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eigentums wohnung steuer umgehen???????

 
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wowaho
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 3
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 18:46    Titel: eigentums wohnung steuer umgehen??????? Antworten mit Zitat

hi leute es freut mich hier zu sein ich hoffe ihr könnt mir helfen

meine frage es sieht so aus

1) ich habe mir vor einem jahr eine wohnung gekauft in kiel
2) meine eltern besitzen ein haus in hamburg leben auch da
3) gelebt habe ich bis dahin bei meinen eltern, arbeiten tuhe ich auch in hamburg bis heute

mein problem ist jetzt
als wir die wohnung gekauft haben, wurden meine eltern in den kaufvertrag mit aufgenommen.
falls ich mal sterben sollte oder sonst was, sollten die wohnung meine altern bekommen
dann bekamen wir post das meine eltern erbschaftssteuer bezahlen sollten
wir haben den leuten dann klar gemacht das ich lebe und meinen eltern auch noch nichts geschenkt habe.

dann bekamen wir wieder poast das ich 400€ jährlich steuern zahlen soll weil ich doppeltes eigentum habe
sprich lebe bei meinen eltern und noch eine wohnung habe

gibt es eine möglichkeit das zu umgehen, ich habe mich zwar dort einschreiben lassen als haupt wohnsitz, jetzt muss ich das nicht mehr bezahlen die 400€

aber jetzt möchte ich mit meine freundin in hamburg in eine mietwohnung einziehen
müsste mich aber wieder dazu in hamburg als hauptwohnsitz anmelden
dann müsste ich ja wieder die 400€ bezahlen das will ich aber nicht
gibt es da möglichkeiten

p.s.
die wohnung wird nicht vermietet ist auch keine ferienwohnun bin dort mal zum wochenende

was soll ich machen ich hoffe ihr könnt mit meinen angaben was anfangen


mfg

waldemar
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wowaho
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 3
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

die steuer heist ZWEITWOHNUNGSSTEUER
kann man sie vielleicht von der steuer absetzen??????
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Hinnerk14
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.09.2006
Beiträge: 403
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 10:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe jetzt einen Brief losgeschickt:

Sehr geehrter Herr Finanzamt.

Hiermit kündige ich die Mitgliedschaft in Ihren Verein mit sofortiger Wirkung.


Leider habe bisher keine Antwort erhalten.

Da aber die Wohnung nun mal da ist, muss wohl auch Zweitwohnungssteuer
gezahlt werden., Zumal man da nicht gemeldet ist.
_________________
Meine Meinung als Mensch
( nicht immer die Meinung vom Juristen )
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wowaho
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 3
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

hi
irgentwie werde ich aus deiner antwort nicht ganz schlau
wenn ich bei denen die mitgliedschaft kündige
wissen die ja trotzdem das ich eine immobilie besitze
da ich ja in den grundbüchern eingetragen bin
oder verstehe ich was falsch

oder sollte deine antwort keine antwort sein

danke


mfg
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Rembrandt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

wowaho hat folgendes geschrieben::

oder sollte deine antwort keine antwort sein

Ironie wird oft missverstanden.....
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Wohni
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Anmeldungsdatum: 31.07.2008
Beiträge: 182

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man ein Kraftfahrzeug anmeldet, muss man Kfz-Steuer zahlen.

Wenn man eine Immobilie besitzt, muss man Grundsteuern zahlen.

Wenn man eine Zweitwohnung hat in einer Gemeinde, die eine Satzung über Zweitwohnungssteuer erlassen hat, muss man Zweitwohnungsssteuer zahlen.

Es ist also alles In Ordnung?!

Du könntest jetzt mal ganz scharf überlegen, ob das in Kiel überhaupt ein Zweitwohnsitz ist oder ob da vielleicht nur ein paar Möbel abgestellt sind, nach denen du gelegentlich siehst.

Wenn Kiel tatsächlich kein Zweitwohnsitz ist, solltest du dich beim Bürgeramt entsprechend abmelden. Dann wird wohl auch keine Zweitwohnungssteuer mehr erhoben.

MfG
Wohni
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cobold64
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 20.09.2006
Beiträge: 280

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

@wohni: das ist leider ein Trugschluss, dass man keine Zweitwohnungssteuer zahlen muss, wenn man nicht angemeldet ist. In einigen Gegenden reicht es für die Steuerpflichtigkeit aus, dass man theoretisch die Möglichkeit hätte, die Zweitwohnung zu nutzen. Abwenden kann man die Steuer dann nur, wenn man die Wohnung vermietet und damit eine Eigennutzung gänzlich ausschließt. Das kommt aber auf die konkreten Regelungen in der Zweitwohnungssatzung der betreffenden Gemeinde an.
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DMC
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.07.2005
Beiträge: 166
Wohnort: Schwaben

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

cobold64 hat folgendes geschrieben::
@wohni: das ist leider ein Trugschluss, dass man keine Zweitwohnungssteuer zahlen muss, wenn man nicht angemeldet ist.

Ebenso ist es aber auch ein Trugschluss, dass man die Steuer automatisch zahlen muss, wenn man dort angemeldet ist, da es auf die Verfügungsmöglichkeit über beide Wohnungen ankommt.
So entschied z.B. das OVG Rheinland-Pfalz, dass ein Student, der am Studienort eine Wohnung gemietet hatte, trotzdem aber am Heimatort der Eltern gemeldet war, dass die elterliche Wohnung keine Hauptwohnung sei, da er keine rechtliche und tatsächliche Verfügungsmöglichkeit über die Räumlichkeiten hätte. Und ohne Hauptwohnung keine Zweitwohnung ergo auch keine Zweitwohnsitzsteuer (6 B 11579/06.OVG).

Ich selbst hatte mal meine ehemalige Wohnung an einen Verwandten untervermietet nachdem ich in eine weit entfernte Stadt gezogen war. Durch ein formloses Schreiben hatte ich das Finanzamt (FA) darauf hingewiesen, dass ich keine Verfügungsgewalt über die Wohnung hätte, da diese untervermietet sei, was vom FA bedingungslos akzeptiert wurde.

Gruß
DMC
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Wohni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.07.2008
Beiträge: 182

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 09:44    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich sehe ich das ja auch so, dass der Themenstarter eine Zweitwohnung "innehat" und insoweit steuerpflichtig ist.

Hier kann man auch die gesetzliche Grundlage nachlesen:
http://www.kiel.de/Funktionen/ortsrecht/files/lesefassungen/zweitwohnungssteuersatzung_18042008104643.pdf

Muss er eben die Steuer bezahlen oder die Wohnung vermieten oder wieder verkaufen.

MfG
Wohni
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