Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Mahnverfahren
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Mahnverfahren

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Doro11
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.03.2006
Beiträge: 124

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 15:32    Titel: Mahnverfahren Antworten mit Zitat

A hat einen Betrag per Mahnverfahren gegen B geltend gemacht.
A hat keine automatische Abgabe des Verfahrens an d. Streitgericht beantragt.
A hat eine halbe Gebühr eingezahlt.
B erhebt Widerspruch. Man einigt sich außergerichtlich.

Muss A noch irgendetwas tuen gegenüber dem Mahngericht ?
Antrag zurücknehmen oä. ?

Fallen noch zusätzliche Kosten wegen der evt. Rücknahme an ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Herzog, Jörg
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 00:44    Titel: Einschlafen des Verfahrens Antworten mit Zitat

Soweit A tatsächlich keine Abgabe der Sache im Falle des Widerspruches beantragt hat, kann der A das Verfahren m. W. einfach "einschlafen" lassen. Die Akte dürfte dann beim Mahngericht irgendwann weggelegt werden. Weitere Kosten entstehen dann meines Wissens nicht.

Wenn A allerdings ein ganz prinzipientreuer Mensch ist, kann er auch die Rücknahme des Antrags auf Erlass eines Mahnbescheides (MB) gegenüber dem Mahngericht erklären. Auch dann wird m. W. die Akte ohne weitere Kostenanforderung weggelegt. Die halbe Gerichtsgebühr wird ihm jedenfalls m. W. nicht erstattet werden, weil das Gericht "seine Arbeit" ja getan hat. Der MB wurde erlassen, zu einem Vollstreckungsbescheid ist es wegen des Widerspruches nicht mehr gekommen.

Für A wäre es allerdings weitsichtig gewesen, hätte er die Gerichtskosten in seine Überlegungen zur außergerichtlichen Einigung mit einbezogen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Doro11
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.03.2006
Beiträge: 124

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 09:18    Titel: Mahnverfahren Antworten mit Zitat

Danke sehr ! Die letztgenannte Überlegung hat A natürlich gemacht und die 1/2 Gebühr in die Einigung einfließen lassen .
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.