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Reihenhäuser mit Gemeinschaftseigentum ohne Verträge

 
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Belsunu
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Anmeldungsdatum: 11.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 16:34    Titel: Reihenhäuser mit Gemeinschaftseigentum ohne Verträge Antworten mit Zitat

Wir haben vor einigen Jahren ein RMH gekauft (60er Jahre), das in einer Reihe mit 6 Häusern steht.
Jedes Haus besitzt ein eigenes Grundstück mit eigenem Grundbucheintrag (Realteilung nennt sich das wohl).
Die Abwasserleitung verläuft unterhalb der Häuser und hat an einem Ende einen Anschluss an einen so genannten Übergangsschacht und von dort an die öffentliche Kanalisation.
Die Regenrinnen haben nur an den zweitäußersten Grundstücken Fallrohre in Sickergruben.

Obwohl es sich bei den beiden Objekten um gemeinschaftlich genutztes Eigentum handelt, gibt es keine vertraglichen Regelungen darüber.

Da wir nun einen Schadensfall in der Abwasserkanalisation haben, wüssten wir gerne, welche Rechtsnormen Anwendung finden.
Wer muss anteilig wie für Schäden respektive deren Reperatur aufkommen? Benötigen wir einen schriftlichen Vertrag, um alle Nachbarn an Kosten beteiligen zu können? Wie können Beschlüsse gefasst werden?

Kurzum: Wie ist die Rechtslage?
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 19:20    Titel: Antworten mit Zitat

Für die "gemeinschaftlichen" Einrichtungen könnte eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen sein. Dieser Grunddienstbarkeit könnte auch ein Vertrag der beteiligten Eigentümer oder ihrer Rechtsvorgänger zugrunde liegen.

Eine Einsicht in das Grundbuch und - wegen der der Grunddienstbarkeit zugrunde liegenden Eintragungsbewilligung - in die beim Grundbuchamt geführten Grundakten könnte Klarheit schaffen.
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