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Einem GF kann ja grds. gekündigt werden. Daneben muss er noch abberufen werden.
Hat der GF im Falle der Kündigung einen Anspruch auf Abfindung bzw. kann er sich gegen eine derartige Kündigung die formal wirksam ist, zur Wehr setzen ?
Einem GF kann ja grds. gekündigt werden. Daneben muss er noch abberufen werden.
Hat der GF im Falle der Kündigung einen Anspruch auf Abfindung bzw. kann er sich gegen eine derartige Kündigung die formal wirksam ist, zur Wehr setzen ?
Grundsätzlich kann sich jeder Geschäftsführer nennen, der irgendwelche Geschäfte führt. Wenn aber damit ein Geschäftsführer als Organ einer juristischen Person gemeint ist, müsste man in die entsprechenden gesetzlichen Regelungen gucken.
Falls es um einen GmbH-Geschäftsführer gehen sollte: Der GmbH-Geschäftsführer kann als organschaftlicher Vertreter jederzeit, aber nur durch die Gesellschafterversammlung, abberufen werden, § 38 GmbHG. In der Regel ist der GmbH-Geschäftsführer kein Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne, so dass nicht das klassische Arbeitsrecht Anwendung findet.
Ich rege an, ggf. diese Frage, ergänzt um die Rechtsform, um die es gehen soll, im Subforum "Gesellschafts- u. Handelsrecht" - zu finden hier: http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=21 zu stellen. _________________ „Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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