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Hallo,
mal angenommen, bei einem 4 - 5 Jahre alten E-Herd, der einwandfrei funktioniert, explodiert nachts in ausgeschaltetem Zustand die Frontglasscheibe und es wird niemand verletzt, aber die Reparaturkosten wären hoch, wäre es nicht am Hersteller, unter dem Stichwort Produkthaftungsrecht die Reparatur durchführen zu lassen oder kann so etwas einfach durch Verschleiß passieren und der Besitzer hat Pech?
Ich würde mich freuen, wenn jemand etwas dazu weiß...
Liebe Grüße
Manumu
Die Sache würde eher unter die Gewährleistung fallen. Ansprüche daraus sind aber nach 2 Jahren verjährt. Würde es sich um einen Produkthaftungsfall handeln, hätte der Käufer zusätzlich noch eine Eigenbeteiligung von bis zu 500 AC, das würde die Kosten vermutlich übersteigen. Zudem müsste er erstmal nachweisen, daß überhaupt ein Anspruch besteht und nicht innerhalb der 4-5 Jahre eine Beschädigung (z.B. Stoß gegen die Scheibe mit Mikrorissbildung) den Schaden ausgelöst hat _________________ Geist ist Geil!
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