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Gemeinsames Sorgerecht nach Trennung

 
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sonnchen100
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 12:06    Titel: Gemeinsames Sorgerecht nach Trennung Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hätte ein Frage.

Die Eltern sind nicht verheiratet haben aber das gemeinsame Sorgerecht vereinbart. Wenn es nun zu einer Trennung kommt, kann der Vater (der das Kind nicht behält) einem Umzug in ein anderes Bundesland o.ä. im Wege stehen?
Muss dann alles was das Kind betrifft mit ihm besprochen werden? Kann man sich das alleinige Sorgerecht "wiederholen"?

Danke für Eure Antworten.
Grüße Sonnchen
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das gemeinsame Sorgerecht ist von den Eltern auch nach der Trennung einvernehmlich zum Wohl des Kindes auszuüben. Bei unterschiedlicher Meinung haben sie sich zu einigen. § 1627 BGB

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ebenfalls als Bestandteil des elterlichen Sorgerechts im Interesse des Kindes einvernehmlich zu regeln. Nur wenn sie sich nicht einigen können und in einer einzelnen Angelegenheit eine Entscheidung zu regeln ist , die für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, kann das Famileingericht die Entscheidung einem Elternteil auf Antrag eines Elternteils übertragen (§ 1628 BGB).

Die gemeinsame elterliche Sorge kann vom Familiengericht auf Antrag eines Elternteils diesem allein übertragen werden.
Dem Antrag ist stattzugeben, wenn sich die Eltern über die Alleinsorge einig sind, oder wenn zu erwarten ist , dass die Alleinsorge dem Kindeswohl am besten entspricht.
Bei der Entscheidung muß das über 14 Jahre alte Kind mit der Alleinsorge einverstanden sein. (§ 1671 BGB).

Die Entscheidung des FamGerichts kann sich auch auf einzelne Aspekte der Alleinentscheidung beschränken.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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sonnchen100
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

okay, klingt nicht so dolle, da ist ja der Besuch bei Gericht vorprogrammiert... nun denn hätte man sich vorher überlegen sollen Weinen

Danke für Deine Antwort!
LG Sonnchen
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 19:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

sonnchen100 hat folgendes geschrieben::
okay, klingt nicht so dolle, da ist ja der Besuch bei Gericht vorprogrammiert...


naja, man kann sich doch als vernunftbegabter Mensch sicher auch ohne ein Gericht einigen, zumal dann wenn es um das nach wie vor gemeinsame Kind geht. Das leidet sicher am meisten unter zänkschen Eltern, oder ?

Zitat:

nun denn hätte man sich vorher überlegen sollen Weinen


Hinterher ist man natürlich immer schlauer als vorher. Aber denkt an das Kind und nehmt Euch selbst nicht ganz so wichtig Winken

Zitat:
Danke für Deine Antwort!


Bitte Winken

Viel Glück.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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