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Überholen durchgezogene Linie

 
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Unbreakable
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.03.2009
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 13:51    Titel: Überholen durchgezogene Linie Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

folgendes...

Eines Tages führ ich in den Ort Bla ... auf der fahrt dort hin fuhr vor mir ein Weißer Kastenwagen etwas langsamer ... ich fuhr eine zeit hinter ihm... es bot sich eine chance zum überholen, jedoch durch gezogene linie... beim überhol vorgang gab der zu überholende noch gas... wodurch ich auch noch mehr gas geben musste... als ich den kasten wagen dann in meinem rückspiegel sah beendete ich meinen überhol vorgang.

Der Fahrer des Weißen Kastenwagens zeigte mich unmittelbar nach dem überholen bei der Polizei an ... die mich dann auch einen ort weiter raus winkte... wir waren zu 4. im auto ... die zu überholende person war alleine... er meinte er hätte stark abbremsen müssen und auf den grünstreifen ausweichen müssen da ich ruckartig wieder eingescheert bin ... was nicht stimmt.

Jetzt soll ich 4 Punkte 125 Slotis und 1 Monat Fahrverbot bekommen.

Ich habe mich oder den überholten nicht in gefahr gebracht der zu überholende gab halt gas beim überholvorgang ... mehr nicht ...

wie ist die rechtslage?
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

Mein Fahrlehrer hat mir immer gesagt "Eine Durchgezogene Linie kannst du dir wie eine Mauer vorstellen. Da fährt man auch nicht drüber".
_________________
Geist ist Geil!
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

@ Unbreakable

Dat mit der Mauer wurde schon im FDR diskutiert.

Zur Folge siehe hier.

Bliebe zur Verhandlung nur "50,- € und 1 Monat FV" Unterschied. Allerdings wurde erst kürzlich der Bußgeldkatalog verschärft.

Gruß

Klaus
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gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Für die Höhe des Bußgeldes und das Fahrverbot können auch evtl. "Vorbelastungen" ausschlaggebend sein...
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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Oberlehrer Lempel
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1454

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Allerdings wurde erst kürzlich der Bußgeldkatalog verschärft.

Richtig, und zwar mit Wirkung für alle Ordnungswidrigkeiten, die ab dem 01.02.09 begangen wurden. Nahezu alle der auf dem Dokument hinter Ihrem Link angegebenen Bußgelder wurden dabei verdoppelt.

So sieht es jetzt aus (aus dem offiziellen Bußgeldkatalog):
Zitat:
19 Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage 100 € 3 Pkt. A
19.1 und dabei Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297) nicht gefolgt 150 € 4 Pkt. A
19.1.1 - mit Gefährdung 250 € 4 Pkt. 1 Monat A
19.1.2 - mit Sachbeschädigung 300 € 4 Pkt. 1 Monat A
20 Überholt unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) 70 € 1 Pkt. A


Offenbar fand die Tat des TE noch vor dem 01.02.09 statt.

@Unbreakable:
Sie können gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Geht die Behörde nicht darauf ein, wird es zu einem Gerichtsverfahren kommen. Dort können Sie und Ihre Zeugen ihre Sicht der Dinge darstellen. Je nachdem, welche der Aussagen der Richter für glaubwürdiger hält, wird er Sie dann veruteilen oder freisprechen.
Wichtig zu wissen: Die Anzahl der Zeugen ist unerheblich. Es zählt alleine die Glaubwürdigkeit.

gez. Lempel
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Unbreakable
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.03.2009
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 20:57    Titel: Antworten mit Zitat

Was würdet ihr machen? Finde das schon etwas heftig ... kla ich geb zu das ich da überholt habe wo mans nich soll... jedoch ist niemals einer in gefahr gewesen ... somal ich ja auch leute im auto hatte dessen verantwortung ich tragen muss ...
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Mount'N'Update
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.09.2007
Beiträge: 1177
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 21:17    Titel: Antworten mit Zitat

Unbreakable hat folgendes geschrieben::
Was würdet ihr machen?


Als erstes würde ich von der Vermutung abkehren, dass niemand gefährdet wurde. Die durchgehende weiße Linie wird nämlich nicht gezogen, damit renitente Langsamfahrer ihren Spaß haben, sondern weil an jenen Stellen das Überholen zu einer Gefährdungslage führen kann. Diese Gefahr kann auch latenter Natur sein.
_________________
Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
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Schoeneberg30
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2008
Beiträge: 199
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sehe gerade den Link da oben und bei mir kommt die Frage auf, wie definiert man Rechts, bzw überhaupt Überholen? Für mich ist überholen, wenn ich auf der gleichen Spur wie jemand bin und weil er zu langsam ist fahre ich links oder rechts rüber und vor ihm wieder rein. Ist es auch überholen, wenn jemand trotz freier Bahn auf der Mittelspurt langsam fährt und ich fahre schon die ganze Zeit rechts und an ihm vorbei? Dann ist es ja kein Überholen, sondern passieren, richtig? Und kann mir eigentlich jemand erklären warum rechts überholen auf der Autobahn verboten ist?
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Jens L
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

Schoeneberg30 hat folgendes geschrieben::
Ist es auch überholen, wenn jemand trotz freier Bahn auf der Mittelspurt langsam fährt und ich fahre schon die ganze Zeit rechts und an ihm vorbei?

Ja
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

Unbreakable hat folgendes geschrieben::
... somal ich ja auch leute im auto hatte dessen verantwortung ich tragen muss ...

Und mit diesen Leuten würden sie sicher auch nicht gegen eine Mauer fahren. Winken
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Peacekeeper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 507

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 01:42    Titel: Antworten mit Zitat

Schoeneberg30 hat folgendes geschrieben::

...... Und kann mir eigentlich jemand erklären warum rechts überholen auf der Autobahn verboten ist?


Ja, weil in der StVO das Überholen so vorgeschrieben wird >

§5 Überholen

(1) Es ist links zu überholen
_________________
Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.
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MrMurphy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 184

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 06:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Zitat:
somal ich ja auch leute im auto hatte dessen verantwortung ich tragen muss ...


Mit der Argumentation solltest du ganz vorsichtig sein. Wenn die Sache vor Gericht geht wird dir der Richter vorhalten, das du mit dem Argument die durchgezogenen Linie überhaupt nicht hättest überfahren dürfen, da die in der Regel dort gezogen werden, wo es in der Vergangenheit schon gefährliche Vorgänge gegeben hat. Wenn dort ein Trecker unterwegs gewesen wäre, der ja wohl noch deutlich langsamer unterwegs wäre, hättest du ja auch hinter dem bleiben müssen.

Und - noch viel gravierender: Mit der Argumentation hättest du den Überholvorgang spätestens dann abbrechen müssen, als der andere beschleunigte.

Andersrum: Du hast durch dein Verhalten deine Mitfahrer bereits in Gefahr gebracht, auch wenn du (und die wahrscheinlich auch) das nicht einsehen.

Gruss

MrMurphy
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Unbreakable
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.03.2009
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 07:30    Titel: Antworten mit Zitat

Okay,

danke nochmal für eure Antworten!
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