem Verhalten abzubringen): mindestens Geldstrafe
Raub(Handy durch Androhung von Gewalt): mindestens ein Jahr Knast

Das war nicht nur "nicht sehr klug", das war ein Verbrechen. Besonders heftig dadurch, dass es nicht die spontane Faust ins Gesicht war, sondern ein bereiteter Hinterhalt mit "Waffe".
Die o.g. Grenzen gelten allerdings nur fürs Erwachsenenstrafrecht. Vermutlich käme bei dir aber Jugendstrafrecht zur Anwendung(Unreife hast du ja bewiesen). Dann werden die Strafen milder(es soll auch noch mehr erzieherischen Charakter haben) und die Prognosen schwieriger.

Eine Jugendstrafe(evtl mit Bewährung - sonst schonmal in Erscheinung getreten?) oder längere Arreste dürften da aber schon drin sein. Ein Anwalt wäre vielleicht nicht schlecht, immerhin sollte man auch an Folgen wie Führungszeugnis(bei längeren Jugendstrafen oder eben doch Erwachsenenstrafrecht) denken, die einem die Zukunft verhageln können.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Paddy1603
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.02.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

oh mann ....

also in erscheinung getreten bin ich noch nie ! also das war meine erste straftat ...

ein anwalt werden wir morgen darüber in kenntnis setzten und und hilfe bitten

was ist denn mit meiner freundin geriet die in irgend welche schwierigkeiten ??

oh mann warum hab ich das blos getan ... Traurig
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 22:04    Titel: Antworten mit Zitat

Paddy1603 hat folgendes geschrieben::
was ist denn mit meiner freundin geriet die in irgend welche schwierigkeiten ??

Das kommt darauf an, in wie weit sie "verwickelt" ist.
So wie du das beschreibst, klingt es so, als hättet ihr ihm zusammen eine Falle gestellt. Wenn das so war, habt ihr gemeinschaftlich gehandelt und seid beide genauso dran, egal ob du hauptsächlich "aktiv" warst.
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Paddy1603
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.02.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 22:08    Titel: Antworten mit Zitat

hmmm

also so wirklich at sie ja nichts damit zu tun sie hat ihn halt nur angerufen das er zu ihr kommen soll ... is das auch schon sozusagen beihilfe ?

ich danke dir erst mal für deine super schnell antwort und die mir die augen geöffnet hat ... das man sowas anders regeln sollte ... Traurig

werde dann schreiben wenn es zum gericht geht was bei raus gekommen is

mfg paddy
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

Paddy1603 hat folgendes geschrieben::
also so wirklich at sie ja nichts damit zu tun sie hat ihn halt nur angerufen das er zu ihr kommen soll ... is das auch schon sozusagen beihilfe ?

Was es jetzt genau war, können wir hier aus der Distanz natürlich nicht beurteilen.
Aber wenn sie mit geplant hat und ihn eben in dieser Absicht "hergelockt" hat, dann hängt sie genauso mit drin.
Ob das jetzt genau Mittäterschaft oder Beihilfe oder vielleicht sogar Anstiftung war, muss eben ggf. vor Gericht geklärt werden.
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Wächter
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 08:22    Titel: Antworten mit Zitat

Mit der Eisenstange hauen; klingt zwar niedlich ist aber in Wirklichkeit eine böse Sache (sechs Monaten bis zu zehn Jahren)

und dann das Handy fordern ist ein Raubdelikt (Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr).

Meine Meinung: das Strafmaß sollte vermehrt angewandt werden.
Meine Befürchtungen: Anwendungen des JGG.
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Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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Faithson
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.02.2009
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 14:40    Titel: Re: Welche Strafe und welche folge Antworten mit Zitat

Paddy1603 hat folgendes geschrieben::

sie haben also öfters telefoniert und sich dann letzt endlich getroffen wo der andere junge mann sie "an gegrabbelt hat" und was mir persöhnlich nicht grade sehr gefallen hat und ihr diese sache zum 3ten mal passiert ist. also ahbe ich versucht mit ihm darüber zu reden,wieso er da sgemahct hat und ihn dann gleich drauf aufmerksam gemahct das sie nichts von ihm will.ich wusste es daher weil sie zu dieser zeit meine beste freundin war und wir uns alles erzählt haben. dann kam dieser tag an dem sie ihn angerufen hat das er doch bitte zu ihr kommen mag und so was ...


Also wie Sie schreiben, ist ihre Freundin ja nicht wirklich an der Körperverletzung beteiligt gewesen, sondern wollte sich nur mit dem "Geschädigten" treffen. Sollte dies der Wahrheit entsprechen, so ist sie meiner Laienmeinung nach Sehr glücklich zumindest nicht an der gefährlichen Körperverletzung beteiligt gewesen.
Ihr eigenes Verhalten jedoch kann ich aber garnicht verstehen. Wie es scheint, waren Sie in ihre jetzige Freundin schon damals verliebt. Wenn ihre Freundin sich von dieser Person belästigt gefühlt hat, dann hätte Sie doch den Kontakt beenden können - sicherlich auch ohne Eisenstange!!!!! Jeder trifft nunmal seine eigenen Entscheidungen.

MfG
Faithson
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 20:30    Titel: Re: Welche Strafe und welche folge Antworten mit Zitat

Faithson hat folgendes geschrieben::

Also wie Sie schreiben, ist ihre Freundin ja nicht wirklich an der Körperverletzung beteiligt gewesen, sondern wollte sich nur mit dem "Geschädigten" treffen. Sollte dies der Wahrheit entsprechen, so ist sie meiner Laienmeinung nach Sehr glücklich zumindest nicht an der gefährlichen Körperverletzung beteiligt gewesen.

Die Frage ist eben wie von mir schon geschrieben, ob sie ihn wirklich einfach so eingeladen hat(aber warum hätte sie das sollen, wenn sie den Typ eh nicht mag) oder ob sie ihn nicht vielmehr eingeladen hat, damit das Geschehene stattfindet. Und in diesem Fall ist sie auch dran, wenn sie nicht selbst die Eisenstange geführt hat.
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Faithson
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.02.2009
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 21:00    Titel: Antworten mit Zitat

@ Gammaflyer:

Tja warum die Dame ihn eingeladen hat werden wir wohl nie erfahren...... Sehr glücklich
Es könnte jedoch sein, dass sie die "Freundschaft" oder was auch immer klar beenden wollte - natürlich könnte es aber auch etwas ganz anderes gewesen sein Geschockt ........
also ich kanns nicht sagen was es war Sehr glücklich


Faithson
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 21:34    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,


Wächter hat folgendes geschrieben::
und dann das Handy fordern ist ein Raubdelikt (Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr).


Ist wohl eher StGB §253
Mit 19 könnte noch Jugendrecht zur Anwendung kommen?
Insoweit schließe ich mich @Gamma an.

mano
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Wächter
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

mano hat folgendes geschrieben::
Moin,


Wächter hat folgendes geschrieben::
und dann das Handy fordern ist ein Raubdelikt (Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr).


Ist wohl eher StGB §253



Raub oder Erpressung.. uhi... das ist jetzt strittig... dazu gibt es übrigens eine Meinung der Rechtsprechung und eine Lehrmeinung... irgendwo war da der Unterschied bei der Handlung und dem Willen der Handlung.. oder war das was mit Unterfall... irgendwas mit Vermögensverfügung und 253 is nen Auffangtatbestand, weil der Raub das spezieller Delikt ist... is super kompliziert... drum sach ich da mal nix... nur soviel *klugscheißen* möchte ich, dass ich Raubdelikt schrieb und da zählt auch die r.E. mit rein ich schrieb nicht: Raub 249 - das heißt, dass ich Recht hatte und die Korrektur eigentlich nicht Not tat... ob die Korrektur richtig ist bestreite ich übrigens ich sehe in der Handlung einen Raub (für die genaue Differenzierung müssten wir jedoch mehr wissen)
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

Wächter hat folgendes geschrieben::
...
Meine Befürchtungen: Anwendungen des JGG.

Aber nur, wenn die Voraussetzungen des § 105 JGG gegeben sind (Vertiefend: BGH 1 StR 261/00 - Urteil v. 17. Oktober 2000 (LG Traunstein)).

Die Sache wird zwar vor dem Jugendgericht verhandelt, allerdings kann das Jugendgericht auch nach dem Erwachsenenstrafrecht urteilen. Winken

PS: Ich verschiebe den Thread mal ins Strafrecht.
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Paddy1603
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.02.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 00:43    Titel: Antworten mit Zitat

also hab schon wieder was neues für euch lieben helfenden

Habe Jetzt erfahren ich sei hinter einer hecke hervorgekommen und habe ihn dann geschlagen . was nicht stimmt ich bin die ganze zeit hinter den beiden hergelaufen und naja dann erst ...

und er soll eigentlich gar nichts von dem handy erwähnt haben meinten die ...

also meint ihr das er jetzt auch noch eine aufm deckel bekommt wegen seiner falsch aussage ?

und ich weis es kommt spät aber meint ihr wenn ich mich wirklich vor gericht sage das diese tat mir wirklich leid tut und ich diese sache bereue das dann vllt. mein straf mas milde ausfallen KÖNNTE !?

mfg paddy
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Wächter
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

Paddy1603 hat folgendes geschrieben::
...

also meint ihr das er jetzt auch noch eine aufm deckel bekommt wegen seiner falsch aussage ?


"aufn Deckel" sollte eigentlich der Schläger etwas bekommen Ausrufezeichen
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