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Kürzung von Stundenlohnzeiten durch AG

 
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schawing
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.10.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 19:21    Titel: Kürzung von Stundenlohnzeiten durch AG Antworten mit Zitat

Hallo Recht.de

habe mal eine Frage:

ich habe (so hört man...) einen Fehler bei der Erledigung eines Auftrages (Neuinstallation von Geräten) gemacht. Nun da es angeblich nicht funktionierte ist ein Kollege hingefahren und hat den Fehler beseitigt. Mit der gerade gekommenden Lohnabrechnung stelle ich fest : Man hat mir die Zeit, die der Kollege gebraucht hat, abgezogen.... Sehr fair, da ich nicht die Möglichkeit hatte den Fehler selber zu beseitigen. Geschweige denn hat man mich vorgewarnt .Außerdem hat man mir Kosten für Material auch noch direkt vom Netto Lohn abgezogen.

Wie ist die Rechtslage für solche Kürzungen?

Gruß ein jetzt noch weniger verdienender Handwerker.
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 20:12    Titel: Antworten mit Zitat

Vereinfacht gesagt:

Im Regelfall ist so etwas schlicht rechtswidrig und unzulässig.

Theoretisch kann man einige Situationen konstruieren, in denen so etwas im Ergebnis "vom Lohn abgezogen werden darf", aber dazu müssten Sie schon einige Details hier unterschlagen oder übersehen haben).

Üblicherweise trägt der Arbeitgeber die Kosten leicht fahrlässiger Fehler des Arbeitnehmers die im Sachzusammenhang zu seiner Arbeitstätigkeit stehen und bei mittlerer Fahrlässigkeit wird im Ergebnis oft geteilt. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz hingegen kann man - zumindest bei überschaubaren Schäden - vereinfacht formulieren, dass der Arbeitnehmer voll haftet. Das Ganze muss dann auch erst einmal unstreitig sein oder bewiesen werden - und wenn Sie bei Arbeitsfehlern tatsächlich grobe Fahrlässigkeit erreicht haben, dann sollten Sie es wissen oder Ihr Chef es Ihnen ganz dick mitgeteilt haben...das sind Bereiche, bei denen er mit Ihrer Leistung noch ganz andere Sorgen verbinden sollte als die Frage, ob er Ihnen die Beseitigung vom Lohn abzieht oder nicht.

Rein praktisch gesehen: Oft genug greifen Arbeitgeber im Handwerk oder mental ähnlich geschalteten Branchen bei Fehlern der Mitarbeiter zu "handfesten" Maßnahmen, die zwar rechtswidrig, aber nun mal nicht strafbar und dafür effizient sind ....und im größeren Kontext einen Sinn ergeben.

Wenn die Beträge klein genug sind, kann man sich dann auch überlegen, ob man sich den Stress antut, darüber zu streiten oder es zwischenmenschlich klärt bzw. schluckt. In den Bereichen ist oft genug mangels hinreichender Betriebsgröße kein größerer Kündigungsschutz gegeben, so dass aus emotionalem Ärger oder Unzufriedenheit über eine schlechte Arbeitsleistung auch oft genug die Kündigung resultieren kann.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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