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Garantie auf ein Notebook

 
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SonnyGM
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.03.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 11:44    Titel: Garantie auf ein Notebook Antworten mit Zitat

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mir in 01/2006 ein Notebook mit 5 Jahren Garantie gekauft.

Nach ca. 1,5 Jahren begann das Display gelegentlich zu flackern und blieb kurz danach komplett schwarz. Ich gab es also in Reparatur.

Nach 6 Wochen bekam ich es repariert wieder.

Weitere 1,5 Jahre später (sprich in 01/2009) trat der gleiche Defekt erneut auf (auch hier kam erst das Flackern und kurz danach blieb das Display schwarz). Also gab ich es wieder in Reparatur.

Diesmal dauerte die Reparatur sogar ganze 2 Monate, was mich schon sehr ärgerte.

Nun, 2 Tage nachdem ich es wieder habe, flackert das Display bereits wieder. Jetzt sehe ich es ehrlich gesagt nicht ein, das Gerät erneut für 2 Monate abzugeben. Besonders da ich es auf der Arbeit brauche wäre das schon sehr ungünstig.

Meine Frage ist ob ich in diesem Fall nicht Anspruch auf ein Ersatzgerät habe. Schließlich war es scheinbar nicht möglich das Gerät richtig zu reparieren.

Wie ist die Rechtslage?
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Big Guro
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 12:09    Titel: Antworten mit Zitat

Der Garantieumfang darf im Gegensatz zur Gewährleistung vom Garantiegeber weitestgehend selbst bestimmt werden. Dazu gehört auch, ob Anspruch auf ein Ersatzgerät besteht. Findet sich dazu nichts in den Garantiebedingungen, hat der Käufer grundsätzlich kein Anspruch.
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mymomo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.09.2005
Beiträge: 320

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

der threadersteller schreibt aber, das es sich um 5 jahre GARANTIE handle... nicht gewährleistung...
dies sollte nun ersteinmal klargestellt werden, ob es sich tatsächlich um garantie handelt, oder aber um die so oft verwechselte gewährleistung
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Big Guro
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 17:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo mymomo,

es macht wenig Sinn, die Aussagen des Threaderstellers grundsätzlich in Frage zu stellen.
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

Zumal ich noch nie von einer um 3 JAhre verlängerten Gewährleistungsfrist gehört habe...
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
Zumal ich noch nie von einer um 3 JAhre verlängerten Gewährleistungsfrist gehört habe...


...und dafür danken wir Gott! Im Massengüterbereich wäre das für viele Waren eine absolute Marketingbombe.

Spielen Sie mal ein bisschen mit dem Gedanken: Nach einem hlaben Jahr kippt die Beweislast und Sie als Hersteller können Ihren Absatz massiv steigern, indem Sie den Deppen von Kunden das Gefühl gegeben haben, für fünf Jahre sei bei jedem Defekt "der Hersteller in der Haftung".

Aber bei welchem Produkt mit einem höheren Komplexitätsgrad als ein Goldbarren kann man nach all der Zeit noch kosteneffizient einen anfänglich vorliegenden Mangel nachweisen? Und vor allem: Wo ist das Risiko des Verkäufers in den paar Fällen, in denen es gelingt oder wahrscheinlich ist? Nach drei bis fünf Jahren schnell mal ein veraltetes Gerät aus Restbeständen aus dem Lager schleifen und dem Kunden in die Hand drücken ist eigentlich kein Ding, wenn man es mit langer Hand geplant hat.

Alternativansatz: Danken wir also dem Schicksal/"Gott"/ oder gern auch dem unsichtbaren rosafarbenen Einhorn für den ersten Großunternehmer, der auf diese Idee kommt. Denn Vorteile aus so etwas hat allenfalls der Anwaltsstand und die Gutachterbranche.
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

Der ein oder andere wird es sicherlich versuchen, wohl dem Kundigen...
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SonnyGM
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.03.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo noch einmal,

hier mal die konkrete Aussage des Herstellers:

"Wir bieten Ihnen mit 60 Monaten Vollgarantie auf Arbeitszeit und Teile die längste Garantiezeit am Markt. Laut statistischem Bundesamt liegt die durchschnittliche Nutzungsdauer eines PC bei 5 Jahren."

Der Hersteller verzichtet zudem auf AGBs.

Die Reparatur im Januar 2009, sprich nach 3 Jahren, wurde vom Hersteller auch anstandslos ausgeführt, insofern wird auch zum Wort gestanden.

Ich hoffe ich konnte das Ganze etwas präzisieren.
Denken Sie weiterhin dass die Rechtslage mir keine weitere Möglichkeit gewährt also das Gerät erneut in Reparatur zu geben und zu warten?
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ja. Steht doch drin, was sie von der Garantie erwarten koennen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
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.crash
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.05.2007
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

man könnte vielleicht den potenziellen anbieter auf auf dieses versprechen hinweisen:

"Im Servicefall erfolgt der Reparaturdurchlauf innerhalb von 24h in unserer Werkstatt."
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