Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Berufsbegleitendes Erststudium nicht richtig anerkannt
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Berufsbegleitendes Erststudium nicht richtig anerkannt

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
peter_blub
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.10.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 23:25    Titel: Berufsbegleitendes Erststudium nicht richtig anerkannt Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

x macht seit dem 1.9. ein Berufsbegleitendes Bachelorstudium (Erststudium) . Hauptberuflich ist x Industriekaufmann und arbeitet auch in diesem Beruf. Nun hat x vom Finanzamt einen Bescheid erhalten, in dem folgendes nicht anerkannt wurde :

Es geht um das Studium : Da es ein Erststudium ist, sollte es als Sonderausgabe abgesetzt werden. Das hat x in meinem Steuerprogramm als Ausbildungskosten angegeben. Dort hat x die Studiengebühren, Die Fahrten zur Uni und zu den Lerngruppen, und Literatur usw angegeben. Das Finanamt meint nun es wäre keine Ausbildung sondern eine Fortbildung und hat alles den Werbungskosten zugeschrieben. Das ist doch nicht rechtens oder? Auch wurden keine fahrten zwischen Heim und Uni oder die verpflegungspauschalen über 14 Std. zb anerkannt. Wie soll x den Einspruch formulieren?


Zuletzt bearbeitet von peter_blub am 12.03.09, 10:24, insgesamt 2-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 09:49    Titel: Antworten mit Zitat

Das mit der Bürokleidung ist ein alter Hut, denn Anzüge kann man auch privat tragen.

Die Anerkennung der Ausbildung als Werbungskosten sehe ich nicht als nachteilig an, da Werbungskosten nach oben nicht begrenzt sind.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
peter_blub
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.10.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

ok das mit der Kleidung leuchtet ein. Nur hat das Finanzamt bei Herrn X nun die normalen Fahrtkosten zur Arbeit (13 KM), und alle Fahrtkosten, die mit der Uni zusammenhängen (Fahrten zur Uni, zu Lerngruppen und auch Verpflegungspauschalen wenn man über 12 oder 14 Std. unterwegs ist) auch nicht annerkannt. wodurch sich die Werbungskosten/Sonderausgaben die vorher fast 5500 euro ausmachten nun mit ca. 1700 angesetzt. Ist das rechtens?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.