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Neugründung: Rechnungsstellung, obwohl St-Nr. noch fehlt

 
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Michael_C
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 11:40    Titel: Neugründung: Rechnungsstellung, obwohl St-Nr. noch fehlt Antworten mit Zitat

Hallo,

folgender grundsätzlicher Sachverhalt:

Eine Kapitalgesellschaft (z.B. UG oder GmbH) wird neu gegründet (über Notar).

Die StNr. wird beim zuständigen FA beantragt, lässt aber einge Wochen auf sich warten.

Es werden Umsätze (> € 150,-) getätigt, der Kunde wünscht sofotige Rechnungsstellung.

Was muss die Firma formal bei der Rechnungsstellung beachten, da § 14 UStG ja zwingend die Angabe einer St-Nr. vorsieht, die aber eben noch nicht vorliegt Frage

Vielen Dank für grundsätzliche Hinweise dazu.

Michael C.
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towel day
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 1162

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 12:49    Titel: Re: Neugründung: Rechnungsstellung, obwohl St-Nr. noch fehlt Antworten mit Zitat

Michael_C hat folgendes geschrieben::
Was muss die Firma formal bei der Rechnungsstellung beachten, da § 14 UStG ja zwingend die Angabe einer St-Nr. vorsieht, die aber eben noch nicht vorliegt Frage
Die Firma kann keine Rechnung ausstellen, die zum VoSt-Abzug berechtigt. Ein generelles Problem, das durch das Clearingstellen-Unwesen der Finanzverwaltung massiv verschärft wird.

In der Praxis hat es sich in dringenden Fällen bewährt, einfach die private Steuernummer des Geschäftsführers (oder auch 123/45678) auf die Rechnung zu schreiben und das dann später zu korrigieren. Allerdings ist dieses Vorgehen nicht durch das Gesetz gedeckt. Aber manchmal hilft es nix, da muß man dem Schwachsinn entgegentreten...
_________________
Gruß

towel day

zerfrettelter Grundwanzling
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