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Hilfe -Bus ist in unser Haus gefahren-

 
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heiko72
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 14:57    Titel: Hilfe -Bus ist in unser Haus gefahren- Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

wir sind momentan in einer auswegslosen Situation und bitten um eure Hilfe.
Der Sachverhalt sieht folgendermaßen aus.
Vor ca. 1 Monat ist ein Bus in unser Haus gefahren. Klingt vielleicht komisch, ist es aber leider nicht. Der Fahrer des Busses hat nach Beschädigung Fahrerflucht begangen. Ein Zeuge hat das Ganze beobachtet und das Kennzeichen aufgeschrieben.
Am nächsten Tag wurde die Polizei informiert die den Sachverhalt aufgenommen hat und den Fahrer bzw. den Halter ausfindig machen konnte. Die Polizei hat uns daraufhin die Kontaktinformationen zu dem Busunternehmen gegeben. Danach haben wir 2-mal versucht mit dem Halter zu sprechen. Dieser wollte zuerst alles prüfen, was er getan hat und sich melden. Da kein weiterer Kontakt seitens des Unternehmens zu uns aufgebaut wurde haben wir uns nach 2 Wochen wieder bei Ihm gemeldet. Er hat uns mitgeteilt, dass er als Halter für schwerwiegende Schäden nicht aufkommt sondern der Fahrer. Diesen sollten wir Kontaktieren. Doch jeglicher Kontakt zum Fahrer scheiterte. Der Busunternehmer möchte den Namen nicht rausgeben nur seine Handynummer und auf mehrmaliges vergebliches bitten, dass der Fahrer sich bei uns meldet sind wir nun total verzweifelt.
Wir wollten euch um Rat bitten was wir nun für Möglichkeiten haben bzw. welche fristen wir einhalten müssen und welches Vorgehen nun Ratsam ist. Auch wollten wir euch fragen, ob wirklich der Fahrer haftet oder doch der Halter.

Vielen Dank im Voraus.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

Also, ihnen ist sowas passiert Winken
Nein, Spass beiseiste, in einer solchen Situation würd ich schleunigst einen Anwalt aufsuchen und mich beraten lassen.
_________________
Geist ist Geil!
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 18:19    Titel: Re: Hilfe -Bus ist in unser Haus gefahren- Antworten mit Zitat

heiko72 hat folgendes geschrieben::
. Er hat uns mitgeteilt, dass er als Halter für schwerwiegende Schäden nicht aufkommt sondern der Fahrer.
ich weiß nicht recht, soll ich jetzt so Geschockt schauen oder lieber so lautes Lachen

Tatsache ist, es haftet sowohl der Fahrer als auch der Halter. Rechtsgrundlage für die Halterhaftung: § 7 Straßenverkehrsgesetz.

heiko72 hat folgendes geschrieben::
.
Auch wollten wir euch fragen, ob wirklich der Fahrer haftet oder doch der Halter.
siehe oben: beide. Außerdem haftet daneben auch noch der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherer des Fahrzeuges. Wenn ihr den noch nicht kontaktiert habt, wird´s höchste Zeit. Wenn man den nicht kennt, kann man ihn einfach über www.zentralruf.de
rausfinden.

heiko72 hat folgendes geschrieben::
in einer solchen Situation würd ich schleunigst einen Anwalt aufsuchen und mich beraten lassen.
Gute Idee. Hätte ich als nächstes vorgeschlagen.

Nochwas: in manchen besseren Wohngebäudeversicherungsverträgen ist "Anprall von Fahrzeugen" mitversichert. Vorteil dabei: der Gebäudeversicherer zahlt die Neuwert, also die Reparaturkosten ohne Abzug "neu-für-alt" - der Haftpflichtverischerer wird entsprechende Abschläge vornehmen.

Mal im Versicherungsvertrag nachschauen, ob das hier mitversichert ist.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 18:27    Titel: Re: Hilfe -Bus ist in unser Haus gefahren- Antworten mit Zitat

heiko72 hat folgendes geschrieben::
... Der Busunternehmer möchte den Namen nicht rausgeben nur seine Handynummer und auf mehrmaliges vergebliches bitten, dass der Fahrer sich bei uns meldet sind wir nun total verzweifelt.
...

Mein Tipp: Anwalt aufsuchen und Busunternehmen verklagen. Der Busunternehmer kann sich dann im Innenverhältnis mit der Arbeitnehmerhaftung beschäftigten. Vielleicht kommt die Sache dann ins Rollen. Winken
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Tehlak
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.12.2004
Beiträge: 457

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 22:26    Titel: Antworten mit Zitat

Mit dem Kennzeichen kann man sich übrigens auch direkt an die Versicherung des Fahrzeuges wenden.

Die werden das Busunternehmen dann auch mal in Schwung bringen.
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heiko72
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 10:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

vielen Dank erstmal für eure Hilfe. Wir sind ursprünglich davon ausgegangen dass wir das ohne Anwalt regeln wollen, da wir davon ausgegangen sind dass dies auch im Sinne des Verursachers ist und wir die Anwaltskosten sparen wollten. Aber wir werden wohl nicht drum herum kommen. Wir müssen ja die Anwaltskosten zahlen oder? Rechtsschutz übernimmt nur einen prozentualen Anteil.
Wir sind ursprünglich davon ausgegangen den SChaden reparieren zu lassen und die Versicherung des Verursachers übernimmt einfach die Kosten.
Jetzt noch eine Frage? Würdet Ihr mit raten die Versicherung via www.zentralruf.de ausfindig zu machen und dann die Versicherung anzurufen oder gleich den Anwalt einschalten?

Ich verstehe nicht warum das Unternehmen bzw der Fahrer nicht daran interessiert sind das so schnell wie möglich aus der Welt zu schaffen. Die Höhe des Schadens zahlt ja so oder so die Versicherung. Von wem spielt ja keine Rolle...

Naja vielen Dank euch noch mal

Heiko
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chatterhand
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich schließe mich dem Vorschlag von Mogli an und würde (sofern der Anprall von Fahrzeugen tatsächlich im Rahmen der Gebäudeversicherung mitversichert ist) beide Wege - und das schnellstens(!) - nutzen.
Es wird sich dann ja herausstellen, welche Versicherung vorrangig leistungspflichtig ist.
Tendiere allerdings zu der Annahme, daß es die Kfz-Haftpflicht des Busses sein wird.

Vorteil bei der Haftpflichtversicherung des schadenverursachenden Busses: die notwendigen Anwaltskosten werden von dieser übernommen.
_________________
chatterhand
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dangermouse
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Anmeldungsdatum: 27.06.2008
Beiträge: 319

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Zitat:

vielen Dank erstmal für eure Hilfe. Wir sind ursprünglich davon ausgegangen dass wir das ohne Anwalt regeln wollen, da wir davon ausgegangen sind dass dies auch im Sinne des Verursachers ist und wir die Anwaltskosten sparen wollten. Aber wir werden wohl nicht drum herum kommen. Wir müssen ja die Anwaltskosten zahlen oder? Rechtsschutz übernimmt nur einen prozentualen Anteil.


Schauen Sie mal in ihrer Rechtsschutzversicherung nach was Sie an Selbstbeteiligung bezahlen müssen.
Denn der Verurscher muss für den Swchaden aufkommen und nicht Sie.
Niemals den Schaden selbst Reparieren. Ersten ein Gutachten bestellen oder die Versicherung (Gebäudeversicherung). Diese regelt das dann schon.
ich würde sofort mit der Gebäudeversicherung sprechen.
Denn je länger Sie noch warten , dann sagt die andere Partei wir wissen von nichts.
Ich hätte bei dem Unbfall die Günen geholt. Denn ohne diese haben Sie fast nichts in der Hand.
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Tehlak
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Anmeldungsdatum: 06.12.2004
Beiträge: 457

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

Rechtsschutzversicherung ist unnötig. Die Anwaltskosten muss die Haftpflichtversicherung des unfallverursachenden Fahrzeugs tragen.

Aber zu erst würde ich, wie hier bereits mehrfach Empfohlen, bei der Gebäudeversicherung anfragen.

Wenn die meint, sind wir nicht für zuständig, Anwalt nehmen und den mit dem Polizeibericht auf die Versicherung hetzen. Die muss in jedem Fall zahlen. Vorteil für Sie: Sie müssen sich weder mit dem Busunternehmen, noch dem Fahrer rumschlagen. Das übernimmt dann die Versicherung im Rahmen der Regressforderungen (Unfallflucht). Aber das dürfte dann, mal von einer eventuellen Zeugenaussage abgesehen, nicht mehr für Sie relevant sein.
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heiko72
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

Danke euch!

nur dass ich es richtig verstanden habe. Ich soll meine Gebäudeversicherung kontaktieren und klären ob Anprall von Fahrzeugen in der Versicherung mit versichert ist. Ich frage mich halt warum das über unsere Versicherung laufen soll, da wir ja nicht die Verursacher sind.
Aber ich glaube ich habe euch schon richtig verstanden. Die werden sich dann, wenn Anprall enthalten ist bemühen das Ganze auf den Verursacher abzuwälzen?

Sollen wir ein Gutachten bzw. ein Kostenvoranschlag von einer Firma einholen oder kümmert sich darum auch die Versicherung? Wenn Gutachten wieviel brauchen wir da. Reicht da ein Unternehmen dass den Schaden beheben kann?

Wie soll ich bei der Suche nach einem geeigneten Anwalt vorgehen? Einfach Anwalt mit Schadensrecht Schwerpunkt kontaktieren?
Wie ist es, wenn sich nach Kontaktieren der Versicherung auf einmal alles klärt und ich aber schon einen Anwalt eingeschalten habe. Wer zahlt dann den Anwalt. Da es ja zu keinem Verfahren gekommen ist?

Ich weiss viele dumme Fragen. Aber ich wüsste nicht an wen ich mich sonst wenden könnte.
Vielen Dank
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

heiko72 hat folgendes geschrieben::

nur dass ich es richtig verstanden habe. Ich soll meine Gebäudeversicherung kontaktieren und klären ob Anprall von Fahrzeugen in der Versicherung mit versichert ist. Ich frage mich halt warum das über unsere Versicherung laufen soll, da wir ja nicht die Verursacher sind.
vorausgesetzt, der Schaden ist in der Wohngebäudeversicherung mitversichert: dann gilt das oben schon gesagte

Mogli hat folgendes geschrieben::
Vorteil dabei: der Gebäudeversicherer zahlt die Neuwert, also die Reparaturkosten ohne Abzug "neu-für-alt" - der Haftpflichtverischerer wird entsprechende Abschläge vornehmen. .



heiko72 hat folgendes geschrieben::

Aber ich glaube ich habe euch schon richtig verstanden. Die werden sich dann, wenn Anprall enthalten ist bemühen das Ganze auf den Verursacher abzuwälzen?
jepp. Soweit das möglich ist (also Zeitwert)

heiko72 hat folgendes geschrieben::

Sollen wir ein Gutachten bzw. ein Kostenvoranschlag von einer Firma einholen oder kümmert sich darum auch die Versicherung? Wenn Gutachten wieviel brauchen wir da. Reicht da ein Unternehmen dass den Schaden beheben kann?
Das wär´dann kein Gutachten, sondern ein Kostenvoranschlag. Kann unter Umständen ausreichen. Sollte mit dem Versicherer (egal ob Gebäude- oder Kraftfahrthaftpflichtversicherer) abgesprochen werden.

heiko72 hat folgendes geschrieben::

Wie soll ich bei der Suche nach einem geeigneten Anwalt vorgehen?
z.B. Gelbe Seiten. Oder hier im Forum gibt´s auch eine prächtige Suchfunktion.

heiko72 hat folgendes geschrieben::

Einfach Anwalt mit Schadensrecht Schwerpunkt kontaktieren?
kann man machen. Aber das hier scheint ein sehr einfacher Fall zu sein - das sollte jeder Rechtsanwalt können, unabhängig von seinem Spezialgebiet.

heiko72 hat folgendes geschrieben::

Wie ist es, wenn sich nach Kontaktieren der Versicherung auf einmal alles klärt und ich aber schon einen Anwalt eingeschalten habe. Wer zahlt dann den Anwalt. Da es ja zu keinem Verfahren gekommen ist?
der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Kleinalrik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 00:04    Titel: Re: Hilfe -Bus ist in unser Haus gefahren- Antworten mit Zitat

heiko72 hat folgendes geschrieben::

Vor ca. 1 Monat ist ein Bus in unser Haus gefahren.


Nicht zu fassen! War er denn wenigstens pünktlich?

Sorry, war so ne Steilvorlage.
Aber das wesentliche ist ja schon gesagt. An die Versicherung halten, und in anbetracht des bisherigen, seltsamen Ablaufs einen Rechtsanwalt einschalten.
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