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Kindergeld-Rückzahlung

 
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Basty
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.03.2009
Beiträge: 1
Wohnort: www.myspace.com/dubdoor

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 15:17    Titel: Kindergeld-Rückzahlung Antworten mit Zitat

Hallo an alle,

ich habe eine Frage, unzwar:

Wenn man einen Brief von der Familienkasse erhält, in dem ein halbes Jahr Kindergeld nachgefordert wird, wenn man keine Nachweise über Bewerbungen vorweisen kann,
das Kindergeld aber schon durch das Amt für Arbeitsförderung mit dem ALG II verrechnet wurde und schon in Raten abbezahlt wird, muss man dann mit einer nochmaligen (also doppelten) Nachzahlung rechnen?
Habe keine Ahnung wo ich mich über solche Vorfälle informieren kann, deswegen probier ichs hier und hoffe auf Antwort.
Danke schonmal ...

Grüße

Basty
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Herzog, Jörg
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 22:49    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Kindergeldempfänger K tatsächlich eine Leistung, die er einmal widerrechtlich empfangen hat, zweimal zurückzahlen soll, was allerdings im Einzelnen zu prüfen ist, so sagt einem schon der "allgemeine Menschenverstand" das das wohl nicht richtig sein kann. Die zu Unrecht empfangene Leistung muss sicherlich nur einmal zurückgezahlt werden.

Ratsam wäre es hier vielleicht, dafür Sorge zu tragen, dass die Familienkasse und das Amt für Arbeitsförderung miteinander in Kontakt treten. Das würde voraussetzen, dass der K das möglichst schonend in die Wege leitet und das Ergebnis dieser Kontaktaufnahme überwacht und abfragt. Viel Glück! Winken
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