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Verfasst am: 11.03.09, 18:43 Titel: Wie ist die Rechtslage bei Abwrackprämie im Privatinsolvenz
Hallo, Hier meine Frage: Wie ist die Rechtslage bei Abwrackprämie im Privatinsolvenz bzw. in der Wohlverhaltensperiode?
Kann man nach der jetzigen Rechtslage die Abwrackpremie in Höhe von 2500 Euro in der Wohlverhaltensperiode behalten? Oder nimmt es der insolvenzverwalter ?
Der Fall ): Der Insolvente in der Wohlverhaltensperiode Kauft ein Jahreswagen (Kostenpunkt 14.000 Euro) Da er ja das Geld nicht hat übernimmt ein Verwanter das Darlehen (Die Finanzierung ) über den Autobank in Höhe von 11.500 Euro.
Die Abwrackpremie zieht der Autohändler sofort ab von dem Gesammtbetrag ab (Geht in Vorleistung).Und üebrgibt das Auto.
Kriegt der Insolvente bzw. der Autohändler die Abwrackpremie ausbezahlt oder nicht weil etwa der Insolwenzverwalter das Geld holt ( Nach jetziger Rechtslage).?
Ist mit Wohlverhaltensphase gemeint, dass das Insolvenzverfahren bereits aufgehoben wurden und nur noch die restliche Zeit der Abtretungserklärung läuft (von mir lieber mit dem Begriff Restschuldbefreiungsphase benannt), dann darf der Schuldner die Abwrackprämie behalten. Denn der Treuhänder erhält in dieser Phase des Verfahrens lediglich die Zahlungen aus § 295 InsO und dazu zählt die Abwrackprämie nicht.
Läuft das Insolvenzverfahren noch, dann fällt die Prämie in die Insolvenzmasse, wenn sie pfändbar ist. Ich vermute mal, dass sie das sein wird. Ich wüsste nicht, aus welchem Grund eine Pfändung ausgeschlossen sein sollte. Höchstens wäre denkbar, dass der Gesetzgeber in die Regelung eine Unübertragbarkeit einbaut. Wenn ich das richtig mitbekommen habe, arbeiten die Autohändler aber im Zusammenhang mit dem Verkauf von Neu- und Jahreswagen bei sofortigem Abzug der Prämie mit einer Abtretung. Das wäre nicht möglich, wenn die Forderung nicht übertragbar wäre.
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Läuft das Insolvenzverfahren noch, dann fällt die Prämie in die Insolvenzmasse, wenn sie pfändbar ist. Ich vermute mal, dass sie das sein wird. Ich wüsste nicht, aus welchem Grund eine Pfändung ausgeschlossen sein sollte. Höchstens wäre denkbar, dass der Gesetzgeber in die Regelung eine Unübertragbarkeit einbaut. Wenn ich das richtig mitbekommen habe, arbeiten die Autohändler aber im Zusammenhang mit dem Verkauf von Neu- und Jahreswagen bei sofortigem Abzug der Prämie mit einer Abtretung. Das wäre nicht möglich, wenn die Forderung nicht übertragbar wäre.
Dann wird sich aber wohl auch die Problematik nicht ergeben, dass ein Neuwagen gekauft wird, da ja die Abwrackprämie nur einen Teil der Kosten deckt. _________________ Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
eidechse hat folgendes geschrieben::
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Läuft das Insolvenzverfahren noch, dann fällt die Prämie in die Insolvenzmasse, wenn sie pfändbar ist. Ich vermute mal, dass sie das sein wird. Ich wüsste nicht, aus welchem Grund eine Pfändung ausgeschlossen sein sollte. Höchstens wäre denkbar, dass der Gesetzgeber in die Regelung eine Unübertragbarkeit einbaut. Wenn ich das richtig mitbekommen habe, arbeiten die Autohändler aber im Zusammenhang mit dem Verkauf von Neu- und Jahreswagen bei sofortigem Abzug der Prämie mit einer Abtretung. Das wäre nicht möglich, wenn die Forderung nicht übertragbar wäre.
Dann wird sich aber wohl auch die Problematik nicht ergeben, dass ein Neuwagen gekauft wird, da ja die Abwrackprämie nur einen Teil der Kosten deckt.
Nach meiner Erfahrung kommen Insolvenzschuldner auf so einige Ideen. Der Fragensteller gibt ja selbst an, dass das Darlehen von einem Dritten übernommen werden soll.
Allerdings würde sich für den Schuldner beim Kauf eines Neu- oder Jahreswagen dann noch das weitere Problem ergeben, dass der Inolvenzverwalter oder Treuhänder auf die Idee kommt, das Fahrzeug - notfalls durch Austauschpfändung - zur Masse zu ziehen.
Verfasst am: 15.03.09, 06:47 Titel: eidechse hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Nach meiner Erfahrung kommen Insolvenzschuldner auf so einige Ideen.
Nun Für den Insolventen (in der Wohlverhaltensphase) gibt es ja sonst keine andere möglichkeit (da er ja kein Geld hat !!!) an einem Neuwagen zu kommen.
Natürlich kommt die Frage auf : Warum will er den ein Neuwagen?
Einfache Antwort : weil die Zeit sehr günstig für den Erwerb von einem Neuwagen ist.
Bsp. Bei einem Golf der normal 19.000 euro kostet gibt VW 4000 Euro Rabatt. hinzu kommen die 2500 Euro Premie. Der Golf kostet dann eff. 12500 Euro.
Nun zu der Frage ob er auch ohne ein Neuwagen leben kann, kann man mit einem großen Ja antworten. Es muss auch nicht sein. War nur eine Überlegung.
In den nächsten Tagenwerde ich das Schreiben was der Insolvenzverwalter dazu sagen wird.
So, nach mehrmaligen persöhnlichen Erscheinen und Anrufe beim Insolwenzverwalter
heisst die Anwort auf die Frage: Darf ich ein Neuwagen kaufen und darf ich es
behalten ? " JA "
Die Antwort auf die Frage : Darf ich die Abwrackprämie behalten ? " JA "
Allerding war es nicht möglich diese Anworten schriftlich zu erhalten.
Aber wenn man sich nicht auf den eigenen Insolvenzverwalter verlassen kann auf wen
sollte man sich denn sonst verlassen können???
Ich hoffe, daß dieser Beitrag einigen hilfreich sein wird.
Allerdings gehe ich davon aus, dass es in deinem Fall daran lag, dass das Insolvenzverfahren bereits aufgehoben war und sich der Schuldner nur noch in der Restschuldbefreiungsphase befindet. Da zählt die Abwrackprämie einfach nicht zu den Zahlungen die nach § 295 InsO bzw. aufgrund der Abtretungserklärung gem. § 287 InsO an den Treuhänder abzuliefern sind.
Läuft das Insolvenzverfahren dann dürfte es ganz anders aussehen.
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