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Verfasst am: 11.03.09, 23:25 Titel: Berufsbegleitendes Erststudium nicht richtig anerkannt
Hallo zusammen,
x macht seit dem 1.9. ein Berufsbegleitendes Bachelorstudium (Erststudium) . Hauptberuflich ist x Industriekaufmann und arbeitet auch in diesem Beruf. Nun hat x vom Finanzamt einen Bescheid erhalten, in dem folgendes nicht anerkannt wurde :
Es geht um das Studium : Da es ein Erststudium ist, sollte es als Sonderausgabe abgesetzt werden. Das hat x in meinem Steuerprogramm als Ausbildungskosten angegeben. Dort hat x die Studiengebühren, Die Fahrten zur Uni und zu den Lerngruppen, und Literatur usw angegeben. Das Finanamt meint nun es wäre keine Ausbildung sondern eine Fortbildung und hat alles den Werbungskosten zugeschrieben. Das ist doch nicht rechtens oder? Auch wurden keine fahrten zwischen Heim und Uni oder die verpflegungspauschalen über 14 Std. zb anerkannt. Wie soll x den Einspruch formulieren?
Zuletzt bearbeitet von peter_blub am 12.03.09, 10:24, insgesamt 2-mal bearbeitet
ok das mit der Kleidung leuchtet ein. Nur hat das Finanzamt bei Herrn X nun die normalen Fahrtkosten zur Arbeit (13 KM), und alle Fahrtkosten, die mit der Uni zusammenhängen (Fahrten zur Uni, zu Lerngruppen und auch Verpflegungspauschalen wenn man über 12 oder 14 Std. unterwegs ist) auch nicht annerkannt. wodurch sich die Werbungskosten/Sonderausgaben die vorher fast 5500 euro ausmachten nun mit ca. 1700 angesetzt. Ist das rechtens?
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