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Negativvermögen bei ALG2

 
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SimsSabine
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Anmeldungsdatum: 27.12.2005
Beiträge: 146
Wohnort: Zwickau

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 20:38    Titel: Negativvermögen bei ALG2 Antworten mit Zitat

Hallo,

ich würde gern wissen, ob bei einem Alg2 Antrag ein negativer Kontostand auch als negatives Vermögen zählt, so dass man zB nicht das ganze Geld was man auf einem zB Sparbuch hat angerechnet bekommt, sondern halt das Vermögen minus Kontoüberziehung.

Dankeschön!
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 09:00    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn du ein Sparbuch hast wieso gleichst du den Fehlbetrag nicht aus?

14% Dispozinsen zahlen und 2.5 % Sparbuchzinsen geht irgendwie nicht auf.
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kirchturm
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Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

matthias. hat folgendes geschrieben::
14% Dispozinsen zahlen und 2.5 % Sparbuchzinsen geht irgendwie nicht auf.

Doch - aber für die Banken. Cool
_________________
Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
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SimsSabine
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Anmeldungsdatum: 27.12.2005
Beiträge: 146
Wohnort: Zwickau

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

kirchturm hat folgendes geschrieben::
matthias. hat folgendes geschrieben::
14% Dispozinsen zahlen und 2.5 % Sparbuchzinsen geht irgendwie nicht auf.

Doch - aber für die Banken. Cool
Genau Sehr glücklich Und, bekomm ich auch ne Antwort?
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kirchturm
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Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

SimsSabine hat folgendes geschrieben::
Und, bekomm ich auch ne Antwort?

Natürlich. Winken

Vermögen und Schulden (nichts Anderes ist eine Kto-Überziehung ja) werden nicht gegeneinander aufgerechnet. Etwas Anderes gilt nur, wenn das Vermögen als Sicherheit für die Schulden dient und daher nicht ohne Schuldentilgung verwertet werden kann (ist z. B. bei Haus & Hypothek der Fall, oder wenn die Bank den Kfz-Brief als Sicherheit für das Kfz-Anschaffungsdarlehen behält).

Es ist allerdings nicht verboten, vom Vermögen seine Schulden zu tilgen und dann Alg2 zu beantragen. Wie wir oben im Thread ja gelernt haben, ist das durchaus sinnvoll und kann dem Antragsteller daher nicht als - sanktionsbewehrtes - "unwirtschaftliches Verhalten" ausgelegt werden.
_________________
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SimsSabine
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Anmeldungsdatum: 27.12.2005
Beiträge: 146
Wohnort: Zwickau

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 01:17    Titel: Antworten mit Zitat

kirchturm hat folgendes geschrieben::
SimsSabine hat folgendes geschrieben::
Und, bekomm ich auch ne Antwort?

Natürlich. Winken

Vermögen und Schulden (nichts Anderes ist eine Kto-Überziehung ja) werden nicht gegeneinander aufgerechnet. Etwas Anderes gilt nur, wenn das Vermögen als Sicherheit für die Schulden dient und daher nicht ohne Schuldentilgung verwertet werden kann (ist z. B. bei Haus & Hypothek der Fall, oder wenn die Bank den Kfz-Brief als Sicherheit für das Kfz-Anschaffungsdarlehen behält).

Es ist allerdings nicht verboten, vom Vermögen seine Schulden zu tilgen und dann Alg2 zu beantragen. Wie wir oben im Thread ja gelernt haben, ist das durchaus sinnvoll und kann dem Antragsteller daher nicht als - sanktionsbewehrtes - "unwirtschaftliches Verhalten" ausgelegt werden.
Danke Smilie Ist ja aber eigentlich sinnfrei, oder? Da kann man ja mit dem Vermögen den Dispo ausgleichen und dann können die ja nix mehr sagen, ist ja nur ne Umverteilung...
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 07:54    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso ist es sinnfrei wirtschaftlich sinnvoll zu handeln?

MfG
Matthias
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