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Eine Kapitalgesellschaft (z.B. UG oder GmbH) wird neu gegründet (über Notar).
Die StNr. wird beim zuständigen FA beantragt, lässt aber einge Wochen auf sich warten.
Es werden Umsätze (> € 150,-) getätigt, der Kunde wünscht sofotige Rechnungsstellung.
Was muss die Firma formal bei der Rechnungsstellung beachten, da § 14 UStG ja zwingend die Angabe einer St-Nr. vorsieht, die aber eben noch nicht vorliegt
Was muss die Firma formal bei der Rechnungsstellung beachten, da § 14 UStG ja zwingend die Angabe einer St-Nr. vorsieht, die aber eben noch nicht vorliegt
Die Firma kann keine Rechnung ausstellen, die zum VoSt-Abzug berechtigt. Ein generelles Problem, das durch das Clearingstellen-Unwesen der Finanzverwaltung massiv verschärft wird.
In der Praxis hat es sich in dringenden Fällen bewährt, einfach die private Steuernummer des Geschäftsführers (oder auch 123/45678) auf die Rechnung zu schreiben und das dann später zu korrigieren. Allerdings ist dieses Vorgehen nicht durch das Gesetz gedeckt. Aber manchmal hilft es nix, da muß man dem Schwachsinn entgegentreten... _________________ Gruß
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