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ab wann Fingerabdrücke u. Hausdurchsuchungen gerechtfertig

 
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bodo10
Gast





BeitragVerfasst am: 09.03.09, 10:34    Titel: ab wann Fingerabdrücke u. Hausdurchsuchungen gerechtfertig Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen!

Folgendes: Eine grosse Firma mit mehreren kleinen Abteilungen sucht eine neue Leiterin für ein Team. Die Entscheidung des Chefs trifft auf Unverständnis des Teams und löst Unzufriedenheit aus, da die Person in den Augen der Mitarbeiter nicht kompetent ist.
Nun schreiben mehrere dieses Teams anonym ein " Flugblatt" in dem die neue Leiterin (namendlich durch Anfangsbuchstaben) für unwissend und nicht fähig beschrieben wird und das sie die Stelle nur bekommen hat weil der Chef sie gut leiden kann.
Morgens werden die Blätter entdeckt und der Chef sammelt sie ein ( mit Handschuhen) und droht an, bei einer Verleumdung und Mobbing wie in diesem Fall die Flugblätter der Rechtsabteilung zu übergeben und diese leitet es dann weiter an die Staatsanwaltschaft.
Er droht ferner das dann von jedem Fingerabdrücke genommen werden und wegen des üngewöhnlichen Papiers auch Hausdurchsuchungen gemacht werden würden.
Rechtfertigt ein solcher Fall diese Maßnahmen, wie wäre die Rechtslage, würde die Staatsanwaltschaft für so etwas Steuergelder ausgeben? Weis jemand eine Antwort?

Gruß bodo10
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Wächter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 17:31    Titel: Antworten mit Zitat

rein rechtlich könnten in diesem Fall tatsächlich Fingerabdrücke genommen werden.
Vergl 81b und c StPO.

Ich glaub aber nicht dran.


rein rechtlich könnte auch eine Hausdurchsuchung gemacht werden.

Vergl. 102,103 StPO.

Die müsste aber der Richter anordnen.
Ich glaub nicht dran, dass das in diesem Fall passiert.
_________________
Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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bodo10
Gast





BeitragVerfasst am: 10.03.09, 15:34    Titel: ab wann figerabdr. u. hausdurchs. gerechtfertigt Antworten mit Zitat

ist dieser Fall Verleumdung oder üble Nachrede?
Bekommt man im Falle einer Ermittlung erst einen Anhörungsbogen?
Was hat die betroffene Person für Möglichkeiten? Den Fall evtl. zur Anzeige bringen?

bodo10
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DanielB
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 19:16    Titel: Antworten mit Zitat

Bei einer Hausdurchsuchung gibt natürlich im Vorfeld keinen Anhörungsbogen. Da der Chef das aber angekündigt hat (hat er vielleicht auch verlangt, dass sich der Verantwortliche stellen soll?) macht eine Hausdurchsuchung keinen Sinn mehr, denn jeder Mitarbeiter, der das angeblich so merkwürdiges Papier zu Hause hätte, würde es - sofern er den Chef ernstnimmt - sicher schon entsorgt haben. Rechner könnte man deswegen schon eher beschlagnahmt werden. Die aber auf bloßen Verdacht hin bei einer größeren Zahl von Leuten einzukassieren, wäre wohl unverhältnismäßig und würde Entschädigungsansprüche aller Unschuldigen auslösen.

Bleibt in der Tat noch die Frage, ob überhaupt eine Straftat vorliegt; erst einmal wäre zu klären, ob es sich um eine Tatsachenbehauptung oder (das wäre doch davon zu unterscheiden?) ein Werturteil. Liegt eine Tatsachenbehauptung vor, so muss sie für eine üble Nachrede oder Verleumdung auch noch unwahr, bzw. nicht belegbar sein (das wäre gegebenenfalls mit Zeugenaussagen zu klären). Liegen die beiden Tatbestände nicht vor, wäre noch eine Beleidigung zu prüfen, eine Beleidigung wäre anzunehmen, wenn der/die Beleidigte herabgewürdigt werden sollte. Ob das in ehrverletzender Weise der Fall war oder noch eine zulässige Meinungsäußerung vorlag, ist nicht immer so einfach zu klären; da kann sich auch schon einmal das Beauftragen eines Strafverteidigers, der Weg und durch die Instanzen und auch eine Verfassungsbeschwerde auszahlen.
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bodo10
Gast





BeitragVerfasst am: 11.03.09, 10:53    Titel: fingerabdrücke/ hausdurchsuchung Antworten mit Zitat

der Chef hat eine Bertiebsversammlung abgehalten dort hat er denjenigen / diejenigen aufgefordert sich zu melden ( diskrete interne Versetzung) sonst bei herausfinden des Übeltäters fristlose Kündigung für ihn. Es wurde geschrieben das besagte Person oder besser gesagt dass man für diesen Job keine gute Rechtschreibung benötige und auch Computerkenntnisse nicht vorhanden sein müssen ( stimmt leider bei dieser Person ) . Die Aufgabe ist überwiegend Korrespondens und arbeiten mit [Wortsperre: Produktname] und teilweise Exel.
Ferner wird geschrieben das die Person den Job nur bekommen hat weil der Chef sie gut leiden kann ( nach Aussage des Chefs stimmt diese Behauptung natürlich nicht). Es wir auch erwähnt das sie eigendlich beliebt ist aber als Kollegin und das sie dass hätte bleiben sollen.
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