Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
wowaho noch neu hier
Anmeldungsdatum: 10.03.2009 Beiträge: 3 Wohnort: Hamburg
|
Verfasst am: 10.03.09, 18:46 Titel: eigentums wohnung steuer umgehen??????? |
|
|
hi leute es freut mich hier zu sein ich hoffe ihr könnt mir helfen
meine frage es sieht so aus
1) ich habe mir vor einem jahr eine wohnung gekauft in kiel
2) meine eltern besitzen ein haus in hamburg leben auch da
3) gelebt habe ich bis dahin bei meinen eltern, arbeiten tuhe ich auch in hamburg bis heute
mein problem ist jetzt
als wir die wohnung gekauft haben, wurden meine eltern in den kaufvertrag mit aufgenommen.
falls ich mal sterben sollte oder sonst was, sollten die wohnung meine altern bekommen
dann bekamen wir post das meine eltern erbschaftssteuer bezahlen sollten
wir haben den leuten dann klar gemacht das ich lebe und meinen eltern auch noch nichts geschenkt habe.
dann bekamen wir wieder poast das ich 400€ jährlich steuern zahlen soll weil ich doppeltes eigentum habe
sprich lebe bei meinen eltern und noch eine wohnung habe
gibt es eine möglichkeit das zu umgehen, ich habe mich zwar dort einschreiben lassen als haupt wohnsitz, jetzt muss ich das nicht mehr bezahlen die 400€
aber jetzt möchte ich mit meine freundin in hamburg in eine mietwohnung einziehen
müsste mich aber wieder dazu in hamburg als hauptwohnsitz anmelden
dann müsste ich ja wieder die 400€ bezahlen das will ich aber nicht
gibt es da möglichkeiten
p.s.
die wohnung wird nicht vermietet ist auch keine ferienwohnun bin dort mal zum wochenende
was soll ich machen ich hoffe ihr könnt mit meinen angaben was anfangen
mfg
waldemar |
|
Nach oben |
|
|
wowaho noch neu hier
Anmeldungsdatum: 10.03.2009 Beiträge: 3 Wohnort: Hamburg
|
Verfasst am: 10.03.09, 20:25 Titel: |
|
|
die steuer heist ZWEITWOHNUNGSSTEUER
kann man sie vielleicht von der steuer absetzen?????? |
|
Nach oben |
|
|
Hinnerk14 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.09.2006 Beiträge: 403 Wohnort: Hamburg
|
Verfasst am: 11.03.09, 10:04 Titel: |
|
|
Ich habe jetzt einen Brief losgeschickt:
Sehr geehrter Herr Finanzamt.
Hiermit kündige ich die Mitgliedschaft in Ihren Verein mit sofortiger Wirkung.
Leider habe bisher keine Antwort erhalten.
Da aber die Wohnung nun mal da ist, muss wohl auch Zweitwohnungssteuer
gezahlt werden., Zumal man da nicht gemeldet ist. _________________ Meine Meinung als Mensch
( nicht immer die Meinung vom Juristen ) |
|
Nach oben |
|
|
wowaho noch neu hier
Anmeldungsdatum: 10.03.2009 Beiträge: 3 Wohnort: Hamburg
|
Verfasst am: 11.03.09, 11:48 Titel: |
|
|
hi
irgentwie werde ich aus deiner antwort nicht ganz schlau
wenn ich bei denen die mitgliedschaft kündige
wissen die ja trotzdem das ich eine immobilie besitze
da ich ja in den grundbüchern eingetragen bin
oder verstehe ich was falsch
oder sollte deine antwort keine antwort sein
danke
mfg |
|
Nach oben |
|
|
Rembrandt FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 2634 Wohnort: Saarbrücken
|
Verfasst am: 11.03.09, 12:01 Titel: |
|
|
wowaho hat folgendes geschrieben:: |
oder sollte deine antwort keine antwort sein
|
Ironie wird oft missverstanden..... |
|
Nach oben |
|
|
Wohni FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.07.2008 Beiträge: 182
|
Verfasst am: 11.03.09, 12:33 Titel: |
|
|
Wenn man ein Kraftfahrzeug anmeldet, muss man Kfz-Steuer zahlen.
Wenn man eine Immobilie besitzt, muss man Grundsteuern zahlen.
Wenn man eine Zweitwohnung hat in einer Gemeinde, die eine Satzung über Zweitwohnungssteuer erlassen hat, muss man Zweitwohnungsssteuer zahlen.
Es ist also alles In Ordnung?!
Du könntest jetzt mal ganz scharf überlegen, ob das in Kiel überhaupt ein Zweitwohnsitz ist oder ob da vielleicht nur ein paar Möbel abgestellt sind, nach denen du gelegentlich siehst.
Wenn Kiel tatsächlich kein Zweitwohnsitz ist, solltest du dich beim Bürgeramt entsprechend abmelden. Dann wird wohl auch keine Zweitwohnungssteuer mehr erhoben.
MfG
Wohni |
|
Nach oben |
|
|
cobold64 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.09.2006 Beiträge: 280
|
Verfasst am: 12.03.09, 17:59 Titel: |
|
|
@wohni: das ist leider ein Trugschluss, dass man keine Zweitwohnungssteuer zahlen muss, wenn man nicht angemeldet ist. In einigen Gegenden reicht es für die Steuerpflichtigkeit aus, dass man theoretisch die Möglichkeit hätte, die Zweitwohnung zu nutzen. Abwenden kann man die Steuer dann nur, wenn man die Wohnung vermietet und damit eine Eigennutzung gänzlich ausschließt. Das kommt aber auf die konkreten Regelungen in der Zweitwohnungssatzung der betreffenden Gemeinde an. |
|
Nach oben |
|
|
DMC FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.07.2005 Beiträge: 166 Wohnort: Schwaben
|
Verfasst am: 13.03.09, 09:38 Titel: |
|
|
cobold64 hat folgendes geschrieben:: | @wohni: das ist leider ein Trugschluss, dass man keine Zweitwohnungssteuer zahlen muss, wenn man nicht angemeldet ist. |
Ebenso ist es aber auch ein Trugschluss, dass man die Steuer automatisch zahlen muss, wenn man dort angemeldet ist, da es auf die Verfügungsmöglichkeit über beide Wohnungen ankommt.
So entschied z.B. das OVG Rheinland-Pfalz, dass ein Student, der am Studienort eine Wohnung gemietet hatte, trotzdem aber am Heimatort der Eltern gemeldet war, dass die elterliche Wohnung keine Hauptwohnung sei, da er keine rechtliche und tatsächliche Verfügungsmöglichkeit über die Räumlichkeiten hätte. Und ohne Hauptwohnung keine Zweitwohnung ergo auch keine Zweitwohnsitzsteuer (6 B 11579/06.OVG).
Ich selbst hatte mal meine ehemalige Wohnung an einen Verwandten untervermietet nachdem ich in eine weit entfernte Stadt gezogen war. Durch ein formloses Schreiben hatte ich das Finanzamt (FA) darauf hingewiesen, dass ich keine Verfügungsgewalt über die Wohnung hätte, da diese untervermietet sei, was vom FA bedingungslos akzeptiert wurde.
Gruß
DMC |
|
Nach oben |
|
|
Wohni FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.07.2008 Beiträge: 182
|
|
Nach oben |
|
|
|