Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - 1 Teil - Kellerraum laut Mietvertrag - Kein Anspruch?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

1 Teil - Kellerraum laut Mietvertrag - Kein Anspruch?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
lightkid
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 15:14    Titel: 1 Teil - Kellerraum laut Mietvertrag - Kein Anspruch? Antworten mit Zitat

Hallo,habe in meinem mietvertrag die Nutzung von einem "Teil kellerraum" mit der Nummer 1 stehen. Nun fordert der Mieter die ausmistung meines persönlichen Besitzes. Des weiteren wird mir eine Nutzung als kellerraum faktisch untersagt. Der Begriff "1 Teil kellerraum" ist nirgends näher deklariert. Danke für antworten (am liebsten mit rechtlicher Grundlage). Denis Hessberger
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 15:45    Titel: Antworten mit Zitat

von einem "Teil kellerraum" mit der Nummer 1

Würde ich so beurteilen das es eben einen Teil des Kellers mit der Kellernummer 1 ist.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
lightkid
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 16:28    Titel: Antworten mit Zitat

Naja - nur muss dieser "Teil" ja auch irgendwo näher beschrieben werden, weil was ist sonst ein "Teil" ? Ein qm, fünf qm?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Das müssen beide Parteien ja eigentlich beim Abschluß des Mietvertrages geklärt haben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
lightkid
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

Naja - damals wurde (leider) mündlich gesagt, dass ich den Raum nutzen könne und auch ein Regal, welches sich in diesem findet - um zb Gegenstände dort einzusortieren. Nun heißt es, ich dürfe nur noch das Regal nutzen und müsse mein persönliches in diesem Keller zwischengelagertes hab und gut entsorgen....
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

lightkid hat folgendes geschrieben::
Naja - damals wurde (leider) mündlich gesagt, dass ich den Raum nutzen könne und auch ein Regal, welches sich in diesem findet - um zb Gegenstände dort einzusortieren. Nun heißt es, ich dürfe nur noch das Regal nutzen und müsse mein persönliches in diesem Keller zwischengelagertes hab und gut entsorgen....


Naja... wenn ich rein spekulativ die unvollständigen Angaben komplettiere, dürfte bei einer vereinbarten Mitbenutzung des Kellerraums zusammen mit einer hier nicht weiter relevanten Anzahl weiterer Mieter das Problem darin bestehen, dass sich der TE zu sehr breit gemacht haben könnte und die weiteren Berechtigten dadurch in ihren Rechten übermäßig eingeschränkt werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.