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Verfasst am: 10.03.09, 20:38 Titel: Negativvermögen bei ALG2
Hallo,
ich würde gern wissen, ob bei einem Alg2 Antrag ein negativer Kontostand auch als negatives Vermögen zählt, so dass man zB nicht das ganze Geld was man auf einem zB Sparbuch hat angerechnet bekommt, sondern halt das Vermögen minus Kontoüberziehung.
Vermögen und Schulden (nichts Anderes ist eine Kto-Überziehung ja) werden nicht gegeneinander aufgerechnet. Etwas Anderes gilt nur, wenn das Vermögen als Sicherheit für die Schulden dient und daher nicht ohne Schuldentilgung verwertet werden kann (ist z. B. bei Haus & Hypothek der Fall, oder wenn die Bank den Kfz-Brief als Sicherheit für das Kfz-Anschaffungsdarlehen behält).
Es ist allerdings nicht verboten, vom Vermögen seine Schulden zu tilgen und dann Alg2 zu beantragen. Wie wir oben im Thread ja gelernt haben, ist das durchaus sinnvoll und kann dem Antragsteller daher nicht als - sanktionsbewehrtes - "unwirtschaftliches Verhalten" ausgelegt werden. _________________ Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
Vermögen und Schulden (nichts Anderes ist eine Kto-Überziehung ja) werden nicht gegeneinander aufgerechnet. Etwas Anderes gilt nur, wenn das Vermögen als Sicherheit für die Schulden dient und daher nicht ohne Schuldentilgung verwertet werden kann (ist z. B. bei Haus & Hypothek der Fall, oder wenn die Bank den Kfz-Brief als Sicherheit für das Kfz-Anschaffungsdarlehen behält).
Es ist allerdings nicht verboten, vom Vermögen seine Schulden zu tilgen und dann Alg2 zu beantragen. Wie wir oben im Thread ja gelernt haben, ist das durchaus sinnvoll und kann dem Antragsteller daher nicht als - sanktionsbewehrtes - "unwirtschaftliches Verhalten" ausgelegt werden.
Danke Ist ja aber eigentlich sinnfrei, oder? Da kann man ja mit dem Vermögen den Dispo ausgleichen und dann können die ja nix mehr sagen, ist ja nur ne Umverteilung...
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