Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Da in letzter Zeit die öffentlichen Verkehrsmittel in München und anderswo bestreikt wurden und auch wieder werden, hab ich nun mal eine Frage.
Der AG, ein Pflegedienst, betrachtet Streiktage als höhere Gewalt und verlangt von seinen Mitarbeitern an diesen Tagen sozusagen "Zwangsurlaub" zu nehmen, das sie ansonsten nicht zu ihren Klienten, die in der ganzen Stadt verteilt sind kommen. bzw. eigentlich wurde gar nicht geschaut ob einige Kienten von den Wohnorten der MA ausgesehen zu Fuss oder per Fahrrad erreicht werden können, sondern es wurde pauschal mal allen freigegeben.
Das heisst, dass die MA bis jetzt schon 2 Urlaubstage verloren haben und wenn der Streik wieder beginnt womöglich noch mehr. Es kann doch nicht der Sinn sein, dass der Urlaub der MA für spontane "Zwangsurlaub" draufgeht obwohl, die Streiks ja rechtzeitig im Voraus angekündigt wurden und es Alternativen gäbe.
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
Verfasst am: 11.03.09, 20:07 Titel:
Selbstverständlich kann der Betrieb das nicht verlangen. Aber (!), die Ausfallzeiten sind eigentlich, und soweit ich mich erinnern kann, nur dann 'entschuldigt', wenn sie 'in der Person' des Arbeitnehmers liegen. Das trifft für einen Streik aber nicht zu. Es sit also prinzipiell möglich, dass der AN dann für diese Zeit kein Geld bekommt oder nacharbeiten muss. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.