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Vers. will Teil des Schdens über Vollkasko laufen lassen

 
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MHDF
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.07.2007
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 15:45    Titel: Vers. will Teil des Schdens über Vollkasko laufen lassen Antworten mit Zitat

Hallo,

folgendes Problem stellt sich mir:

An meinem Fahrzeug wurden hinten die Audi-Ringe gestohlen. Dabei wurde der Lack der Heckklappe, sowie ein Teil des Spoilers beschädigt.
Der Schden wurde der Polizei gemeldet (Anzeige) und der Vers. mitgeteilt.
Ich sollte lt. Vers. bei Audi einen Kostenvoranschlag machen lassen.
Dort wurden Fotos gemacht und dies wurden mit dem Kostenvoranschlag an die Vers. geschickt
Summe 355 Euro.

Heute der Anruf der Versicherung:

Versicherung: "Auf den Fotos ist neben dem Schaden, der durch den Diebstahl entstanden ist auch noch ein anderer Kartzer, der nur mutwillig hinzugefügt worden sein kann. Deshalb übernehmen wir diese Lackierung nur zu 50% über die Vollkakso."

Ich:" Um diesen alten Kratzer geht es doch gar nicht. Den habe ich nicht angezeigt und nicht gemeldet! Ich möchte nur, dass die Schäden, die in Zusammenhang mit dem Diebtsahl stehen behoben werden."

Versicherung: "Dies ist nicht möglich. Eine Beseitigung des Diebstahlschadens führt dazu, dass auch der andere Kratzer, der mutwillig hinzugefügt wurde entfernt wird."

Ich: "Dafür kann ich ja nix. Hätte man nur den Diebstahlschaden fotografiert, wüssten Sie ja gar nichts von dem anderen Schaden. Außerdem, wenn eh alles lackiert werden muss, spielt der alte Kratzer doch gar keine Rolle!"

Vers.: "Naja, entweder wir lassen 50% über die Vollkasko laufen oder Sie lassen es."

Damit war das Gespräch beendet. Ich gehe davon aus, dass man so versucht mich in der Vollkasko anders einzustufen. Und das wegen ungefähr 50 Euro...

Das kann doch so nicht sein, oder??

Vielen Dank für Ihre Hilfe!!!!
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Versicherungsmensch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

Dann blättern wir doch mal ein wenig in den Bedingungen... *blätter*

Also laut den Allgemeinen Kraftfahrtbedingungen des GDV steht hier in A.2.1, dass das Fahrzeug in der Teilkasko für solche Schäden infolge eines Diebstahles versichert wären.

Hier scheinen also Zweifel zu bestehen, dass der Schaden am Spoiler tatsächlich durch den Diebstahl entstanden sind.
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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MHDF
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.07.2007
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

Da wurde was falsch verstanden! Den Schaden am Spoiler akzeptiert die Versicherung. Auch die Schäden, die durch den Diebstahl an der Heckklappe entstanden!
Auf den Fotos des Gutachters hat ein Sachverständiger der Versicherung aber noch einen zusätzlichen Kratzer entdeckt, der mutwillig hinzugefügt wurde.
Diesen Kratzer habe ich aber nicht gemeldet.
Ich möchte nur, dass die Teilkasko die Schäden, die durch den Diebstahl entstanden sind behebt.
Problem: dadurch wird auch der mutwillig hinzugefügte Kratzer entfernt. Das will die Versicherung nun über die Vollkakso laufen lassen. Ich aber nicht.
Ich will ganz einfach nur:
Teilkasko soll Diebstahlschäden beheben.

Das dabei zwangsläufig der andere Kratzer mitweglackiert wird, lässt sich technisch nicht verhindern.

Gruß
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