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Eine Fa. firmiert als "Institut für Meinungsforschung GmbH" (Name frei erfunden! Namensgleichheiten sind unbeabsichtigt! Es ist eine fiktive Fa. gemeint.)
A war bis vor kurzem dort angestellt und hat noch Lohnzahlungsansprüche gegen die Firma. Er geht zum Anwalt. Dieser stellt fest, dass die "GmbH nicht im Handelsregister des Sitzortes eingetragen ist. Die "Geschäftsführer" sind ebenfalls nicht im Handelsregister eingetragen. Die Schreiben der "GmbH" weisen auch keine HR-Nr. auf. Die Gesellschafter sind unbekannt. Das Geschäftsfeld der Firma ist zumindest ominös. Sie arbeitet hauptsächlich mit geringfügig Beschäftigten, meldet diese jedoch nicht ordnungsgemäß an.
Die Firma verschwindet nun einfach von der Bildfläche. Die Räume werden wieder zur Vermietung angeboten. Lediglich der letzte "Geschäftsführer" ist noch per Adresse bekannt.
Haftet dieser mit seinem Privatvermögen für den Lohnanspruch?
Ich meine ja. Spontan würde ich sagen, dass eine GmbH rechtlich gar nicht entstanden ist. Eine Haftungsbeschränkung entfällt somit. Eine Gesellschaft wird aber vorliegen. Fraglich ist, ob der Geschäftsführer Gesellschafter ist. Gesellschafter und gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen sind und bleiben unbekannt.
Sehen Sie mit der Geschäftsführerhaftung ein Problem? (Ich, spontan gesehen, nicht.)
Es gibt ja auch den § 11 II GmbHG. Vielleicht kann man diesen zumindest analog anwenden. _________________ Fanden Sie meinen Beitrag nützlich? Dann klicken Sie bitte auf den grünen Punkt.
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