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Verfasst am: 11.03.09, 20:50 Titel: Inkasso ohne Mahnung erhalten. Sehr hohe Mahnkosten!
In meinem Beitrag zuvor habe ich ja schon mein Problem geschildert.
Jetzt wollte ich mein Problem von einem anderen Standpunkt aus Schildern.
Ich habe heute einen Brief von einem Inkasso Büro - Rechtsanwalt erhalten.
In dem steht der versäumte Betrag mit ca. 70 Euro Mahn- und Bearbeitungsgebühren. Angeblich habe ich schon 3 Mahnungen erhalten, von denen ich aber nichts wusste. 3te Mahnung war im SPAM Ordner meines (Wortsperre: Firma).de accounts. Habe ich heute erst gesehen, weil mich der Brief stutzig gemacht hat. Ob ich die anderen Mahnungen auch als Email im Spam-Ordner erhalten habe, kann ich nicht mehr nachvollziehen, da dieser sich alle 4 Wochen leert.
Meine frage ist es nun, ob eine Mahnung als Email überhaupt rechtens ist, da ja auch emails ab und an nicht ankommen.
Und wie sieht das mit den Mahnkosten aus. Ist das rechtens, dass der Brief vom Inkasso mit den hohen Mahngebühren per Post (kein einschreiben in meinem fall) kommt und die Mahnungen nicht? Ist das mein Problem, wenn die Briefe nicht ankommen?
Muss ich die Mahngebühren bezahlen oder kann ich einfach den ausstehenden Betrag an den Anbieter überweisen?
In dem Brief wird mir auch noch ein Beleg zur Überweisung beigelegt. Jedoch soll ich den Gesamtbetrag auf das Konto des Rechtsanwalts überweisen. Auch den betrag von dem Anbieter.
Stimmt das so?
Wäre über eine Hilfe Dankbar, damit ich weiß, wie ich mich verhalten soll!
Inkassokosten und Rechtsanwaltsgebühren richten sich nach dem Streitwert. Leider kennen wir weder den Streitwert, noch die Kosten, die Gebühren und/oder die Auslagen. Dann wird´s immer ganz schwierig, was Vernünftiges dazu zu sagen, ob die gesamten Nebenkosten dem Grunde und der Höhe nach gerechtfertigt sind.
Wenn der Empfänger einer E-Mail weiß, das sein Spam-Ordner alle vier Wochen automatisch geleert wird und er auch sonst keine Kontrollmöglichkeiten eingerichtet hat, die es ihm ermöglichen Spam wieder als "echte Mail" zu erkennen, wird er sich m.E. wohl kaum darauf berufen können, er habe die besagte E-Mail aus einem Grund, der nicht in seinem Verantwortungsbereich liegt, nicht erhalten.
Für den Nachweis, dass sich der Schuldner in Verzug befindet, ergo auch einen eventuellen Verzugsschaden zu ersetzen hat (und um einen solchen handelt es sich bei Inkasso- und/oder Anwaltskosten), steht grundsätzlich der Gläubiger in der Beweispflicht. Zu beachten ist allerdings, dass Verzug in bestimmten Fällen auch ohne vorherige Mahnung eintreten kann, z.B. dann wenn eine kalendermäßig bestimmte Leistung vereinbart wurde (jedoch nicht, wenn die Zahlungsfrist einseitig, z.B. auf einer Rechnung, festgelegt wurde).
s_steven hat folgendes geschrieben::
Muss ich die Mahngebühren bezahlen oder kann ich einfach den ausstehenden Betrag an den Anbieter überweisen?
Würde ich abstreiten, in Verzug geraten zu sein, würde ich nur die HF an den Gläubiger entrichten. Anderenfalls hätte ich selbstverständlich den Verzugsschaden zu ersetzen.
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