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Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 10.03.09, 16:02 Titel:
Das kommt darauf an. Für andere Klassen sowieso. Bei Freihaltebedürfnis (glatt beschreibend) sowieso.
In denselben Klassen wie die Wortmarke wird das aber nicht gehen (bzw. wäre löschungsgefährdet, wenn das DPMA sie trotzdem einträgt).
Ausnahme könnte sein, wenn das Wort nicht prägend für die Wort/Bildmarke ist.
Z.B. könnte eine Marke "A" für Autos nicht prägend sein für eine Wort/Bildmarke "Grünes A auf rotem Grund, von Rosen umschlungen und mit dem Slogan 'Alles Auto, alles aufregend' umrahmt" für Autos. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Hinsichtlich der Frage, wann der Wortbestandteil einer Wort-Bild-Marke prägend für den Gesamteindruck ist und wann nicht, gibt es in der Rechtsprechung auch keinen einheitlichen Trend. Deswegen hat das Markenrecht stellenweise durchaus Ähnlichkeiten mit einem Glücksspiel.
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