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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hoffe sehr hier Hilfe zu finden und darf kurz die (komplizierte) Situation darstellen:
- betriebsbedingte Kündigung durch AG zum 31.12.
- ich habe dagegen geklagt, Gütetermin negativ, nächste Woche Verhandlung
- Ich bekomme seit 01.01.09 ALG1 und möchte mich zum 01.04. selbständig machen, d.h.
die ARGE würde einem Existenzgründungszuschuss bezahlen.
Was passiert aber nun mit einer evtl. Abfindung / Ich habe auf Weiterbeschäftigung geklagt und glaube ich auch gute Chancen zu gewinnen. Aber was bringt es mir, wenn ich a) die Abfiundung angerechnet bekomme oder/und b) ich keine Leistung von der ARGE bekomme (ca. 14 Tausend Euro) zur Exist.gründung?
Ich war knapp ein Jahr in dem Unternehmen beschäftigt.
Wie ist die Rechtslage? Bekomme ich trotz Vergleich die Förderung? Bekomme ich bei weiterbeschäftigung Förderung? Wird die abfindung angerechnet?
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