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nachdem ich nicht weis wo ich es schreiben soll, tue ich es mal hier! habe einer privatperson vor fast 2 jahren geld geliehen und möchte es zurück haben da ich es brauche. kann man da rechtliche schritte einleiten??
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 10.03.09, 21:02 Titel:
Zitat:
BGB § 488 Abs. 3
Ist für die Rückerstattung des Darlehens eine Zeit nicht bestimmt, so hängt die Fälligkeit davon ab, dass der Darlehensgeber oder der Darlehensnehmer kündigt. 2Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. 3Sind Zinsen nicht geschuldet, so ist der Darlehensnehmer auch ohne Kündigung zur Rückerstattung berechtigt.
wenn man also beweisen kann (z.b. schriftlicher vertrag od. zeugen) das man x geld geliehen hat u. nichts bezüglich der rückzahlung vereinbart wurde (z.b. monatlich xx€ od. muss zurück gezahlt werden bis xx.xx.xxxx), so kann man schriftlich u. mit zeugen (wegen der beweisbarkeit!) kündigen u. das geld muss x dann "nach 3 monaten zurückzahlen". dennoch bleibt anzumerken das es sein kann das x auch leere taschen hat u. man deshalb auf sein geld warten kann/muss - daran wird im fall der fälle auch ein gericht erstmal nichts ändern können. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
es wurde kein vertrag gemacht habe ein zeugin und eine sms als beweis.habe ihm per sms schon im dezember aufgefordert was leider nicht als schriftliche kündigung gilt nehme ich an!
wenn der streit über einen anwalt laufen würde oder sogar vor gericht gehen würde, zahlt sowas eine rechtschutzversicherung??
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