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Verfasst am: 10.03.09, 15:14 Titel: 1 Teil - Kellerraum laut Mietvertrag - Kein Anspruch?
Hallo,habe in meinem mietvertrag die Nutzung von einem "Teil kellerraum" mit der Nummer 1 stehen. Nun fordert der Mieter die ausmistung meines persönlichen Besitzes. Des weiteren wird mir eine Nutzung als kellerraum faktisch untersagt. Der Begriff "1 Teil kellerraum" ist nirgends näher deklariert. Danke für antworten (am liebsten mit rechtlicher Grundlage). Denis Hessberger
Naja - damals wurde (leider) mündlich gesagt, dass ich den Raum nutzen könne und auch ein Regal, welches sich in diesem findet - um zb Gegenstände dort einzusortieren. Nun heißt es, ich dürfe nur noch das Regal nutzen und müsse mein persönliches in diesem Keller zwischengelagertes hab und gut entsorgen....
Naja - damals wurde (leider) mündlich gesagt, dass ich den Raum nutzen könne und auch ein Regal, welches sich in diesem findet - um zb Gegenstände dort einzusortieren. Nun heißt es, ich dürfe nur noch das Regal nutzen und müsse mein persönliches in diesem Keller zwischengelagertes hab und gut entsorgen....
Naja... wenn ich rein spekulativ die unvollständigen Angaben komplettiere, dürfte bei einer vereinbarten Mitbenutzung des Kellerraums zusammen mit einer hier nicht weiter relevanten Anzahl weiterer Mieter das Problem darin bestehen, dass sich der TE zu sehr breit gemacht haben könnte und die weiteren Berechtigten dadurch in ihren Rechten übermäßig eingeschränkt werden.
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